Erhalt des Jugendzentrums Großlohe Antragsteller: SPD, GRÜNE, CDU
Letzte Beratung: 30.08.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 7.3
Am 20.12.2022 ging der Verwaltung ein Kündigungsschreiben der Elbkinder gGmbH und der Sozialbehörde zu. Hierin wurde mitgeteilt, dass dem Träger Voll in Bewegung zum 30.06.2023 die Nutzung des für den Betrieb des Jugendzentrums Großlohe bereitgestellten Gebäudes, sowie der Flächen am Großlohering 52e und 52f, gekündigt wird.
Das Jugendzentrums Großlohe ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Angebotsstruktur im Quartier und soll durch einen eigenständigen Neubau ersetzt werden, so dass jeweils ein Solitärbau für das Jugendzentrum und für die Kita auf dem bisherigen Grundstück entstehen. Für die Planung des Neubaukonzepts hat Voll in Bewegung Mittel in Höhe von 100.000 EUR aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ als vollfinanzierte Zuwendung erhalten. Die Planungsleistung soll eine Konkretisierung der Planung (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), sowie die Erstellung einer belastbaren Kostenunterlage nach DIN 276 beinhalten.
Obwohl bereits die Bürgerschaft den Senat darauf hinwies, “dass die Planungen für den Neubau der Kita und des Jugendclubs (...) auseinanderzulaufen drohen” (s.a. Drucksache 21/15023) unternahm die zuständige Fachbehörde leider keinerlei Schritte, die Neuerrichtung von Kita und Jugendzentrum zu synchronisieren, um einen durchgehenden Betrieb der für den Stadtteil wichtigen Jugendhilfeeinrichtung sicherzustellen.
In einem Gespräch zwischen den Trägern, Verwaltung und Fachbehörde am 28.03.2023 signalisierten die Bezirksvertreter und der Jugendhilfeträger, dass auch eine Interimslösung denkbar wäre, welche der Träger aufgezeigt hatte, wenn die Fachbehörde hierfür die Kosten übernähme, da die bezirklichen Rahmenzuweisungen auch weiterhin nicht auskömmlich sind. Die Fachbehörde signalisierte hierzu ihr Einverständnis. Erreicht haben den Bezirk bisher nur Hinweise, man arbeite “mit Hochdruck” an einer Lösung. Nunmehr droht ein Rechtsstreit zwischen Träger und der Stadt über die Weiternutzung der Einrichtung und der Wegfall der Interimslösung.
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
keine Anlage/n
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