21-7995.1

Sachstandsbericht Glasfaserausbau Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-4292.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.01.2024 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.5

Sachverhalt

 

-          Zwischenzeitlich wurden die Stellungnahmen der Fachbehörden ergänzt

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft möge das Tiefbauamt des Bezirksamtes Wandsbek berichten, wie weit der Ausbau des Glasfasernetzes im Bezirk Wandsbek vorangeschritten ist, wann bestehende FTTH-Inseln geschlossen werden und ob bzw. wie die Tiefbaugenehmigungen zum Glasfaserausbau  weiter beschleunigt werden können. Bestehende Probleme und Lösungsmöglichkeiten beim Ausbau des Glasfasernetzes im Bezirk Wandsbek mögen dargelegt werden.

2. Telekommunikationsanbieter, wie z.B. willy.tel, Telekom und Vodafone, mögen über diese Sitzung des Mobilitäts- und Wirtschaftsausschusses informiert werden, so dass sie die Möglichkeit haben, Anliegen anzubringen.

3. Der Wirtschaftsbeauftragte des Bezirkes Wandsbek möge berichten, inwieweit die im Bezirk ansässigen Unternehmen mit der bestehenden Internetanbindung zufrieden sind und welche Verbesserungen vorgeschlagen werden.

4. Das städtische Wohnungsunternehmen SGAG und das Sozialunternehmen Fördern & Wohnen mögen Berichte zuliefern, wann welche Wohnanlagen ihres Wohnungsbestandes im Bezirk Wandsbek ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Bestehende Probleme und Lösungsmöglichkeiten mögen bei der SAGA und bei Fördern & Wohnen mit abgefragt werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu den Fragen 1 bis 3 wie folgt Stellung:

 

Der Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt durch private Anbieter, das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf die Wahl der Stadtteile oder die Geschwindigkeit in der der Ausbau erfolgt.

Das Bezirksamt tritt beim Ausbau der Glasfasernetze nur als Genehmigungsbehörde für Anträge nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) auf. Hierzu kann das Bezirksamt Auskunft erteilen. 

 

Das Bezirksamt hat im Jahr 2022 919 Anträge nach dem TKG bearbeitet. Für 2023 erwartet das Bezirksamt aufgrund des Ausbaus der Glasfasernetze deutlich mehr Anträge. Das Bezirksamt bearbeitet die Anträge in der vorgegebenen Frist.

Ein genehmigter Trassenantrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. In dieser Zeit muss der Leitungsträger mit den Arbeiten begonnen, sie aber nicht abgeschlossen haben.

 

Inwieweit eine Beschleunigung beim Ausbau des Glasfasernetzes durch eine beschleunigte Bearbeitung der Trassenanträge erfolgen kann, hängt sehr von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Grundsätzlich kann das Bezirksamt nur vollständig und korrekt eingereichte Unterlagen prüfen, dazu gehört:

- Vollständig eingereichte Anträge, z. B Lagepläne mit Straßennamen.

- Eindeutige Darstellung der Trassenführung in den eingereichten Plänen, inkl. Start- und End  punkt der Trassen

-Pro Trasse muss ein separater Antrag gestellt werden

-Vorlage alle Vollmachten (stellt ein Dritter den Antrag für einen Leitungsträger, müssen die Vollmachten der Leitungsträger vorliegen).

-Beachtung der Baumschutzverordnung bei der Planung der Trassen. Schaltschränke müssen außerhalb von Baumkronenbereichen aufgestellt werden, ebenso Schächte.

-Bei der Platzierung von Schaltschränken muss auf die Umgebung/Randbedingungen (Gebäude, Wegebeziehungen, Sichtdreiecke) geachtet werden.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek auf der Grundlage von Auskünften der SAGA zu Ziffer 4 wie folgt Stellung:

 

Im Bezirk Wandsbek sind rund 31.000 Wohnungen im Bestand der SAGA an das Glasfasernetz angeschlossen, für weitere rund 1.900 Wohnungen sind Glasfaseranschlüsse im kommenden Jahr geplant.

 

Eine weitere Ausdifferenzierung berührt Datenschutzinteressen der dort wohnenden Mieterinnen und Mieter und hätte zudem Auswirkungen auf das Angebotsverhalten Dritter im Markt. Sie erfolgt seitens der SAGA daher nicht.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu 4. des o. g. Beschlusses mit Bericht von Fördern & Wohnen (F&W) wie folgt Stellung:

 

F&W betreibt im Bezirk Wandsbek die folgenden Wohnanlagen, zu denen der Sachstand des Glasfaserausbaus jeweils dargestellt ist:

Steilshooper Allee 10: im Ausbauprogramm 2022 enthalten , Bauarbeiten starten voraussichtlich 2023
August-Krogmann-Straße 89-91, noch nicht im Ausbauprogramm aufgenommen
Pillauer Straße 90b, noch nicht in Ausbauprogramm aufgenommen
Grlohering 56a-d, noch nicht im Ausbauprogramm aufgenommen
Ohlendiekshöhe, vorhanden
Butterbauernstieg 21-23 F&W ist nur Mieter der Wohnanlage
Meilerstraße 30, noch nicht im Ausbauprogramm aufgenommen
Charlottenburger Straße 57, noch nicht im Ausbauprogramm aufgenommen.
 

Der Glasfaserausbau beinhaltet in erster Linie die Legung von Glasfaserleitungen zum Haus und Errichtung eines Haushauptanschlusses. Des Weiteren wird Errichtung von hausinternen Glasfaserleitungsnetzen bei den Mietern, die die Glasfaserleitung als Medium für Hochgeschwindigkeitsinternet nutzen wollen, zugesichert. Die Anschlüsse einzelner Wohnungen sind für den Eigentümer und die Mieterinnen und Mieter kostenlos. Es besteht keine Vertragsbindungsnotwendigkeit und auch kein Zwang für die Mieterinnen und Mieter, einen Vertrag abschließen zu müssen.

 
Grund für die Nichtaufnahme von Standorten in Ausbauprogramme ist die noch zu geringe Anzahl von potentiellen Kunden in der Umgebung dieser Objekte, die sich für Glasfaser entschieden haben. Die Zahl der Kunden ist wiederum entscheidend für die Rentabilität der Erschließungsarbeiten insbesondere für die kostenintensiven Tiefbauarbeiten.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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