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Anfrage Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD): Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Hotel Deutsches Haus

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Am 19.8.2022 informierte das Bezirksamt in einer Zusammenkunft mit Fraktionsvertretern über die Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen und anderen Migranten im Bezirk.
Unter anderem wurde mitgeteilt, dass die Sozialbehörde ukrainische Kriegsflüchtlinge im Hotel Deutsches Haus in Neugraben-Fischbek untergebracht hat. Das Bezirksamt Harburg soll erst nach Beginn der Unterbringung von der Sozialbehörde informiert worden sein.

In § 28 BezVG heißt es:
Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist:
Nr. 9 öffentliche Unterbringungen von Zuwanderern und Wohnungslosen.

 

Dazu fragen wir:

 

1. Sieht es das Bezirksamt ebenso, dass die Bezirksversammlung vor der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge an diesem Ort hätte angehört werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?

 

2. Wie beurteilt das Bezirksamt das Vorgehen der Sozialbehörde in Bezug auf
2.1 die Information des Bezirksamts?
2.2 die Information und Einbeziehung der Bezirksversammlung?

 

3. Welche möglichen Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Umstand, dass die Bezirksversammlung nicht entsprechend der Vorschrift aus § 28 BezVG mit einer Mindestfirst von einem Monat angehört wurde?