Antwort auf Anfrage Fraktion Die Linke betr.: Umsetzung der Katzenschutzverordnung
Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.5
Zum 01.01.2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft (vgl. HmbGVBl. Nr. 3, Dienstag, 21.01.2025). Diese sieht zum Schutz und zur Populationskontrolle der in Hamburg verwildert lebenden Hauskatzen und ihrer Nachfahren, deren Zahl auf ca. 10.000 geschätzt wird (Stand 2021, valide Daten liegen nicht lt. Drs. 22/9322 nicht vor), vor, dass fortpflanzungsfähige Hauskatzen und -kater mit Freigang kastriert, mit einem Microchip gekennzeichnet und in entsprechenden Portalen („Tasso-Haustierzentralregister“ oder "Findefix“) registriert werden müssen, um eine schnelle Halterfeststellung zu gewährleisten. So sollen aufgegriffene Tiere schneller erkannt werden, was den Aufenthalt im Tierheim oder ähnlichen Unterbringungsstellen immens verkürzt und somit Kosten spart. Die Kastration verhindert die Fortpflanzung und damit die Ausbreitung von Krankheiten sowie das Verhungern der wild lebenden Katzen und Kater. Fortpflanzungsfähige Katzen und Kater dürfen ab dem 01.01.2026 nicht mehr in unkontrollierten Freigang. Ausgenommen sind davon Zuchttiere, deren Halter:in über eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG verfügt oder Tiere, deren Kastration einen medizinisch nachgewiesenen schweren gesundheitlichen Schaden erleiden würden.
Daher fragen wir:
Im Prüfergebnis zur Einführung einer Katzenschutzverordnung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Drs. 22/9322 Anlage 1 und 2) werden zahlreiche Probleme bei der Umsetzung einer Katzenschutzverordnung aufgezeigt, u. a.:
die Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen, die Katzenhalter*innen zu treffen haben.
die Schwierigkeit, ein kastriertes von einem fortpflanzungsfähigen Tier zu unterscheiden.
Wurden für diese Probleme Lösungsstrategien entwickelt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, soll es bei Einzelfallkontrollen bleiben, die auf Hinweisen aus der Bevölkerung basieren?
Gibt es eine zentrale Stelle, bei der Vergehen gemeldet werden können?
Wenn nicht, an wo können diese gemeldet werden? Bitte jede Stelle einzeln angeben.
Im Stadtbild finden sich vereinzelt Plakate der FHH, die auf die Katzenschutzverordnung hinweisen. Über einen QR-Code sind weitere Informationen abrufbar.
Wurden weitere Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass Sprachbarrieren kein Informationshindernis darstellen, z.B. fehlende nicht-deutschsprachige Katzenhalter*innen ausreichend informiert werden?
Menschen ohne Smartphone / Internetzugang ausreichend informiert werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und wird dies in geeigneter Form nachgeholt?
Die Registrierung von Tieren bei den anerkannten Portalen erfolgt durch den / die Halter*in. Eine Überprüfung der Angaben findet bislang nicht statt. Wie soll der Angabe von Falschinformationen vorgebeugt werden?
Wurde der Zeitaufwand für eine sinnvolle Umsetzung evaluiert und ggfs. Stellen zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes geschaffen?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
2. Februar 2026
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) beantwortet die o.g. Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 22-1297, wie folgt:
In Hamburg gibt es eine Vielzahl von freilebenden Katzen. Diese leiden unter Problemen, welche auf die große Population zurückzuführen sind, was sich insbesondere in einem schlechten Ernährungszustand sowie Infektionskrankheiten, aber auch artspezifische Auseinandersetzungen mit Verletzungspotential zeigt. Entscheidend für eine Verminderung der Anzahl freilebender Katzen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und somit auch für eine Verringerung des damit einhergehenden Tierleides ist die Unterbrechung der Fortpflanzungskette. Zu diesem Zweck unterstützt die FHH bereits seit vielen Jahren die Kastration freilebender Katzen durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV). Die bisherige Unterstützung allein führt jedoch nicht zu einer feststellbaren und damit wirksamen und ausreichenden Verminderung der Anzahl freilebender Katzen, solange fortpflanzungsfähige, in einem Besitzverhältnis stehende Katzen sich unkontrolliert frei bewegen und die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.
Deshalb wurde die Hamburgische Katzenschutzverordnung erlassen. Seit dem 1. Januar.2026 müssen alle gehaltenen Katzen, welche Freilauf erhalten gekennzeichnet, registriert und kastriert sein. Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die uneingeschränkte Fortpflanzung der in Hamburg lebenden Katzen zu unterbinden und dadurch das Tierleid freilebender Katzen zu verringern.
Mit dem Bericht zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 29. August 2022 (Drs. 22/9322) ist die Hamburgische Bürgerschaft über die grundsätzlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Erlass einer Verordnung informiert worden. Seitdem hat sich die Situation der freilebenden Katzen faktisch deutlich verschlechtert. Insbesondere vor dem Hintergrund des verschlechterten Gesundheitszustandes der freilebenden Katzen war der Erlass der Verordnung und die damit verbundene Stärkung des Tierschutzes nun unausweichlich. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und vor dem Hintergrund der zahlreichen, langjährigen Erfahrungen anderer Länder und Kommunen konnte eine umfangreiche Evaluation zudem verzichtet werden.
Die Aufgabenwahrnehmung wird über die neugefasste „Anordnung zur Änderung der Anordnung über Zuständigkeiten im Tierschutzrecht“ festgelegt. Danach ist das Bezirksamt Altona für den Vollzug der Vorgaben zuständig. Die Kontrollen erfolgen anlassabhängig analog zu anderen Vollzugstätigkeiten. Bürger und Bürgerinnen können sich per Mail an katzenschutz@altona.hamburg.de wenden.
Grundsätzlich sorgen sich Tierhaltende um ihr Tier und wollen es bei Verlust möglichst schnell zurückerhalten. Im Fokus der Rechtsvorgabe steht daher nicht die Anklage eines Fehlverhaltens; vielmehr soll Tierhalter und Tierhalterinnen die Fürsorgepflicht für das eigene Tier, aber auch mögliche Folgen für freilebenden Artgenossen verdeutlicht und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Aus diesem Grund kommt der medialen Aufmerksamkeit zur Einführung der Katzenschutzverordnung und die damit verbundene umfassende Information der Bürger und Bürgerinnen eine hohe Bedeutung zu. Es wurden neben Pressemeldungen daher zweimalig City-Light-Plakatierungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde im öffentlichen Nahverkehr über Innenraumwerbung und das Fahrgastfernsehen auf die Verordnung aufmerksam gemacht. Auch wurde die Verordnung auf Socialmedia-Plattformen bekannt gemacht.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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