22-1384.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Fortschritte beim Glasfaserausbau im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.14

Sachverhalt

Für schnelles Internet im Bezirk Harburg ist der Glasfaserausbau von größter Wichtigkeit. Gewerbe- und Privatkunden profitieren so von schnellem Internet. Allerdings gibt es in vielen Gebieten noch Luft nach oben.

Wir fragen die Bezirksverwaltung/den Senat:

  1. Welche Straßen/Straßenzüge wurden im Jahr 2025 im Bezirk Harburg mit Glasfaser erschlossen?
  2. Welche Straßen/Straßenzüge sollen im Jahr 2026 im Bezirk Harburg mit Glasfaser ausgebaut werden?
  3. Welche Straßen/Straßenzüge im Bezirk Harburg sind bislang noch nicht mit Glasfaser erschlossen?
  4. Wann sollen im Bezirk Harburg 100% der Haushalte und Gewerbebetriebe mit Glasfaser versorgt werden bzw. was sind die Ausbauziele bis 2030?











I
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28 Januar 2026

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion,
Drs. 22-1384, wie folgt:

  1. Welche Straßen/Straßenzüge wurden im Jahr 2025 im Bezirk Harburg mit Glasfaser erschlossen?

Das Bezirksamt führt keine Statistik über den Ausbau privater Leitungsnetze und ist in die Strategische Planung nicht eingebunden.

Das Bezirksamt erteilt Trassengenehmigungen auf Antrag von Netzbetreiber:innen, die dann zur Verlegung von Leitungen berechtigen. Eine Genehmigung allein garantiert noch keine Netzverfügbarkeit.

  1. Welche Straßen/Straßenzüge sollen im Jahr 2026 im Bezirk Harburg mit Glasfaser ausgebaut werden?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Welche Straßen/Straßenzüge im Bezirk Harburg sind bislang noch nicht mit Glasfaser erschlossen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wann sollen im Bezirk Harburg 100% der Haushalte und Gewerbebetriebe mit Glasfaser versorgt werden bzw. was sind die Ausbauziele bis 2030?

Das Bezirksamt Harburg meldet „Fehlanzeige“.

Begründung:

Zu Umfängen und oder Zeitpunkten der Versorgung von Gewerbebetrieben ist dem für Gewerberecht zuständigen Fachamt nichts bekannt. Hierzu sind dem Bezirksamt auch keine Berichtspflichten der Telekommunikationsunternehmen oder der örtlichen Gewerbebetriebe bekannt, entsprechende Zuständigkeiten für das Bezirksamt bestehen nicht.

Das für das Gewerberecht zuständige Fachamt geht davon aus, dass es zudem jeweils einer einzelunternehmerischen Entscheidung bedarf, damit ein Unternehmen auch tatsächlich an ein ggf. schon vorhandenes Glasfaserkabel angeschlossen wird und vom Telekommunikationsunternehmen auf die Nutzung dieser Technik umgestellt wird, so dass auch vor diesem Hintergrund Fragen zum Erreichen einer 100%-Anschlussquote durch die Verwaltung nicht beantwortet werden könnten.


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