Antwort auf Anfrage der AfD Fraktion: Antisemitismus an Harburger Kindergärten, Schulen und Hochschulen
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.5
Laut dem für Hamburg zuständigen Antisemitismusbeauftragten Stefan Hensel gehören an vielen Hamburger Schulen Antisemitismus und Israel-Hass zum Alltag.
Dieser forderte einen eigenen Antisemitismus-Unterricht im Rahmen des Fachs Gesellschaftskunde.
Dies dürfte seinen Aussagen zufolge nicht leicht zu realisieren sein, da sowohl Schüler als auch Lehrer mit einem positiven Bild zum Staat Israel Furcht vor diesbezüglichen Bekundungen haben. Auch an einer Hamburger Hochschule haben zwei antisemitische Künstler eine Gastprofessur erhalten. https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-regional-politik-und-wirtschaft/hamburg-forderung-nach-antisemitismus-unterricht-an-schulen-wegen-juden-hass-86812138.bild.html
Auch an der Universität Hamburg hat es bei einer Vorlesung zum Thema Antisemitismus einen Zwischenfall gegeben.
Dort wurde ein Vortrag einer israelischen Unternehmerin mit Zwischenrufen unterbrochen. Die Veranstaltung konnte nur mit Sicherheitspersonal stattfinden. Bereits zuvor hat es einen körperlichen Angriff auf Besucher einer Vorlesung gegeben. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Uni-Hamburg-Wieder-Zwischenfall-bei-Antisemitismus-Vorlesung,kurzehh8090.html
Diese Anfrage dient dazu, den Stand des Antisemitismus an Kindergärten, Schulen und Hochschulen sowie der Technischen Universität Hamburg im Bezirk Harburg zu ermitteln..
Die Fragen beziehen sich jeweils auf einen Zeitraum von zehn Jahren.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. Juni 2025
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) sowie die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) beantworten die Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0642, wie folgt:
Wie viele antisemitische Vorfälle wurden in den letzten zehn Jahren an Kindergärten, Schulen und Hochschulen im Bezirk Harburg gemeldet? Bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln.
BWFGB: An der TU Hamburg wurden 2023 4, 2024 2 und 2025 1 Graffiti(s) oder Schmierereien mit Parolen wie „Free Gaza“ oder „From the river to the sea“ bekannt.
BSB: Die Anzahl der Meldungen von antisemitischen Vorfällen an Kitas wird von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst.
Die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde ist für die Bearbeitung von Verdachtsfällen auf Radikalisierung und Extremismus in Schulen für ganz Hamburg zuständig. In diesem Zusammenhang können auch antisemitische Einstellungen eine Rolle spielen. Explizite antisemitische Vorfälle ohne Bezug zu Radikalisierung und Extremismus sind der Beratungsstelle Gewaltprävention nicht bekannt. Daten auf Bezirksebene werden nicht zentral erhoben.
Welche Arten von antisemitischen Vorfällen (z.B. physische Angriffe, verbale Beleidigungen, Sachbeschädigungen) wurden in diesem Zeitraum gemeldet? Bitte jeweils eine detaillierte und getrennte Aufschlüsselung geben.
Siehe Frage 1.
Welche Systeme und Verfahren sind in den genannten Einrichtungen implementiert, um antisemitische Vorfälle zu melden und zu erfassen?
BWFGB: Bei den bisher bekannt gewordenen Vorfällen (siehe Antwort zu Frage 1) ist der Leiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheitsschutz (AUG) in Kenntnis gesetzt worden. Zur Vorbeugung und Entfernung von Schmierereien/Graffitis finden zudem regelmäßige und gezielte Kontrollgänge durch Mitarbeitende der Pförtnerloge und externe Security- und Wachdienstleister statt. Auch die Möglichkeit einer vertraulichen Meldung von Vorfällen an die AGG-Beschwerdestelle besteht.
