Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Elterntaxis - Wo ist das Problem am größten?
Das Thema Elterntaxis beschäftigt Politik, Verwaltung und Schulgemeinschaften gleichermaßen. Insbesondere in den morgendlichen Stoßzeiten führen Bringverkehre durch Eltern regelmäßig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen vor Schulstandorten. Eine datengestützte Einschätzung der besonders betroffenen Schulen im Bezirk Harburg ist notwendig, um gezielt verkehrslenkende und ordnungsrechtliche Maßnahmen entwickeln zu können.
Daher stellen wir folgende Anfrage:
1. An welchen fünf Schulstandorten im Bezirk Harburg ist aus Sicht der Polizei und ggf. der Schulbehörde die Problematik durch Elterntaxis derzeit am gravierendsten?
(Bitte um Auflistung in absteigender Reihenfolge – Rang 1 = größte Problemlage – mit kurzer Begründung.) Denkbare Metriken wären beispielsweise Ergebnisse durchgeführter Schwerpunkteinsätze zum Thema, die Anzahl an ausgesprochenen Verwarnungen, Anzahl an Ordnungswidrigkeitsverfahren, Anzahl und/oder Qualität von Beschwerden sowie subjektive Erfahrungsberichte einzelner COP4U und ggf. von Schulpersonal etc.
2. Falls die Festlegung einer Rangliste nicht möglich sein sollte, so bitten wir, um eine Auflistung von Schulen im Bezirk Harburg, bei denen das Problem Elterntaxis regelmäßig die Behörden beschäftigt, aber ohne Reihenfolge.
3. Auf Basis welcher Erhebungen, Rückmeldungen oder Beobachtungen kommt die Behörde zu dieser Einschätzung?
4. Welche Maßnahmen wurden durch die Schulen, durch die Polizei und durch die Straßenverkehrsbehörde an den genannten Standorten bislang ergriffen oder geprüft, um die Situation zu verbessern?
5. Bestehen an einzelnen der genannten Standorte besondere verkehrsrechtliche Herausforderungen (z. B. fehlende Haltemöglichkeiten, Straßenquerschnitte, Mischverkehr etc.), die einer schnellen Lösung entgegenstehen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
26. August 2025
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt im Auftrag der Behörde für Inneres und Sport unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 46 zu der o.g. Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 22-0887, wie folgt Stellung:
Frage 1: An welchen fünf Schulstandorten im Bezirk Harburg ist aus Sicht der Polizei und ggf. der Schulbehörde die Problematik durch Elterntaxis derzeit am gravierendsten? (Bitte um Auflistung in absteigender Reihenfolge – Rang 1 = größte Problemlage – mit kurzer Begründung.) Denkbare Metriken wären beispielsweise Ergebnisse durchgeführter Schwerpunkteinsätze zum Thema, die Anzahl an ausgesprochenen Verwarnungen, Anzahl an Ordnungswidrigkeitsverfahren, Anzahl und/oder Qualität von Beschwerden sowie subjektive Erfahrungsberichte einzelner COP4U und ggf. von Schulpersonal etc.
Die verschiedenen Schulörtlichkeiten veranlassen die Polizei in einigen Fällen in Bezug auf die Herausforderung „Elterntaxis“ tätig zu werden. Hintergrund ist fast ausnahmslos die evtl. nicht gegebene Verkehrssicherheit an den jeweiligen Örtlichkeiten, die zu den elementaren Aufgaben der Polizei / Straßenverkehrsbehörde gehört. Hierfür können verschiedene Gründe vorliegen. Neben einer baulichen Gegebenheit kann es u.a. auch die Missachtung von Verkehrszeichen und Gesetzesnormen durch Verkehrsteilnehmende sein.
Eine besagte Reihenfolge der betroffenen Schulen kann hier nicht festgelegt werden.
Durch die Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes (BFS) findet regelhaft vor und nach dem Schulunterricht nahezu täglich die Schulwegsicherung statt. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden regelhaft geahndet und verfolgt. Ein Controlling im Sinne der Anfrage wird nicht geführt.
Frage 2: Falls die Festlegung einer Rangliste nicht möglich sein sollte, so bitten wir, um eine Auflistung von Schulen im Bezirk Harburg, bei denen das Problem Elterntaxis regelmäßig die Behörden beschäftigt, aber ohne Reihenfolge.
Grundsätzlich ist die Thematik „Elterntaxis“ bekannt und teilweise auch im Bezirk Harburg gegeben. Die Polizei beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Hinweisen (siehe auch Antwort zu Frage 3), deren Prüfung in Einzelfällen zu weiteren Maßnahmen führt.
Nachfolgend sind Schulen gelistet, bei denen es u.a. zu baulichen Veränderungen kam.
