22-1297

Anfrage Fraktion Die Linke betr.: Umsetzung der Katzenschutzverordnung

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Zum 01.01.2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft (vgl. HmbGVBl. Nr.3, Dienstag, 21.01.2025). Diese sieht zum Schutz und zur Populationskontrolle der in Hamburg verwildert lebenden Hauskatzen und ihrer Nachfahren, deren Zahl auf ca. 10.000 geschätzt wird (Stand 2021, valide Daten liegen nicht lt. Drs. 22/9322 nicht vor), vor, dass fortpflanzungsfähige Hauskatzen und -kater mit Freigang kastriert, mit einem Microchip gekennzeichnet und in entsprechenden Portalen („Tasso-Haustierzentralregister“ oder "Findefix“) registriert werden müssen, um eine schnelle Halterfeststellung zu gewährleisten. So sollen aufgegriffene Tiere schneller erkannt werden, was den Aufenthalt im Tierheim oder ähnlichen Unterbringungsstellen immens verkürzt und somit Kosten spart. Die Kastration verhindert die Fortpflanzung und damit die Ausbreitung von Krankheiten sowie das Verhungern der wild lebenden Katzen und Kater.Fortpflanzungsfähige Katzen und Kater dürfen ab dem 01.01.2026 nicht mehr in unkontrollierten Freigang. Ausgenommen sind davon Zuchttiere, deren Halter:in über eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG verfügt oder Tiere, deren Kastration einen medizinisch nachgewiesenen schweren gesundheitlichen Schaden erleiden würden.

Daher fragen wir:

Im Prüfergebnis zur Einführung einer Katzenschutzverordnung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Drs. 22/9322 Anlage 1 und 2) werden zahlreiche Probleme bei der Umsetzung einer Katzenschutzverordnung aufgezeigt, u. a.:

die Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen, die Katzenhalter*innen zu treffen haben.

die Schwierigkeit, ein kastriertes von einem fortpflanzungsfähigen Tier zu unterscheiden.

Wurden für diese Probleme Lösungsstrategien entwickelt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, soll es bei Einzelfallkontrollen bleiben, die auf Hinweisen aus der Bevölkerung basieren?

Gibt es eine zentrale Stelle,bei der Vergehen gemeldet werden können?

Wenn nicht, an wo können diesegemeldet werden? Bitte jede Stelle einzeln angeben.

ImStadtbild finden sich vereinzelt Plakate der FHH, die auf die Katzenschutzverordnung hinweisen. Über einen QR-Code sind weitere Informationen abrufbar.

Wurden weitere Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen,dass Sprachbarrieren kein Informationshindernis darstellen, z.B. fehlende nicht-deutschsprachige Katzenhalter*innen ausreichend informiert werden?

Menschen ohne Smartphone / Internetzugang ausreichend informiert werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und wird dies in geeigneter Form nachgeholt?

Die Registrierung von Tieren bei den anerkannten Portalen erfolgt durch den /die Halter*in. Eine Überprüfung der Angaben findet bislang nicht statt. Wie soll der Angabe von Falschinformationen vorgebeugt werden?

Wurde der Zeitaufwand für eine sinnvolle Umsetzung evaluiert und ggfs. Stellen zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes geschaffen?

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