22-1732.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Illegale Nutzungen im Karstadt-Gebäude?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.9

Sachverhalt

Laut Medienberichterstattung löste ein Brand im Karstadt-Gebäude am Schlossmühlendamm den Verdacht aus, dass im fünften Obergeschoss des Gebäudes nicht genehmigte Gewerbe ausgeübt wurden.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche baurechtlichen Auflagen zur Nutzung des Karstadt-Gebäudes bestehen?

2. Welche Anträge auf Nutzungsänderung wurden gestellt und abgelehnt bzw. mit welchen Auflagen positiv beschieden?

3. Wie wurde bzw. wird deren Einhaltung kontrolliert?

4. An wieviele Unternehmen, Gruppen, Vereine oder Privatpersonen sind derzeit welche Flächen im Gebäude vermietet? Lag jeweils eine Zulässigkeit im Sinne des Baurechts vor?

5. Wer hat diese auf welche Dauer seit wann vermietet?

6. Wer ist für die rechtlich genehmigte Nutzung des Gebäudes verantwortlich bzw. kontrolliert diese?

7. Von welcher Seite werden mögliche Regressansprüche geprüft?

8. Hat das Bezirksamt Hinweise auf eine illegale Nutzung von Teilen des Karstadt-Gebäudes erhalten?

9. Wenn ja, wann? Wie hat das Bezirksamt reagiert?

10. Welche Informationen hinsichtlich des Verdachts auf eine illegale Nutzung des Gebäudes wurden von der Eigentümerin oder dem Verwalter des Gebäudes wann an das Bezirksamt weitergeleitet?

11. Hat das Bezirksamt zwischenzeitlich Informationen in Bezug auf möglichen Täterkreis, arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Verstöße bekommen? Wenn ja, welche?

12. Welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt, um zukünftig ähnliche Fälle illegaler Nutzungen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen zu verhindern?

Hamburg, am 27. April 2026





FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

22. Mai 2026

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion,
Drs. 22-1732, wie folgt Stellung:

  1. Welche baurechtlichen Auflagen zur Nutzung des Karstadt-Gebäudes bestehen?

Auflagen betreffen die Aufrechterhaltung der brandschutztechnisch erforderlichen technischen Anlagen, sowie Anforderungen an Rettungswege. (s. auch Beantwortung Frage 2)

  1. Welche Anträge auf Nutzungsänderung wurden gestellt und abgelehnt bzw. mit welchen Auflagen positiv beschieden?

Vorliegende Nutzungsänderungsanträge; Verfahrensstand und bauordnungsrechtliche Auflagen

100523-2023-BG62_2005 - Nutzungsänderung - Beklebung der Fensterscheiben während des Leerstandes im EG

Verfahrensstand genehmigt am 21.09.2023 ohne Auflagen


1650-2024-BG62_2005 - Temporäre Wechsellichtinstallation an der südwestlichen Fensterfassade 5.OG

Verfahrensstand widerruflich genehmigt am 13.12.2024.


1207-2024-BG62_2005 - temporäre Nutzung der Verkaufsflächen im 1. UG und EG als Flohmarkt (4x im Jahr; sonntags) ohne Außengastronomie

Verfahrensstand genehmigt am 17.01.2025

Auflagen zur technischen Wiederinbetriebnahme der brandschutztechnischen Anlagen, nutzungsbedingte Auflagen


1628-2024-BG62_2005 - Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche im EG des ehem. Karstadt-Gebäudes zu Ausstellungs- und Veranstaltungszwecken des Archäologischen Museums Harburg (AMH)

Verfahrensstand genehmigt am 11.02.2025 mit Änderungsantrag 652-2025-BG62_2005 - Erweiterung der Nutzung des Vortragssaales der Ausstellungsfläche AMH (H-WBZ-1628-2024) zur Kinonutzung im Erdgeschoss

Verfahrensstand - genehmigt am 15.05.2025

  1. Wie wurde bzw. wird deren Einhaltung kontrolliert?

Die Einhaltung der Auflagen liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Kontrollen der Bauprüfabteilung erfolgen anlassbezogen.

  1. An wieviele Unternehmen, Gruppen, Vereine oder Privatpersonen sind derzeit welche Flächen im Gebäude vermietet? Lag jeweils eine Zulässigkeit im Sinne des Baurechts vor?

Die Vermietung des Gebäudes liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Zu den baurechtliche Genehmigungen s. Antwort zu Frage 2.

  1. Wer hat diese auf welche Dauer seit wann vermietet?

Die Vermietung des Gebäudes liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Zu den baurechtliche Genehmigungen s. Antwort zu Frage 2.

  1. Wer ist für die rechtlich genehmigte Nutzung des Gebäudes verantwortlich bzw. kontrolliert diese?

Die Einhaltung der Auflagen liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Kontrollen der Bauprüfabteilung erfolgen anlassbezogen.

  1. Von welcher Seite werden mögliche Regressansprüche geprüft?

Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen liegt in der zivilrechtlichen Verantwortung des Eigentümers.

  1. Hat das Bezirksamt Hinweise auf eine illegale Nutzung von Teilen des Karstadt-Gebäudes erhalten?

Ja, am 25.04.2026

  1. Wenn ja, wann? Wie hat das Bezirksamt reagiert?

Am 26.04.2026 wurde der Eigentümer um Aufklärung und weitere Informationen gebeten. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

  1. Welche Informationen hinsichtlich des Verdachts auf eine illegale Nutzung des Gebäudes wurden von der Eigentümerin oder dem Verwalter des Gebäudes wann an das Bezirksamt weitergeleitet?

Am 28.04.2026 erfolgte eine erste umfangreiche Besprechung zu den bis dahin vorliegenden Informationen über einen offenbar ungenehmigt aufgestellten Ofen im Gebäude. Weitergehende Informationen können nicht gegeben werden, da die baurechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und strafrechtliche Ermittlungen durch die Polizei geführt werden

  1. Hat das Bezirksamt zwischenzeitlich Informationen in Bezug auf möglichen Täterkreis, arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Verstöße bekommen? Wenn ja, welche?

Siehe Antwort zu 10.

  1. Welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt, um zukünftig ähnliche Fälle illegaler Nutzungen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen zu verhindern?

r den Schutz des Gebäudes ist der Eigentümer verantwortlich. Ansonsten s. Antwort zu Frage 3 und 6.

Carstensen

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 4.9
Lokalisation Beta

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