1.) Im Bereich der Lessing-Stadtteilschule -Hanhoopsfeld- wurde, zusammen mit dem Bezirksamt Harburg, die Herstellung eines Fußgängerüberweges, sowie die Verkehrsführung von Radfahrenden, Fußgängern und dem Fahrzeugverkehr übergeprüft und neu geplant. Diese Planung ist derzeit in der baulichen Umsetzung.
2.) Im Ehestorfer Weg 14 wurden vor der Stadtteilschule Ehestorfer Weg Poller angeordnet, die ein Halten und Wenden von Elterntaxen in diesem Bereich verhindern sollten. Seit dieser Umsetzung liegen dem PK 46 keine weiteren Beschwerden mehr vor.
3.) Im direkten Umfeld der Schule In Der Alten Forst wurde eine „unechte“ Einbahnstraßenregelung temporär angeordnet sowie Haltverbotszonen angepasst, die auch zur deutlichen Reduzierung entsprechenden Verhaltens geführt haben.
4.) In der Weusthoffstraße 95 -Grundschule Kiefernberg- parkten Elterntaxen auf den dortigen Rad- und Gehwegen, was zur Folge hatte, dass entsprechende Poller in der Weusthoffstraße sowie im Riepenhausenweg angeordnet wurden. Das Parkverhalten wird seitdem nicht mehr festgestellt.
5.) Schule Heidrand 5; Einrichtung Verbot der Einfahrt -Verkehrszeichen (VZ) 267- mit Zusatzzeichen (ZZ) 1022-10 -Radfahrer frei- im Störtebekerweg, Einrichtung einer Fahrbahnrandbeschränkung auf einer Länge von ca. 40 m, Aufstellung von Sperrpfosten und Fußgängerschutzgitter.
6.) Nach zunächst erfolgter Erweiterung des bestehenden Haltverbots an der Schule Am Johannisland 4 wurde die Straße Am Johannisland als Einbahnstraße mit baulicher Umgestaltung durch den zuständigen Baulastträger (Bezirksamt Harburg) eingerichtet. Zusätzlich wurden Sperrpfosten und eine Fahrbahnverengung im Knotenbereich Am Johannisland/ Torfstecherweg eingerichtet. Hier ist die Einfahrt durch das VZ 267 (Verbot der Einfahrt) mit ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) geregelt.
7.) In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde wurden an der Schule Arp-Schnitger-Stieg 19 durch bezirkliche Anordnung Sperrpfosten zur Verhinderung der Gehwegüberfahrt (Schulweg) gesetzt.
8.) Ganztagsbetreuungsschule Neugraben; In der Francoper Straße 32 werden fast täglich polizeiliche Überwachungsmaßnahmen -Schulwegsicherung- durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind hier in Planung.
Frage 3: Auf Basis welcher Erhebungen, Rückmeldungen oder Beobachtungen kommt die Behörde zu dieser Einschätzung?
Die vorgenannte Einschätzung resultiert aus verschiedensten Hinweisen und / oder Beschwerden von Schulen, Elternräten, Eltern und Anwohnern sowie aus eigenen Feststellungen durch die Auswertung der Unfallzahlen und auch durchgeführten Verkehrsschauen oder Wahrnehmungen durch die eingesetzten Polizeibediensteten. Diese Aufzählung ist als nicht abschließend zu verstehen.
Darüber hinaus werden besagte Verkehrsunfallschwerpunkte betrachtet und ausgewertet. Schulwegunfälle unterliegen dabei einer besonderen Priorisierung. Bei jedem dieser Unfälle erfolgt automatisch eine Prüfung und Bewertung möglicher erforderlicher polizeilicher und/oder straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen.
Frage 4: Welche Maßnahmen wurden durch die Schulen, durch die Polizei und durch die Straßenverkehrsbehörde an den genannten Standorten bislang ergriffen oder geprüft, um die Situation zu verbessern?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Die Schulwegsicherung ist im Rahmen der Cop4U-Tätigkeit eine weitere polizeiliche Maßnahme, die der Problematik entgegentritt. Des Weiteren wird in diesen Bereichen auch der Verkehrsordnungsdienst zur Ahndung von Verkehrsverstößen eingesetzt.
Frage 5: Bestehen an einzelnen der genannten Standorte besondere
verkehrsrechtliche Herausforderungen (z. B. fehlende Haltemöglichkeiten,
Straßenquerschnitte, Mischverkehr etc.), die einer schnellen Lösung entgegenstehen
Hierzu liegen derzeit keine Sachverhalte vor.
Im Bezirk Harburg befinden sich eine Vielzahl an Schulstandorten (inklusive Dependancen), an welchen überwiegend keine Haltepunkte (für Elterntaxis) vorhanden sind. Regelhaft sind hier baulich zur Einrichtung von Haltepunkten keine Möglichkeiten gegeben und auch polizeilich im unmittelbaren Nahbereich der Schulen nicht zielführend.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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