Antwort Anfrage Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD): Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Hotel Deutsches Haus
Letzte Beratung: 11.10.2022 Hauptausschuss Ö 1.9
Am 19.8.2022 informierte das Bezirksamt in einer Zusammenkunft mit Fraktionsvertretern über die Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen und anderen Migranten im Bezirk.
Unter anderem wurde mitgeteilt, dass die Sozialbehörde ukrainische Kriegsflüchtlinge im Hotel Deutsches Haus in Neugraben-Fischbek untergebracht hat. Das Bezirksamt Harburg soll erst nach Beginn der Unterbringung von der Sozialbehörde informiert worden sein.
In § 28 BezVG heißt es:
Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist:
Nr. 9 öffentliche Unterbringungen von Zuwanderern und Wohnungslosen.
Dazu fragen wir:
1. Sieht es das Bezirksamt ebenso, dass die Bezirksversammlung vor der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge an diesem Ort hätte angehört werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
2. Wie beurteilt das Bezirksamt das Vorgehen der Sozialbehörde in Bezug auf
2.1 die Information des Bezirksamts?
2.2 die Information und Einbeziehung der Bezirksversammlung?
3. Welche möglichen Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Umstand, dass die Bezirksversammlung nicht entsprechend der Vorschrift aus § 28 BezVG mit einer Mindestfirst von einem Monat angehört wurde?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 12.09.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der fraktionslosen BV-Mitglieder Herrn Arft und Herrn Bischoff (AfD) (Drs. 21-2358) wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 3:
Eine Anhörung der Bezirksversammlung im Sinne des § 28 BezVG war im vorliegenden Fall nach Auffassung des Bezirksamtes unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht erforderlich, da es sich jedenfalls nicht um eine Entscheidung von Bedeutung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks handelt. Das hier gegenständliche Hotel „Deutsches Haus“ wurde nicht zum Zwecke der öffentlich-rechtlichen Unterbringung umgewidmet. Vielmehr wird es zur öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr und im Lichte der staatlichen Schutzpflicht nur interimsweise genutzt, um den betroffenen Geflüchteten gegenüber – trotz erschöpfter regulärer Kapazitäten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – ein Dach über dem Kopf zu gewährleisten. Aufgrund der Nutzung als bloßen Interimsstandort sind weder erhebliche noch nachhaltige Auswirkungen auf den Bezirk oder auf wesentliche Teile des Bezirks zu befürchten.
Grundsätzlich ist eine frühzeitige Einbeziehung des Bezirksamts und der Bezirksversammlung bei Entscheidungsprozessen mit bezirklicher Relevanz von gewisser Bedeutung erforderlich, damit diese verlässlich ihre Aufgaben wahrnehmen und den bezirklichen Interessen zur Geltung verhelfen können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes achten Senat sowie Fachbehörden – und somit auch die Sozialbehörde – in gebotenen Fällen grundsätzlich auf eine frühestmögliche Beteiligung durch Information und Einbeziehung der Bezirksämter sowie der Bezirksversammlungen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Information zur geplanten Nutzung des Hotels „Deutsches Haus“ als Interimsstandort am 13. Juni 2022 im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion der Bezirksversammlung.
Zur abstrakten Frage der Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 28 BezVG ist auszuführen, dass dieser, als rein formelle Verfahrensvorschrift zur Regelung der Entscheidungsfindung innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg, keine unmittelbare Rechtsfolge nach sich zieht. Dessen ungeachtet führen unterlassene Anhörungen grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit einer Entscheidung. Auch wenn dem rechtlichen Gehör zwar herausragende Bedeutung zukommt, entfalten die Äußerungen und Stellungnahmen der angehörten Stellen bzw. Personen in der Regel keine Verbindlichkeit. Dennoch würde jeder – unbeabsichtigte – Verstoß des vorgesehenen Verfahrens vom Bezirksamt und seiner Leitung aufgegriffen sowie mit den im Übrigen betroffenen Stellen aufgearbeitet, um entsprechenden Vorkommnissen für die Zukunft vorzubeugen.
Fredenhagen
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