21-1110.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Angebot Schuldnerberatung im Bezirksamtsbereich Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.04.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 4

Sachverhalt

 

Nach vorliegenden und bestätigten Informationen, wird die Hamburger Insolvenz- und Schuldnerberatung (H.S.I.), die seit vielen Jahren im Bezirksamtsbereich in erheblichem Umfang die Schuldnerberatung wahrnimmt, ihre Tätigkeit Mitte dieses Jahres einstellen und die Harburger Anlaufstelle schließen. 

 

Soweit ersichtlich, soll es eine neue Schuldnerberatungsstelle der Hamburger Arbeit geben, die allerdings für den Bezirk Harburg lediglich an zwei Wochentagen geöffnet ist und Termine zur Verfügung stellt. 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverwaltung möge im zuständigen Ausschuss (SIGI) darstellen, in welchem Umfang zukünftig im Bezirksamtsbereich Schuldnerberatung angeboten wird und wie sich voraussichtlich die Bearbeitungs- und Wartezeiten verändern werden. Die Bezirksverwaltung möge weiter darstellen, in welchem Umfang und gegenüber welchen Stellen sie sich bemüht hat, eine angemessene Schuldnerberatung im Bezirksamtsbereich aufrecht zu erhalten und welche Maßnahmen ggf. insoweit zusätzlich aus Sicht der Verwaltung durch die Bezirksversammlung erforderlich sein dürften. 

 

Hamburg, am 11.01.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                             Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                         Dr. Antje Jaeger

                                                                           Michael Schaefer
 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        21.03.2022

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Antrag CDU-Fraktion Drs. 21-1110 wie folgt Stellung:

 

 

Der Vertrag zwischen der Hamburger Insolvenz- und Schuldnerberatung (H.S.I.) und der Freien und Hansestadt Hamburg zur Durchführung der Schuldnerberatung nach § 16a Nr.2 SGB II sowie § 11 Abs. 5 SGB XII endete zum 31.07.2021. Die Sozialbehörde hatte zur Sicherstellung des Beratungsangebotes in Harburg daher kurzfristig eine neue Ausschreibung am Standort Harburg vorgenommen. Das bisherige Kontingent von insgesamt 750 Tsd. Euro jährlich wurde dabei auf zwei Lose aufgeteilt, um auch neuen Anbietern einen schnellen Start zu ermöglichen.

 

Zum 01.05.2021 wurden zwei neue Anbieter mit der Durchführung der Schuldnerberatung in Harburg beauftragt. Dies sind:

 

  • AWO AQtivus am Standort Amalienstr. 5, 21073 Hamburg und
  • Schuldenhilfe Sofort am Standort Stremelkamp 13, 21149 Hamburg.

 

Beide Beratungsangebote haben sich zwischenzeitlich etabliert. Im Jahr 2021 konnten allein von diesen beiden Stellen 1.747 Kurz- und Notfallberatungen durchgeführt werden. Zudem wurden 391 weiterführende Beratungen begonnen. Die Wartezeit für die weiterführenden Beratungsmodule beträgt Ende 2021 rund zwei Wochen. Die Angebote der Kurz- und Notfallberatung können auch ohne Wartezeit wahrgenommen werden.

 

Durch den frühen Beginn der neuen Angebote bereits im Mai 2021 standen noch drei Monate zur Verfügung, um die Übergabe der Beratungsfälle von der H.S.I. zu den neuen Beratungsträgern vorzubereiten. Zudem hatte die hamburger arbeit GmbH im Übergangszeitraum befristet von Dezember 2020 bis Ende November 2021 ein niedrigschwelliges Beratungsangebot in Harburg bereitgestellt, um den Trägerwechsel zu flankieren.

Weiterhin konnten und können auch die übrigen Angebote der Schuldnerberatung von den Bewohnerinnen und Bewohnern Harburgs in Anspruch genommen werden (siehe hierzu www.hamburg.de/schuldnerberatung).

 

Mit diesen Maßnahmen ist es gelungen, ein angemessenes Beratungsangebot in Harburg aufrecht zu erhalten und vielen Menschen aus dem südlichen Hamburger Raum mit Schuldenproblemen Hilfe anzubieten.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

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