BSB: Grundsätzlich sind Vorfälle in Kitas, die das körperliche und seelische Wohl von Kindern beeinträchtigen können, bei der Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde zu melden. Die Kita-Aufsicht hat die Aufgabe, das Wohl von Kindern in Kitas zu schützen und Gefahren entgegenzuwirken. Dies umfasst auch die Intervention bei Ausübungen von Gewalt aufgrund von Diskriminierungen. Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail an das Funktionspostfach der Kita-Aufsicht (kita-aufsicht@soziales.hamburg.de) oder per Post erfolgen.
An den Bildungseinrichtungen bestehen allgemeine Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Vorfällen im Kontext von Diskriminierung und Gewalt. Diese beruhen auf den jeweiligen schulischen Meldewegen, ergänzt durch Beratung durch die Schulaufsicht sowie externe Fachstellen. Eine spezielle, zentrale Erfassung antisemitischer Vorfälle erfolgt dabei derzeit nicht. Im Übrigen Sie Antwort zu 1.
Wie hat das Bezirksamt auf diese Vorfälle reagiert? Bitte konkrete Maßnahmen und Reaktionen darstellen.
Zu Maßnahmen des Bezirksamts Harburg wird empfohlen, das Bezirksamt zu befragen.
Welche Unterstützung wird den Betroffenen antisemitischer Vorfälle in den betroffenen Einrichtungen angeboten?
BWFGB; Von antisemitischer Diskriminierung betroffene Personen können sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden. Unterstützung erhalten von Diskriminierung betroffene Studierende zudem von der Zentralen Studienberatung. Im Rahmen der allgemeinen Studienberatung werden auf Wunsch der Betroffenen auch Informationen über spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt oder ein Kontakt zur AGG- Beschwerdestelle vermittelt (siehe auch Drs. 22/16878, S. 14f.).
BSB: Betroffene antisemitischer oder diskriminierender Vorfälle an Schulen erhalten Unterstützung durch die schulischen Ansprechpersonen (z. B. Vertrauenslehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit) sowie durch externe Beratungs- und Interventionsstellen wie das Mobile Beratungsteam (MBT) in Hamburg. Auch Schulen haben die Möglichkeit, betroffene Personen zu begleiten und an das Team zu verweisen. Die Schulaufsicht und Fachberatungen stehen bei Bedarf unterstützend zur Seite.
Welche präventiven Maßnahmen hat das Bezirksamt Harburg in den letzten zehn Jahren ergriffen, um Antisemitismus an Harburger Kindergärten, Schulen und Hochschulen zu verhindern?
Zu Maßnahmen des Bezirksamts Harburg wird empfohlen, das Bezirksamt zu befragen.
Welche öffentlichen Mittel stehen zur Bekämpfung von Antisemitismus an den genannten Einrichtungen zur Verfügung? Bitte nach Jahren und Art der Mittel sowie Herkunft aufschlüsseln.
BWFGB: Auf der Grundlage des Hamburger Zukunftsvertrags zwischen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und der TU Hamburg erhält die Universität ein Globalbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu den Aufgaben der Hochschulen gehört nach es nach § 3 Abs. 4 HmbHG für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium beziehungsweise eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2025/26 wurde zudem vereinbart, dass die Hochschulen Programme fortentwickeln, um aktiv gegen Antisemitismus und sonstige Formen der Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit vorzugehen und ihre Hochschulmitglieder davor zu schützen.
BSB: Es gibt keine eigens aufgeschlüsselten öffentlichen Mittel zur Bekämpfung von Antisemitismus ausschließlich im Bezirk Harburg. Präventions- und Bildungsarbeit gegen Antisemitismus ist Teil der allgemeinen Demokratiebildung und Wertevermittlung im Hamburger Schulwesen. Öffentliche Mittel fließen in entsprechende landesweite Programme, Fortbildungsangebote und Projektförderungen, die auch im Bezirk Harburg genutzt werden können.
Welches Personal (z.B. Antidiskriminierungsbeauftragte, Schulpsychologen) steht speziell zur Bekämpfung von Antisemitismus an den genannten Einrichtungen zur Verfügung?
BWFGB: Die AGG-Beschwerdestelle wird an der TU Hamburg durch einen für Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sensibilisierten Volljuristen besetzt.
