Sachstandsbericht Glasfaserausbau Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-4292.1)
Letzte Beratung: 30.11.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft möge das Tiefbauamt des Bezirksamtes Wandsbek berichten, wie weit der Ausbau des Glasfasernetzes im Bezirk Wandsbek vorangeschritten ist, wann bestehende FTTH-Inseln geschlossen werden und ob bzw. wie die Tiefbaugenehmigungen zum Glasfaserausbau weiter beschleunigt werden können. Bestehende Probleme und Lösungsmöglichkeiten beim Ausbau des Glasfasernetzes im Bezirk Wandsbek mögen dargelegt werden.
2. Telekommunikationsanbieter, wie z.B. willy.tel, Telekom und Vodafone, mögen über diese Sitzung des Mobilitäts- und Wirtschaftsausschusses informiert werden, so dass sie die Möglichkeit haben, Anliegen anzubringen.
3. Der Wirtschaftsbeauftragte des Bezirkes Wandsbek möge berichten, inwieweit die im Bezirk ansässigen Unternehmen mit der bestehenden Internetanbindung zufrieden sind und welche Verbesserungen vorgeschlagen werden.
4. Das städtische Wohnungsunternehmen SGAG und das Sozialunternehmen Fördern & Wohnen mögen Berichte zuliefern, wann welche Wohnanlagen ihres Wohnungsbestandes im Bezirk Wandsbek ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Bestehende Probleme und Lösungsmöglichkeiten mögen bei der SAGA und bei Fördern & Wohnen mit abgefragt werden.
Das Bezirksamt nimmt zu den Fragen 1 bis 3 wie folgt Stellung:
Der Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt durch private Anbieter, das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die Wahl der Stadtteile oder die Geschwindigkeit in der der Ausbau erfolgt.
Das Bezirksamt tritt beim Ausbau der Glasfasernetze nur als Genehmigungsbehörde für Anträge nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Hierzu kann das Bezirksamt Auskunft erteilen.
Das Bezirksamt hat im Jahr 2022 919 Anträge nach dem TKG bearbeitet. Für 2023 erwartet das Bezirksamt aufgrund des Ausbaus der Glasfasernetze deutlich mehr Anträge. Das Bezirksamt bearbeitet die Anträge in der vorgegebenen Frist.
Ein genehmigter Trassenantrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. In dieser Zeit muss der Leitungsträger mit den Arbeiten begonnen, sie aber nicht abgeschlossen haben.
Inwieweit eine Beschleunigung beim Ausbau des Glasfasernetzes durch eine beschleunigte Bearbeitung der Trassenanträge erfolgen kann, hängt sehr von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Grundsätzlich kann das Bezirksamt nur vollständig und korrekt eingereichte Unterlagen prüfen, dazu gehört:
- Vollständig eingereichte Anträge, z. B Lagepläne mit Straßennamen.
- Eindeutige Darstellung der Trassenführung in den eingereichten Plänen, inkl. Start- und End punkt der Trassen
-Pro Trasse muss ein separater Antrag gestellt werden
-Vorlage alle Vollmachten (stellt ein Dritter den Antrag für einen Leitungsträger, müssen die Vollmachten der Leitungsträger vorliegen).
-Beachtung der Baumschutzverordnung bei der Planung der Trassen. Schaltschränke müssen außerhalb von Baumkronenbereichen aufgestellt werden, ebenso Schächte.
-Bei der Platzierung von Schaltschränken muss auf die Umgebung/Randbedingungen (Gebäude, Wegebeziehungen, Sichtdreiecke) geachtet werden.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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