Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Schließung des Kita-Standortes Elfenwiese
Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.12
Die Elbkinder gGmbH haben den Eltern der Kita Elfenwiese schriftlich mitgeteilt, dass der Betrieb der Kita am Standort Elfenwiese im Sommer 2026 eingestellt wird. Da der Standort insbesondere für Kinder mit Unterstützungsbedarf besondere Qualität bietet, entsteht durch die Entscheidung erhebliche Verunsicherung bei den betroffenen Familien und dem Fachpersonal.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Seit wann sind der Freien und Hansestadt Hamburg die baulichen Problemlagen an diesem Gebäude bekannt?
a. Was wurde in der Vergangenheit unternommen, um gegen den Marderbefall vorzugehen? Durch wen und mit welchem Erfolg?
b. Wie wird seitens der Eigentümerin die Bausubstanz des Gebäudes beurteilt?
c. Wie beurteilt die Eigentümerin den energetischen Zustand des Gebäudes? Verfügt das Gebäude über einen Gebäudeenergieausweis und wenn ja, mit welchem ausgewiesenen Wärmebedarf? Wenn nein, ist ein solcher beabsichtigt und wenn nicht, warum nicht?
2. Wann und durch wen wurde die Schließung der Kita beschlossen?
a. Wurde der Aufsichtsrat der Elbkinder über den Beschluss in Kenntnis gesetzt?
b. Wann und durch wen erfolgte die Information der Mitarbeitenden des Standortes?
c. Warum wurde in der Information für die betroffenen Familien (schriftlich Ende November 2025, persönlich auf dem Elternabend am 3.12.25) vornehmlich auf den akuten Marderbefall als Auslöser für die Schließung abgehoben?
d. Wurden die betrieblichen Mitbestimmungsgremien an der Entscheidung beteiligt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Welche Übergangsregelungen zu anderen Standorten sind vorgesehen?
a. Wird seitens des Trägers sichergestellt, dass bis zur Schließung des Standortes Elfenwiese der Ersatzstandort Scheeßeler Kehre vollständig barrierefrei hergestellt wird? Welche Maßnahmen werden dafür umgesetzt?
b. Wird sichergestellt, dass alle Kinder künftig in einem für ihren Unterstützungsbedarf geeigneten Standort untergebracht werden können?
c. Sofern sich Eltern von Kindern mit Inklusionsbedarf entscheiden, ihr Kind bei einem anderen Träger anmelden zu wollen: Welche anderen vollständig barrierefreien Kitas gibt es im Bezirk Harburg? Bitte Träger und Standort(e) auflisten.
d. Wie gewährleistet der Träger, dass das Fachpersonal des Standortes Elfenwiese „mit“ den Kindern zu den Ausweichstandorten geht?
e. Beabsichtigt der Träger, am Standort Baererstraße eine enge fachliche Kooperation mit der Sprachheilschule Baererstraße zu betreiben, mit dem Ziel, Kindern mit Sprachbehinderungen oder anderen neurologischen Förderbedarfen eine gute fachliche Begleitung zu gewährleisten?
4. Wie sind die Planungen für das Gebäude am Standort Elfenwiese?
a. Wer genau ist Gebäudeeigentümer*in? In wessen Verantwortung lag die Bewirtschaftung des Gebäudes seit dem Jahr 2000?
b. Wie hoch werden die Sanierungskosten für das Gebäude derzeit veranschlagt? Welche Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen? Falls es mehrere Optionen gibt, bitte getrennt mit enthaltenen Maßnahmen und jeweiligen veranschlagten Kosten aufführen.
c. Welche zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten werden eigentümerseits für die Zukunft gesehen? Besteht für die möglichen Nutzungen an diesem Standort ein entsprechender Bedarf?
d. Wird ein Abriss des Gebäudes als Alternative zur Sanierung in Betracht gezogen? Falls ja, wie hoch wären die Kosten und welche Ideen für die zukünftige Nutzung der dann frei werdenden Fläche gibt es? Welche Gründe gibt es gegen einen Abriss?
e. Wie ist der Entscheidungsprozess zur Zukunft des Gebäudes? Welche Gremien werden an welcher Stelle mit Entscheidungen befasst?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
19. Februar 2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die o.g. Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 22-1399, wie folgt:
Seit 2018 bekämpfen die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder) mit Hilfe von Fachleuten und unterschiedlichsten Maßnahmen den wiederkehrenden Befall durch Marder in der aufgrund des Gebäudealters stark sanierungsbedürftigen Kita Elfenwiese. Die Elbkinder haben das Gebäude laufend instandgehalten und in den vergangenen 10 Jahren über 700.000 Euro investiert. Eine Grundsanierung von Gebäuden setzen Baufachleute nach rund 50 Jahren an. Dieses Alter ist nun erreicht und eine Grundsanierung wäre in den nächsten Jahren durchzuführen.
