22-1751.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Ergebnisse der Schwerpunktkontrolle Fahrradverkehr

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.5

Sachverhalt


Am 28.04.2026 fand der bundesweite Aktionstag „sicher.mobil.leben“ unter dem Motto „Zweiräder im Blick“ statt. Neben Aufklärung über Fehlverhalten und gefährliche Situationen für Fahrradfahrer wurde der Fahrradverkehr auch umfassend kontrolliert.
Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, dass auch im Fahrradverkehr Regeln gelten wie das Fahren auf der richtigen Straßenseite oder die Verkehrssicherheit des Zweirads.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Behörde für Inneres und Sport um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Einsatzkräfte waren beteiligt und wie lange dauerte die Kontrolle in Harburg?

2. Wie viele Fahrradfahrer wurden in Harburg kontrolliert?

3. Welche und wie viele Verstöße wurden bei Fahrrädern am häufigsten in Harburg
festgstellt?
4. Welche und wie viele Verstöße wurden bei E-Bikes, E-Scootern und Padeless am
häufigsten in Harburg festgestellt?

5. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen und wie viele Fahrräder wurden direkt aus
dem Verkehr gezogen?

6. Wie werden die Ergebnisse eingeordnet und gab es signifikante Veränderungen im
direkten Vergleich zu früheren Kontrollen?

Hamburg, am 08.05.2026














BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



15. Juni 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die o.g. Anfrage der CDI-Fraktion, Drs. 22-1751, wie folgt:

  1. Wie viele Einsatzkräfte waren beteiligt und wie lange dauerte die Kontrolle in Harburg?

Die Verkehrskontrolle der Verkehrsdirektion (VD) 4 fand von 07:30-13:00 Uhr stationär in der Moorstraße statt. In dieser Kontrolle waren 26 Einsatzkräfte tätig. Des Weiteren wurden durch das Polizeikommissariat (PK) 46 mit insgesamt sieben Einsatzkräften vier mobile Kontrollen an verschiedenen Örtlichkeiten in Harburg durchgeführt. Diese fanden im Zeitraum von 07:30-17:30 Uhr statt.

  1. Wie viele Fahrradfahrer wurden in Harburg kontrolliert?

In der Kontrollstelle der VD 4 wurden 27 Fahrradfahrende überprüft. Durch die Einsatzkräfte des PK 46 wurden 31 Fahrradfahrende kontrolliert. Insgesamt wurden im Bereich Harburg somit 58 Fahrradfahrende kontrolliert.

3. Welche und wie viele Verstöße wurden bei Fahrrädern am häufigsten in
Harburg festgestellt?

Durch das PK 46 wurden 31 Fahrradfahrende aufgrund des Befahrens des Gehweges, des Fahrens in einer Fußgängerzone oder der Nutzung der falschen Straßenseite kontrolliert. In der Verkehrskontrolle der VD 4 wurden aufgrund des Befahrens des Gehweges oder der Nutzung der falschen Straßenseite acht Fahrradfahrende überprüft. Des Weiteren wurde aufgrund von Ablenkung (Benutzung eines technischen Gerätes, etc.) eine Ordnungswidrigkeit festgestellt. Eine weitere Ordnungswidrigkeit fiel in die Rubrik „sonstiges“. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren gem. § 316 Strafgesetzbuch (StGB) (Trunkenheit im Verkehr) eingeleitet.

Es wurden keine Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an Fahrrädern festgestellt.

Insgesamt wurden in Harburg in Bezug auf Fahrradfahrende 41 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

4. Welche und wie viele Verstöße wurden bei E-Bikes, E-Scootern und Padeless
am häufigsten in Harburg festgestellt?

In Bezug auf sog. Pedelecs wurde keine gesonderte Statistik geführt, da diese gemäß § 63a Abs. 2 StVZO als Fahrräder gelten. E-Bikes bzw. S-Pedelecs wurden nicht kontrolliert

In der Kontrollstelle der VD 4 wurden 18 Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) kontrolliert. Es wurden sechs Strafverfahren gem. § 6 PflVersG (Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz) eingeleitet. Des Weiteren fielen zwei eKF-Fahrer mit mangelnder Fahrtüchtigkeit auf. Hierzu wurden ein Strafverfahren gem. § 316 StGB und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) (0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert) eingeleitet. Zehn Ordnungswidrigkeiten betrafen das Befahren des Gehweges oder die Nutzung der falschen Straßenseite. Weitere zwölf Ordnungswidrigkeiten wegen des Befahrens des Gehweges, des Fahrens in der Fußgängerzone oder der Nutzung der falschen Straßenseite wurden durch die Einsatzkräfte des PK 46 festgestellt.

Verstöße gegen die StVZO oder die Verordnung über die Teilnahme von eKF am Straßenverkehr wurden nicht festgestellt.

Insgesamt wurden in Bezug auf eKF im Bereich Harburg sieben Strafverfahren eingeleitet und 23 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Ob es sich bei den eKF in allen Fällen um sog. E-Scooter gehandelt hat, wurde statistisch nicht erfasst.

5. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen und wie viele Fahrräder wurden
direkt aus dem Verkehr gezogen?

Es wurden in Bezug auf Fahrradfahrende zwei Ordnungswidrigkeiten verfolgt, die mit einem Bußgeld belegt sind.

Die weiteren festgestellten Ordnungswidrigkeiten, die durch Fahrradfahrende oder eKF-Fahrende begangen wurden, sind mit einem Verwarnungsgeld versehen. Hierzu ist statistisch nicht erfasst, inwiefern von mündlichen Verwarnungen Gebrauch gemacht wurde. Die Ordnungswidrigkeit (eKF), die gem. § 24a StVG eingeleitet wurde, unterliegt dem entsprechenden gesetzlichen Verfahren.

Einem Fahrradfahrenden und zwei eKF-Fahrenden wurde die Weiterfahrt aufgrund von mangelnder Fahrtüchtigkeit (§ 316 StGB und § 24a StVG) untersagt.

6. Wie werden die Ergebnisse eingeordnet und gab es signifikante Veränderungen
im direkten Vergleich zu früheren Kontrollen?

Grundsätzlich werden die hier aufgeführten Verstöße in Hamburg auch in anderen Fahrrad- und eKF-Kontrollen regelmäßig festgestellt.

Seitens der Polizei liegen keine Statistiken zu gleichgelagerten früheren Kontrollen vor, die in den direkten Vergleich gestellt werden können. Im Übrigen ist eine Vergleichbarkeit verschiedener Kontrollen nicht valide, da unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise Kontrollanlass, Kontrollumfang, Witterungsbedingungen, Örtlichkeit sowie Kontrollzeit und -dauer den jeweiligen Rahmen maßgeblich beeinflussen.

gez. Böhm



f.d.R. Leptien

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