Für die Allgemeinen Studienberatung stehen Psychologinnen und Psychologen im Umfang von 5 VZÄ zur Verfügung.
BSB: Grundlage für die Arbeit aller pädagogischen Fachkräfte in Kitas sind die „Hamburger Bildungsleitlinien“. Diese werden gerahmt von dem Leitmotiv der Kinderrechte und der Inklusion, die sich als roter Faden durch die Bildungsleitlinien ziehen. Das Konzept der vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung und der diskriminierungssensible Umgang mit Kindern und Familien ist grundlegend für jede pädagogische Fachkraft in Hamburger Kindertageseinrichtungen (siehe www.hamburg.de/go/bildungsleitlinien).
Zur Bekämpfung von Antisemitismus stehen den Schulen Fachkräfte wie Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und -psychologen sowie Antidiskriminierungsbeauftragte zur Verfügung. Zudem können die Schulen auf externe Fachstellen sowie die Unterstützung der Beratungs- und Fortbildungseinrichtungen der Schulbehörde zurückgreifen. Dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bis zu 20 Prozent Ressourcen für das Thema Antisemitismus (Fortbildung für Lehrkräfte und Beratung) zur Verfügung.
Welche Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Antisemitismus werden für das Personal der Kindergärten, Schulen und Hochschulen angeboten?
Welche Unterrichtsmaterialien zum Thema Antisemitismus werden an den genannten Einrichtungen verteilt und sind auch Teil des Unterrichts? Bitte jeweils getrennt eine detaillierte und getrennte Aufschlüsselung geben.
BWFGB: Derzeit durchläuft die TU Hamburg das Auditverfahren „Vielfalt gestalten“ vom Stifterverband. Ziel des Auditierungsprozesses ist ein ausgearbeitetes Diversitätskonzept. Ein besonderer Fokus des Konzepts wird auf dem Abbau von Benachteiligungen sowie der Entwicklung wirksamer Maßnahmen zur Antidiskriminierung liegen, um ein inklusives, respektvolles und chancengerechtes Umfeld für alle Mitglieder der Universität zu schaffen.
Zur Sensibilisierung von Hochschulangehörigen für Formen der Diskriminierung veranstaltet die Technische Universität zudem hochschulöffentliche Mittagsvorträge im Rahmen der Führungskräfte-Entwicklung. Das Thema wird zudem im Rahmen weiterer Workshops und Veranstaltungen der Stabsstelle Gleichstellung aufgegriffen. Außerdem wird regelmäßig ein Blockseminar angeboten mit dem Titel „Ressentiments. Interdisziplinäre sozialwissenschaftliche Forschung zu Antisemitismus, Rassismus und autoritärer Politik.“
Darüber hinaus bilden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Studienberatung im Bereich Diskriminierung/Rassismus/Ausgrenzung fort. Außerdem werden auch die studentischen Tutorinnen und Tutoren in den von der Zentralen Studienberatung durchgeführten Schulungen für die Thematik sensibilisiert.
BSB: Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) als Kompetenzzentrum der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung für die Qualifizierung sozialpädagogischer Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Arbeit in Hamburg hat 2025 thematisch die Schwerpunkte auf der Gestaltung und Förderung von Vielfalt, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der Stärkung von Resilienz gelegt. Für die in der Kindertagesbetreuung tätigen Personen werden 2025 gezielt folgende Fort- und Weiterbildungen zu dem Thema angeboten:
Darüber hinaus bietet das LI regelmäßig zentrale und schulinterne Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema Antisemitismus im laufenden Schuljahr an, beispielsweise:
Die Landeszentrale für politische Bildung hat einen Workshop für Hamburger Schulen und Bildungs- und Jugendeinrichtungen konzipiert, der Harburger Einrichtungen als Abrufangebot zur Verfügung steht: Bildung gegen Judenfeindschaft - hamburg.de.
