Anfrage CDU betr. Illegale Nutzungen im Karstadt-Gebäude?
Laut Medienberichterstattung löste ein Brand im Karstadt-Gebäude am Schlossmühlendamm den Verdacht aus, dass im fünften Obergeschoss des Gebäudes nicht genehmigte Gewerbe ausgeübt wurden.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche baurechtlichen Auflagen zur Nutzung des Karstadt-Gebäudes bestehen?
2. Welche Anträge auf Nutzungsänderung wurden gestellt und abgelehnt bzw. mit welchen Auflagen positiv beschieden?
3. Wie wurde bzw. wird deren Einhaltung kontrolliert?
4. An wieviele Unternehmen, Gruppen, Vereine oder Privatpersonen sind derzeit welche Flächen im Gebäude vermietet? Lag jeweils eine Zulässigkeit im Sinne des Baurechts vor?
5. Wer hat diese auf welche Dauer seit wann vermietet?
6. Wer ist für die rechtlich genehmigte Nutzung des Gebäudes verantwortlich bzw. kontrolliert diese?
7. Von welcher Seite werden mögliche Regressansprüche geprüft?
8. Hat das Bezirksamt Hinweise auf eine illegale Nutzung von Teilen des Karstadt-Gebäudes erhalten?
9. Wenn ja, wann? Wie hat das Bezirksamt reagiert?
10. Welche Informationen hinsichtlich des Verdachts auf eine illegale Nutzung des Gebäudes wurden von der Eigentümerin oder dem Verwalter des Gebäudes wann an das Bezirksamt weitergeleitet?
11. Hat das Bezirksamt zwischenzeitlich Informationen in Bezug auf möglichen Täterkreis, arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Verstöße bekommen? Wenn ja, welche?
12. Welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt, um zukünftig ähnliche Fälle illegaler Nutzungen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen zu verhindern?
Hamburg, am 27. April 2026
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