22-1856.01

Antwort auf Anfrage der FDP Fraktion zur Sperrung der Brücke am Wendts Weg in Neuland

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.14

Sachverhalt

Seit dem Freitag 22.05.2026 ist die Brücke am Wendts Weg gesperrt. Nach unserem Kenntnisstand erfolgte die Sperrung aufgrund eines beschädigten Brückenfundaments beziehungsweise wegen Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit.

Die Sperrung führt für die Anwohnerinnen und Anwohner zu erheblichen Einschränkungen. Insbesondere sind der Zugang zur Bushaltestelle, die Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs sowie alltägliche Wege deutlich erschwert. Für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die nun erforderlichen Umwege kaum zumutbar. Darüber hinaus bestehen Fragen hinsichtlich der Müllentsorgung und der allgemeinen Erreichbarkeit des Wohngebiets.

Darüber hinaus stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahme. Die vollständige Sperrung der Brücke hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner des nördlichen Wendts Wegs. Ihnen wird dadurch der direkte Zugang zum Deich und zur dort gelegenen Bushaltestelle abgeschnitten. Damit entfällt nicht nur eine wichtige und seit Jahren genutzte Wegeverbindung, sondern auch ein wesentlicher Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Besonders für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Familien mit Kindern sind die nun erforderlichen Umwege nur schwer zumutbar.

Nach unserer Auffassung besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse daran, die tatsächliche Gefahrenlage transparent darzustellen und zu prüfen, ob zumindest eine eingeschränkte Nutzung der Brücke oder eine provisorische Querungsmöglichkeit kurzfristig ermöglicht werden kann.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage wurde die Sperrung der Brücke veranlasst?
  2. Welche Feststellungen liegen zum Zustand der Brücke beziehungsweise des Brückenfundaments vor?
  3. Wann ist nach aktuellem Stand mit einer Wiederöffnung der Brücke zu rechnen?
  4. Wurde geprüft, ob zumindest eine teilweise Öffnung für Fußgängerinnen und Fußgänger beziehungsweise Radfahrende möglich ist? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Kann durch vorläufige und einfache bauliche Maßnahmen ein provisorischer Fußgängerüberweg geschaffen werden, bis eine dauerhafte Lösung umgesetzt ist?
  6. Welche konkreten Gefahren bestehen derzeit, die eine vollständige Sperrung erforderlich machen? Wir bitten um möglichst genaue Informationen zur Bau- und Gefährdungssituation.
  7. Wie wird während der Sperrung die Müllentsorgung sowie der Zugang zur am Deich gelegenen Bushaltestelle sichergestellt?
  8. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt zur Sanierung oder zu einer dauerhaften Lösung der Situation und bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die Anwohnerschaft bitten wir um eine schnellstmögliche Stellungnahme. Es erscheint nicht vertretbar, dass Anwohnerinnen und Anwohner über einen längeren Zeitraum von wichtigen Wegen abgeschnitten werden, ohne dass Informationen über die konkrete Gefahrenlage, einen Zeitplan für die Wiederherstellung oder mögliche Übergangslösungen vorliegen.

Wir bitten daher um zeitnahe und transparente Auskunft zu den genannten Punkten.






BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



30. Juni 2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) beantworten die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1856, wie folgt:

  1. Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage wurde die Sperrung der Brücke veranlasst?

Die Sperrung der Brücke am Wendts Weg wurde am 22. Mai 2026 durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer veranlasst. Es handelt sich um keine öffentlich gewidmete Brücke. Anlass für die Sperrung ist der festgestellte schlechte bauliche Zustand der Brücke (z.B. Risse im Tragwerk), aufgrund dessen eine sichere Nutzung nicht mehr gewährleistet werden kann. Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und zur Abwehr möglicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit war die Sperrung des Bauwerks erforderlich. Die Maßnahme dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vor möglichen Schäden, die sich aus dem baulichen Zustand der Brücke ergeben könnten und erfolgt auf Grundlage des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die ergänzende Sicherung und Ausschilderung wurden im Anschluss in Abstimmung mit der Polizei veranlasst. Im Übrigen siehe Drs. 23/4416.





  1. Welche Feststellungen liegen zum Zustand der Brücke beziehungsweise des Brückenfundaments vor?
  2. Wann ist nach aktuellem Stand mit einer Wiederöffnung der Brücke zu rechnen?

Im Zusammenhang mit der Brückensperrung wurde kurzfristig eine Begutachtung durch einen Bausachverständigen veranlasst, um die Resttragfähigkeit der Brücke sowie den Umfang der erforderlichen Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen bislang noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann derzeit keine Aussage zur voraussichtlichen Dauer der Sperrung beziehungsweise zu einem möglichen Zeitpunkt der Wiederöffnung getroffen werden.

  1. Wurde geprüft, ob zumindest eine teilweise Öffnung für Fußgängerinnen und Fußgänger beziehungsweise Radfahrende möglich ist? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Kann durch vorläufige und einfache bauliche Maßnahmen ein provisorischer Fußgängerüberweg geschaffen werden, bis eine dauerhafte Lösung umgesetzt ist?

Die Möglichkeit einer Teil-Freigabe der Brücke für den Fuß- und Radverkehr wird im Rahmen der laufenden Begutachtung geprüft. Erst nach Vorliegen der fachlichen Bewertung können die weiteren Maßnahmen festgelegt und abgestimmt werden. Sofern die Begutachtung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Nutzung der Brücke durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrinnen und Radfahrer unter Gewährleistung der Verkehrssicherheit möglich ist, wird die bestehende Sperrung für diese Nutzergruppen zeitnah aufgehoben.

Auch die Möglichkeit vorläufiger oder provisorischer Maßnahmen zur Wiederherstellung der Querungsmöglichkeit kann erst nach Vorliegen der Begutachtungsergebnisse abschließend bewertet werden. Die hierfür erforderlichen Entscheidungen werden auf Grundlage der fachtechnischen Empfehlungen getroffen.

  1. Welche konkreten Gefahren bestehen derzeit, die eine vollständige Sperrung erforderlich machen? Wir bitten um möglichst genaue Informationen zur Bau- und Gefährdungssituation.

Siehe Antwort zu 1 und 2.

  1. Wie wird während der Sperrung die Müllentsorgung sowie der Zugang zur am Deich gelegenen Bushaltestelle sichergestellt?

Die Sicherstellung der Müllentsorgung obliegt den Anwohnern. Der LIG hat die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) über die Sperrung informiert und um Klärung einer alternativen Route gebeten. Bezüglich des Zugangs zur am Deich gelegenen Bushaltestelle wird auf die Antwort zu 4 und 5 verwiesen.

8. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt zur Sanierung oder zu einer dauerhaften
Lösung der Situation und bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?


Diese Frage richtet sich an das Bezirksamt.

gez. Böhm



f.d.R. Leptien

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