Im Übrigen siehe Anlage 1 der Antwort zu der bezirklichen Anfrage Drs. 22-1330.
Eigentümerin des Kita-Gebäudes ist das Sondervermögen Schulimmobilien. Auf Grundlage einer Senatsdrucksache aus dem Jahr 1987 wird das Kita-Gebäude den Elbkindern unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Bauunterhaltspflicht, die Betreiberverantwortung sowie die Bewirtschaftung des Gebäudeteils der Kita liegen in der Verantwortung der Kita beziehungsweise der Elbkinder als Betreiberin.
Unabhängig von den Schädlingen ist eine gesamtheitliche Sanierung der Immobilie erforderlich, um einen langfristigen Betrieb sicherzustellen. Hierfür müsste neben der zuvor genannten Dach- und Fassadensanierung auch die Sanierung der Heizung, Haustechnik, Innenräume, Sanitär, Böden, etc. erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 23/2727.
Der Aufsichtsrat der Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH hat am 13.06.2025 die Schließung des Kitastandortes beschlossen.
Die Mitarbeitenden wurden am 24.11.2025 in einer Dienstberatung von der Regionalleitung im Beisein eines Betriebsratsmitglied über die Schließung der Kita informiert.
Hintergrund ist, dass im September 2025 wegen des akuten Schädlingsbefalls Teile der Kita geräumt werden mussten. Zu dem Zeitpunkt wurde den Eltern zugesagt, bis Ende des Jahres darüber zu informieren, wie die Lösung des Schädlingsbefalls aussehen kann. Auf diese Aussage wurde in dem Elternbrief Bezug genommen.
Als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform müssen die Elbkinder aber auch die Wirtschaftlichkeit ihrer Häuser immer im Blick haben: Eine Investition muss sich langfristig aus den Einnahmen des Kita-Gutscheinssystems refinanzieren. Bei der Prognostizierung der Einnahmen werden die langfristigen, zukünftigen Nachfrageentwicklungen nach Regel- und Integrationsplätzen (prognostizierte Geburtenzahlen) sowie die zur Verfügung stehenden Mitteln je betreutem Kind aus dem Gutscheinsystem zugrunde gelegt.
Um dem Recht auf inklusive Bildung und Teilhabe von Kindern gerecht zu werden, ist eine ausgewogene Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas wichtig. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein prognostiziert für den Bezirk Harburg bis 2040 ein Sinken der Kinder ohne Förderbedarf im Alter von 0 bis 6 Jahren (11.780 in 2022 auf 10.800 in 2040; -8%; Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen Hamburgs bis 2040, Stand 30.01.2024). Aufgrund dieser Prognose ist zu erwarten, dass sich die geringe Auslastung der Plätze, insbesondere aufgrund der Nachfrageentwicklung von Kindern ohne Förderbedarf, fortsetzen wird und somit die erforderlichen, hohen Sanierungskosten der Kita Elfenwiese über die Kita-Gutscheine je voraussichtlich betreutem Kind nicht erwirtschaftet werden können.
Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist nicht möglich. Die Entscheidung zur Schließung der Kita Elfenwiese war vor diesem Hintergrund das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung insbesondere des Wohlergehens der Kinder und der Sorge für die Beschäftigten auf der einen sowie der Nachfragesituation und den daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf der anderen Seite. Der schwerwiegende Marderbefall hat diesen Abwägungsprozess maßgeblich mitgeprägt und die Handlungsnotwendigkeit verschärft.
Der Betriebsrat wurde über die unternehmerische Entscheidung zur Schließung von der Geschäftsführung informiert und hat die Dienstbesprechung begleitet, bei der die Mitarbeitenden über die Schließung informiert wurden. Dem Betriebsrat wurden die Gründe erläutert und mit ihm beraten, wie für die Mitarbeitenden die Arbeitsplatzveränderung bestmöglich umgesetzt werden kann.
