Antwort auf Anfrage DIE LINKE betr.: Ausbau der Schuldnerberatung in Harburg und Süderelbe notwendig
Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.18
In Harburg sind rund 10.000 Menschen von Überschuldung betroffen. Das entspricht einem Anteil von rund 12 Prozent der Bevölkerung. Überschuldung kann viele Ursachen haben, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung. Sie kann zu erheblichen psychischen und sozialen Belastungen führen. Insbesondere in Folge der hohen Inflation, der steigenden Energiekosten gepaart mit sinkenden Reallöhnen geraten immer mehr Menschen in Schwierigkeiten, ihre Lebenshaltungskosten zu finanzieren und überschulden sich schneller und immer häufiger. Eine Erweiterung der Kapazitäten der Schuldnerberatung ist in Anbetracht dieser Situation immens wichtig. Der Wegfall verschiedener Beratungsstellen muss daher kompensiert werden.
Die Stärkung und der Ausbau der kostenlosen Schuldnerberatung in Harburg würde dazu beitragen, dass Menschen, die von Überschuldung betroffen sind, schneller und besser Hilfe erhalten. Dies würde zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation und zur Vermeidung von weiteren sozialen Problemen führen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Schuldnerberatungsstellen gibt es insgesamt im Bezirk Harburg? Bitte auch Anbieter und Adresse auflisten.
2. Wie viele und welche Schuldnerberatungsstellen sind davon für die Klienten kostenlos?
3. Wie lang sind jeweils die Wartezeiten für die Klienten?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
9. Februar 2024
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Im Bezirk Harburg arbeiten zwei Schuldnerberatungsstellen im Auftrag der Sozialbehörde: die Schuldenhilfe Sofort e. V. im Stremelkamp 13 in 21449 Hamburg und die Schuldnerberatungsstelle der AWO AQtivus Servicegesellschaft gGmbH in der Amalienstraße 5 in 21073 Hamburg.
Neben diesen öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen befinden sich keine anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Bezirk Harburg. Eine Übersicht der weiteren zu Schuldnerberatung berechtigten Stellen – beispielsweise Rechtsanwälten – liegt in der Sozialbehörde nicht vor. Die Kurz- und Notfallberatung in den öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen steht allen Ratsuchenden offen.
Darüber hinaus trägt die Stadt die Kosten einer umfassenden Insolvenz- oder allgemeinen Schuldnerberatung für Menschen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen gemäß § 16 a SGB II, § 11 SGB XII.
Die Übernahme dieser Kosten für andere Ratsuchende mit geringem Einkommen hängt von der Höhe des Netto-Haushalts-Einkommens ab, zu den Einkommensgrenzen siehe https://www.hamburg.de/kosten.
Seit dem 1. April 2021 gewährt die Sozialbehörde zudem Personen, die keinen Anspruch auf die Übernahme der Beratungskosten haben, einen Zuschuss von bis zu 200 Euro zu den Kosten der Schuldnerberatung bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Dies soll Notsituationen lindern und dabei unterstützen frühzeitig Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Gutscheinausgabe erfolgt im Rahmen der Kurz- und Notfallberatung in den öffentlich geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Die Einlösung kann dann bei allen anerkannten Beratungsstellen erfolgen.
Bei der Schuldnerberatungsstelle der Schuldenhilfe Sofort e.V. beträgt die Wartezeit aktuell 28 Tage, bei der Schuldnerberatungsstelle der AWO AQtivus Servicegesellschaft gGmbH beträgt die Wartezeit für eine Erstberatung 87 Tage (Stichtag 5. Februar 2024). Während der Wartezeit besteht die Möglichkeit eine Kurz- und Notfallberatung in Anspruch zu nehmen.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
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