Antwort auf Anfrage gem. § 27 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Harburg für alle! - Verstorbene obdachlose Personen im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.3
Im Jahr 2024 starben laut Hinz&Kunzt mindestens 28 obdachlose Personen auf Hamburgs Straßen. Eine erschreckend hohe Zahl an Menschen. Ein informierter Sachstand ist die Grundlage aller wirksamen Maßnahmen zur Prävention. Für die Öffentlichkeit und die Mitglieder der Bezirksversammlung ist die Situation im Bezirk nicht zu überblicken, auch da Zugang zu diesen Informationen fehlt.
Daher fragen wir bezogen auf den Zeitraum Januar 2024 bis März 2025:
1. Wie viele Obdachlose sind innerhalb des angegebenen Zeitraumes im Bezirk Harburg verstorben? Falls keine Zahlen vorhanden sind, bitte begründen.
2. Unter welchen Umständen, d.h. innerhalb des Krankenhauses, auf der Straße/im Freien, usw. sind die obdachlosen Personen im Bezirk zu Tode gekommen? Bitte für jeden Todesfall einzeln aufschlüsseln und für außerhalb von Krankenhäusern Verstorbene bitte den Stadtteil angeben.
3. Welche Todesursachen sind bekannt? Bitte für jeden Todesfall im Bezirk einzeln aufschlüsseln und falls nicht möglich, bitte für jeden Fall einzeln begründen.
4. Es wird gebeten, bei allen Fällen im Bezirk das Alter und Geschlecht der betreffenden Person mit anzugeben. Falls nicht bekannt, bitte für jeden Fall einzeln begründen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
20. Mai 2025
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 22-0625, wie folgt:
Die zuständige Behörde äußert ihr tiefes Bedauern zum Tod der obdachlosen Menschen und spricht den Hinterbliebenen ihr Mitgefühl aus.
Hamburg verfügt ganzjährig über ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, über das der Senat wiederholt berichtet hat. Bei der Fortentwicklung des Hamburger Hilfesystems wird von der zuständigen Behörde berücksichtigt, dass obdachlose Menschen durch das Leben auf der Straße gesundheitlich vielfach vulnerabel und anfälliger für Krankheiten sind.
Nach Rückmeldung der befragten Harburger Krankenhäuser und den verfügbaren Angaben des Instituts für Rechtsmedizin des UKE aus Abfragen zu vorherigen parlamentarischen Anfragen (Drs. 22/14674, 22/16278, 23/53) sind im Zeitraum von Januar 2024 bis Ende März 2025 im Bezirk Harburg drei Personen ohne festen Wohnsitz verstorben. Dabei war der Sterbeort bei zwei Personen in einem Krankenhaus und bei einer Person der öffentliche Raum (Straße / im Freien) im Stadtteil Wilstorf.
Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Verstorbene ohne festen Wohnsitz im Bezirk Harburg im Zeitraum Januar 2024 bis März 2025
Quelle: Angaben des Instituts für Rechtsmedizin des UKE sowie der Krankenhäuser im Bezirk Harburg zu Abfragen zu vorherigen parlamentarischen Anfragen (Drs. 22/14674, 22/16278, 23/53)
Angaben zu den Todesursachen der im Krankenhaus verstorbenen Personen unterliegen der Schweigepflicht. Bei Fallzahlen, die eine Identifizierung ermöglichen (d.h. unter vier), handelt es sich um personenbezogene Daten. Für Daten im Krankenhaus verstorbener Patientinnen und Patienten ordnet § 7 Absatz 1 Satz 3 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) einen Schutz über den Tod hinaus an. Auch die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) gilt über den Tod hinaus. Daher ist die zuständige Behörde an der Angabe dieser Daten gehindert, da keine spezifische Übermittlungsbefugnis vorliegt.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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