Im Rahmen des Programms Schule gestaltet politische Bildung - hamburg.de können auch Harburger Schulen Unterstützung der politischen Bildung von Schülerinnen und Schülern durch Maßnahmen in Kooperation mit nicht kommerziellen, gemeinnützigen außerschulischen Trägern politischer Bildung beantragen, darunter zum Beispiel Projekttage im Kontext der historisch-politischen Bildung, Gedenkstättenbesuche, Besuche von Orten deutscher Demokratie und Diktatur, Planspiele, Workshops, Informationsveranstaltungen im Kontext von Wahlen und Seminare zur Förderung der Demokratiebildung.
Weitere Angebote der Landeszentrale, auch Maßnahmen zur Prävention von Antisemitismus, richten sich an ganz Hamburg und können auf der Website eingesehen werden: Politische Bildung - hamburg.de.
Die Beratungsstelle Gewaltprävention prüft im Rahmen der Fallarbeit mit den Schulen, ob bei dem zu klärenden Fall antisemitische Einstellungen eine Rolle spielen und ob es konkrete Handlungen aufgrund dieser Einstellungen gegeben hat. In diesem Zusammenhang werden die Lehrkräfte im Rahmen von Fallkonferenzen für den jeweiligen konkreten Anlass sensibilisiert und konkretes Vorgehen empfohlen.
o Welche Unterrichtsmaterialien zum Thema Antisemitismus werden an den genannten Einrichtungen verteilt und sind auch Teil des Unterrichts? Bitte jeweils getrennt eine detaillierte und getrennte Aufschlüsselung geben.
Materialien zur unterrichtlichen Befassung mit dieser Problematik, welche entsprechenden Rahmenplanvorgaben verschiedener Fächer folgt, sind für Schulen in vielfältiger Weise verfügbar. Exemplarisch für überregional tätige Institutionen sei die Bundeszentrale für politische Bildung genannt, die Veröffentlichungen unterschiedlicher Art zu Antisemitismus und Antisemitismusprävention vorhält (siehe online unter: Antisemitismus begegnen | ...begegnen | bpb.de). Auch das LI und die Landeszentrale für politische Bildung unterstützen die antisemitismuspräventive Arbeit der Schulen mit vielfältigen Angeboten, u. a. Publikationen, Veranstaltungen und Handreichungen. Die Schulen bzw. die in ihnen tätigen Lehrkräfte sind im Rahmen ihrer pädagogischen Selbstverantwortung im Wesentlichen frei in der Entscheidung, welche Materialien sie im Kontext der Befassung mit den genannten Themen einsetzen.
Die Landeszentrale hat an alle Hamburger Schulen, darunter auch alle Schulen in Harburg, die Publikationen Hanna Lehming, Aschkenas, Jüdisches Leben in Deutschland, Hamburg 2022 (hamburg.de/resource/blob/147966/5baa56e20d6f1199d4f7f7ff1a2cc928/aschkenas-juedisches-leben-in-deutschland-data.pdf) und Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Referat für Christlich-Jüdischen Dialog der Ev. – Luth. Kirche in Norddeutschland (Hrsg.), Jüdisches Hamburg, Hamburg 2021 (juedisches-hamburg-data.pdf) verschickt. Beide Publikationen stehen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Interessierten im Der Infoladen - hamburg.de zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Landeszentrale weitere Publikationen zum Bereich Antisemitismus und Antisemitismusprävention im Rahmen der Bereitstellungspauschale an: Gesamtübersicht des Publikationsangebots im Infoladen - hamburg.de.
Mit welchen externen Organisationen (z.B. jüdischen Gemeinden, Antidiskriminierungsstellen) kooperieren die Einrichtungen im Bezirk Harburg, um Antisemitismus zu bekämpfen?
BWFGB: Gemeinsam mit den anderen in der Landeshochschulkonferenz Hamburg organisierten Hochschulen hat die TU Hamburg die die Erklärung „Die Hamburger Hochschulen stellen sich gegen jede Form von Antisemitismus“ (online einsehbar unter https://lhk-hamburg.de/die-hamburger-hochschulen-stellen-sich-gegen-antisemitismus/) verabschiedet.
