Antwort auf Kleine Anfrage AfD-Fraktion II: Gespräche zwischen Bezirksamt und Fachbehörde, Senatoren und Bürgermeister
Seit 2015 hat es keine vertretbare Normalisierung einer ungeregelten und illegalen Einwanderung nach Deutschland gegeben. Das hat zu einer entsprechenden Rückwirkung für den Unterbringungsbedarf in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen und regulären Wohnungen auch im Bezirk Harburg geführt. Dramatische Zuspitzungen über das stetige Maß an ungeregelter und illegaler Einwanderung hinaus hat es im Bezirk Harburg im September 2015 und im August 2022 gegeben.
Im August 2022 war die Situation so dramatisch, dass das Bezirksamt in einer eilends am 19.8.2022 während der sitzungsfreien einberufenen Zusammenkunft Vertreter der Fraktionen in der Bezirksversammlung darüber informierte, dass man nicht wisse, wie man ab dem Folgemonat noch eintreffende Migranten im Bezirk unterbringen solle.
Durch die Untätigkeit der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherung der deutschen Grenze wird sich an diesen unhaltbaren Zuständen im Bezirk Harburg in absehbarer Zeit auch nichts ändern. So hat die Sozialbehörde im April 2024 durch die Staatsrätin Petra Lotzkat verkünden lassen, dass die Behörde bei der Unterbringung von Migranten keine Rücksicht mehr auf schon bestehende Belastungen in den Stadtteilen mehr nehmen könne.
Entsprechend § 28 Nr. 9 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltung vor der Entscheidung des Senates oder die Fachbehörde über die Ansiedlung oder wesentliche Veränderung von öffentlichen Unterbringungen von Zuwanderern und Wohnungslosen anzuhören.
Die AfD-Fraktion bzw. die Mitglieder in der Bezirksversammlung Matthias Arft und Ulf Bischoff haben es regelmäßig in ihren Stellungnahmen gemäß § 28 Nr. 9 BezVG zum Anlass genommen, das Bezirksamt, die zuständige Fachbehörde, den zuständigen Senatoren und den Bürgermeister aufzufordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Beseitigung des Problems der ungeregelten und illegalen Migration beizutragen. Der konkrete Passus aus den Stellungnahmen ist nachfolgend unter der jeweiligen Drucksache aufgeführt:
Drs. 21-1167 Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 4.2.2021; Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterkunft Cuxhavener Straße 564
"Wir fordern den Senat auf, die Notwendigkeit der Nutzungen dieser Unterkünfte im Bezirk Harburg unter anderem durch folgende Maßnahmen überflüssig zu machen:
1. Kurzfristige Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Hamburger Bezirken mit einer stabileren Sozialstruktur.
2. Kurzfristige Aufnahme von Verhandlungen über einen verbesserten Verteilungsschlüssel von Migranten auf die Bundesländer. Der Königsteiner Schlüssel ist dafür ungeeignet.
3. Die Beschleunigung und Ausweitung der Rückführung von Migranten ohne hinreichende Aufenthaltsberechtigung.
4. Einwirken auf die Bundesregierung, die illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wirksam einzudämmen. Insbesondere ist auf die Einhaltung des Art. 16a GG zu bestehen."
Drs. 21-1966; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 25.1.2022; Einrichtung und Inbetriebnahme einer Erstaufnahmeeinrichtung am Standort des Seniorenpflegeheims des DRK in der Eichenhöhe 9
"Deshalb fordern wir den Senat und insbesondere Bürgermeister Tschentscher auf, von der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Scholz, die Beendigung dieser Politik zu verlangen. Weiterhin sollen Senat und Bürgermeister Tschentscher von der Bundesregierung, insbesondere vom Bundeskanzler Olaf Scholz, die wirksame Eindämmung der illegalen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlangen. Die Einhaltung des Art. 16a GG ist durchzusetzen. Die Bundesregierung ist von Senat und Bürgermeister Tschentscher anzuhalten, den Schutz der Außengrenzen des Schengenraums vor illegaler Migration zu gewährleisten
Senat und Bürgermeister Tschentscher sollen die Beschleunigung und die Ausweitung der Rückführung von Migranten ohne hinreichende Aufenthaltsberechtigung durchsetzen."