Die Kita-Leitung hat noch Ende 2025 begonnen, Einzelgespräche mit den Eltern zu führen und ist laufend mit ihnen im Kontakt. Die aufnehmenden Integrations-Kitas haben Besuchstermine angeboten und stehen den Eltern ebenfalls für Fragen und Sorgen zur Verfügung. Die Kita Elfenwiese wird im Sommer 2026 verlassen, so dass hinreichend Zeit für die Umgewöhnung besteht. Die beteiligten Kita-Teams sind hoch motiviert und begleiten die Kinder und ihre Familien zugewandt. Jedes Kind aus der Elfenwiese erhält einen guten Betreuungsplatz in einer der nicht weit entfernten Integrations-Kitas Schneverdinger Weg oder Baererstraße. Manche Eltern planen in die Elbkinder-Integrations-Kita Ernst-Bergest-Weg zu wechseln.
Die Kita Scheeßeler Kehre ist keine Elbkinder-Kita. Hierzu können daher keinen Aussagen getroffen werden.
Für den Fall, dass sich die Frage auf den Schneverdinger Weg bezieht: Ja. Die notwendigen baulichen Anpassungen erledigt die Bauabteilung der Elbkinder mit höchster Priorität. Zu den notwendigen Anpassungen gehören:
– Einige Terrassentüren barrierefrei umbauen,
– Ausbau des Garderobenbereichs,
– Herstellen eines zweiten Therapieraums und eines zweitens EGH-WC,
– Vergrößern des Hilfsmittelraums,
– erneuern von Akustikecken,
– ein Wanddurchbruch,
– Umzug geeigneter Spielgeräte von der Kita Elfenwiese und Einbau neuer Spielgeräte sowie
– zusätzliche befahrbare Wege im Außengelände.
Dadurch, dass die Elbkinder den Eltern angeboten haben, alle Kinder der Kita Elfenwiese in ihren Integrations-Kitas Schneverdinger Weg und Baererstraße weiter zubetreuen und das Fachpersonal auch in diese Kitas wechseln wird, ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin ihren notwendigen Unterstützungsbedarf erhalten. Die Kinder, die aufgrund der bereits erfolgten Teilschließung der Kita Elfenwiese vorübergehend in die Kita Baererstraße gezogen sind, können dort weiter betreut werden.
Informationen, welche Einrichtungen vollständig barrierefrei sind, liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde nicht vor. Die vollständige Barrierefreiheit liegt im Ermessen des jeweiligen Trägers. Nach den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Kita-Richtlinie) müssen, sofern auf einen Rollstuhl angewiesene Kinder betreut werden sollen, barrierefreie Zugänge zumindest zu deren Betreuungs- und Sanitärbereichen vorhanden sein. Für eine Liste aller Einrichtungen, die ein Angebot für Kinder mit einer (drohenden) Behinderung haben, siehe Anlage.
Die Therapeutinnen und Therapeuten haben bereits kurz nach Bekanntgabe der Schließung der Kita Elfenwiese, die Integrations-Kita Schneverdinger Weg, in der der Schwerpunkt für die Betreuung von schwerst betroffenen Kindern fortgeführt wird, besucht. Sie haben geäußert, gemeinsam mit „ihren“ Kindern wechseln zu wollen. Der Arbeitsplatzwechsel findet im Gespräch mit den Mitarbeitenden statt.
Diese Kooperation wird bereits gepflegt und soll fortgesetzt werden.
Siehe Antwort zu 1.
Die Einschätzung des Instandsetzungsbedarfs der Elbkinder beruht auf einer im Jahr 2022 von externen Baufachleuten durchgeführten Baubestandsanalyse. Im Rahmen der Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), welche auch für die Elbkinder als öffentliches Unternehmen gelten, wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche auch die energetische Sanierung untersucht hat. Eine Kostenschätzung erfolgt nach DIN 276. Um das Gebäude dauerhaft für die Schädlinge zu verschließen, ist die Sanierung von Dach und Fassade des 50 Jahre alten Gebäudes notwendig. Die Kostenschätzungen nur für die Dach- und Fassadensanierung belaufen sich auf mindestens 2 Mio. EUR. Unabhängig von den Schädlingen ist eine gesamtheitliche Sanierung der Immobilie erforderlich, um einen langfristigen Betrieb sicherzustellen. Hierfür muss neben der zuvor genannten Dach- und Fassadensanierung auch die Sanierung der Heizung, Haustechnik, Innenräume, Sanitär, Böden usw. erfolgen. Die Gesamtsanierungskosten hierfür werden auf mindestens 8 Mio. EUR geschätzt.
Im Übrigen siehe Drs. 23/2727.
Nach dem Auszug der Kita wird für die freigewordenen Flächen eine Bedarfsabfrage bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) gestellt, um zu klären, ob dort zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Im Übrigen siehe Drs. 23/2727.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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