21-3660.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion zum Schutz seltene Böden

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.03.2024 Hauptausschuss Ö 1.31

Sachverhalt


Guter Boden ist essenziell für die Land- und Forstwirtschaft. Die Entstehung bzw. Neubildung von insbesondere gutem Boden dauert Jahrzehnte bis Jahrhunderte.

Daneben gibt es seltene Böden, die als Grundlage für besondere Habitate dienen, wo sich seltene Biotope bilden können. Durch Versiegelung und Überbauung, insbesondere durch Wohnungsbau und Ausweitung von Gewerbeflächen sowie durch Verkehrswegebau gehen aber natürliche Böden verloren, die kaum je wieder ersetzt werden können.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es für den Bezirk Harburg eine Bodenartenkarte?

2. Wenn ja, fließen ihre Angaben in die Planungen, insbesondere von Gewerbegebietsausweisung sowie von Straßen- und Verkehrswegebau mit ein?

3. Werden besonders seltene Böden und die darauf befindlichen Habitate bei der Naturschutzplanung berücksichtigt?


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28. Februar 2024


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-3660, wie folgt Stellung:

  1. Gibt es für den Bezirk Harburg eine Bodenartenkarte?

Es gibt für die Staatsforstflächen in Harburg sowohl eine Waldbiotopkartierung als auch eine Standortskartierung, die Aussagen über die Beschaffenheit der Böden zulassen.


Für Hamburg gibt es den Fachplan schutzwürdiger Böden, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.hamburg.de/fachplan-schutzwuerdige-boeden/ . Hier sind auch die Flächen des Bezirks Harburg erfasst.

  1. Wenn ja, fließen ihre Angaben in die Planungen, insbesondere von Gewerbegebietsausweisung sowie von Straßen- und Verkehrswegebau mit ein?

Straßenneubau- und Unterhaltung findet nur auf bereits im B-Plan als Verkehrsflächen ausgewiesenen und im Flächenvermögen Tiefbau befindlichen Flurstücken statt.

Diese sind zur Nutzung als Verkehrswege durch die vorgelagerten Planungs- und Ordnungsverfahren bereits zugelassen, etwaige naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind dann bereits erfolgt.

Eine weitere Befassung mit dem anstehenden Boden erfolgt in den Planungen lediglich bezüglich technischer Aspekte, wie z.B. Trag- und Versickerungsfähigkeit.

In den Staatsforstflächen entfällt dieses, da die im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesenen Flächen grundsätzlich nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen.

  1. Werden besonders seltene Böden und die darauf befindlichen Habitate bei der Naturschutzplanung berücksichtigt?

Es wird auf besonders seltene Böden (geschützte Biotope) im Zuge der Waldbewirtschaftung größtmögliche Rücksicht genommen.

Aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuches sowie des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Bodenschutzbelange im Rahmen der kommunalen Planung zu berücksichtigen.

Die relevanten Aspekte zum Bodenschutz, als auch zu artenschutzfachlichen Aspekten, werden durch die BUKEA und die Abteilung Landschaftsplanung in die formelle Bauleitplanung eingespielt.

Zuständige Dienststelle für den Schutz seltener Böden ist die BUKEA.


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