BSB: Das LI nimmt am Runden Tisch gegen Antisemitismus sowie zahlreichen Netzwerken zum Thema teil. Neben den anderen Behörden sind wichtige Kooperationspartner die jüdischen Gemeinden, der Antisemitismusbeauftrage, die Universitäten sowie Partner aus anderen Bundesländern im Rahmen der Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz (KMK).
Welche Erfolge konnten in den letzten zehn Jahren in der Bekämpfung von Antisemitismus verzeichnet werden, und welche Herausforderungen bestehen weiterhin?
BWFGB: Die Erarbeitung eines Diversitätskonzepts, welches darauf abzielt, Diskriminierung in jeglicher Form zu bekämpfen und dadurch ein inklusives Umfeld zu schaffen, stellt einen ersten Teilerfolg dar, auf dem die künftigen Anstrengungen zur Bekämpfung von (antisemitischer) Diskriminierung aufbauen können. Der bisherige Prozess der Erarbeitung eines solchen Konzepts stößt auf hohes Interesse und Engagement an der TU Hamburg.
Nach Beobachtung der Zentralen Studienberatung konnten in den vergangenen Jahren an der TU Hamburg die Hürden, eine Beratungsstelle aufzusuchen, abgebaut oder deutlich gesenkt werden. Dies betrifft auch die Beratung von Betroffenen von Diskriminierung jeglicher Art. Dies ist aus Sicht der TU Hamburg als weiterer Erfolg zu werten (siehe Drs. 22/16878).
BSB: Der Umgang mit antisemitischen Haltungen und Äußerungen bzw. die Bekämpfung dieser ist eine dauerhafte Aufgabe von und für Politik und Gesellschaft auf allen ihren Ebenen; Schulen und Kitas repräsentieren diesbezüglich einen Ausschnitt im gesamtgesellschaftlichen Kontext.
Die Schule nimmt eine zentrale Rolle in der Vermittlung demokratischer Werte ein und hat die besondere Chance, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Die Befähigung zur Mitwirkung an einer demokratischen und humanitären Gesellschaft – wie im Hamburgischen Schulgesetz (§ 2) verankert – steht im Zentrum des schulischen Auftrags. Die für Bildung zuständigen Behörde unterstützt die Einrichtungen hierbei mit Beratungs- und Fortbildungsangeboten unter anderem zu den Themen Engagement, Partizipation, Projektunterricht und demokratische Schulentwicklung. Das LI hat zahlreiche Fortbildungen sowie drei große Fachtagungen zum Thema Antisemitismus durchgeführt, die gut besucht waren und Impulse für die Hamburger Schulen gesetzt haben. Gleichwohl bleibt die kontinuierliche Sensibilisierung für Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eine wichtige Aufgabe in der Bildungsarbeit. Im Rahmen der Fallarbeit zur Klärung von Radikalisierungsverdachtsfällen hat die Beratungsstelle Gewaltprävention gemeinsam mit den Schulen auch zu antisemitischen Einstellungen und deren möglichem Zusammenhang mit Radikalisierung sensibilisiert. Diese Arbeit wird weiterhin fortgesetzt.
Die im September 2024 veröffentlichten neuen „Hamburger Bildungsleitlinien“ greifen in ihrer neuen Struktur konsequent die Themen Integration/Inklusion, Diskriminierungssensibilität, Rassismuskritik auf und zeigen auf, wie präventiver Anti-Rassismus in allen Bereichen von Kita umgesetzt werden kann. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 9.
Insoweit sich Gesellschaft kontinuierlich verändert und (generationell) erneuert, besteht die Herausforderung, auch weiterhin Antisemitismus dann und dort zu begegnen, wenn und wo er sich zeigt.
Welche zukünftigen Maßnahmen und Projekte plant das Bezirksamt Harburg, um Antisemitismus in Harburger Kindergärten, Schulen und Hochschulen weiter zu bekämpfen?
Zu Maßnahmen und Projekten des Bezirksamts Harburg wird empfohlen, das Bezirksamt zu befragen.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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