Drs. 21-2159; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 27.4.2022; Verlängerung der Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Cuxhavener Straße 564
"Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren Leonhard, Grote und Stapelfeldt sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Scholz, ebenso unmissverständlich verdeutlicht."
Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, den Migrationsdruck auf Deutschland mit geeigneten Mitteln spürbar zu verringern, anstatt den Migrationsdruck an die Länder und damit in Hamburg an die Bezirke weiterzugeben. Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen."
"Drs. 21-2520; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 20.10.2022; Stellungnahme der Mitglieder der Bezirksversammlung Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD) gemäß § 28 BezVG zum Bau einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft auf dem Gelände der Stadtteilschule Süderelbe
"Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren Leonhard, Grote und Stapelfeldt sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung verdeutlicht. Hamburg muss sich bei der Bundesregierung für einen effektiven Grenzschutzes an den deutschen Außengrenzen einsetzen. Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen."
Drs. 21-2521; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 20.10.2022; Verlängerung der Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Rotbergfeld
Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren Leonhard, Grote und Stapelfeldt sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung verdeutlicht. Hamburg muss sich bei der Bundesregierung für einen effektiven Grenzschutzes an den deutschen Außengrenzen einsetzen. Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen.
Drs. 21-2603; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 22.11.2022; Erweiterung der Erstaufnahme "HP 1" (Harburger Poststraße 1), Notstandort "Packhalle", im Bezirk Harburg, Stadtteil Harburg
"Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren Leonhard, Grote und Stapelfeldt sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung verdeutlicht. Hamburg muss sich bei der Bundesregierung für einen effektiven Grenzschutzes an den deutschen Außengrenzen einsetzen. Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der letzten sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen."
Drs. 21-2602; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 22.11.2022; Erweiterung des Notfallstandortes "FEGRO Schlachthofstraße 3 bis 5"
"Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren Leonhard, Grote und Stapelfeldt sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung verdeutlicht. Hamburg muss sich bei der Bundesregierung für einen effektiven Grenzschutzes an den deutschen Außengrenzen einsetzen. Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der letzten sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen."
Drs. 21-3801; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG vom 10.4.2024; Errichtung und Inbetriebnahme einer Clearingstelle Erstversorgung "Jutestraße" für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
"Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung verdeutlicht. Hamburg muss sich bei der Bundesregierung für einen effektiven Grenzschutz an den deutschen Außengrenzen einsetzen. Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der letzten sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen."
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
1. Hat das Bezirksamt entsprechend der Aufforderungen aus den Stellungnahmen in den Drs. 21-2159, 21-2520, 21-2521, 21-2602, 21-2603, 21-3801 die zuständigen Senatoren und den Bürgermeister darauf hingewiesen, dass das Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann?
1.1 Wenn nein, warum nicht?
2.1 Wenn ja, mit wem wurde zu welchem Zeitpunkt gesprochen und wie war die Reaktion und das Ergebnis?
1. Wann hat die Bezirksamtsleiterin oder ein anderer Vertreter des Bezirksamts mit einem Behördenvertreter, einem Senator oder dem Bürgermeister sonst (ohne Veranlassung durch die in Nr. 1 genannten Drucksachen. über Fragestellungen der Migration den Bezirk betreffend gesprochen?
1.1 Wer waren die Gesprächsteilnehmer?
1.2 Was war das genaue Gesprächsthema?
1.3 Was wurde besprochen und angeordnet und wie war die Reaktion des Bezirksamts darauf?
2. Hat die Bezirksamtsleiterin oder ein anderer Vertreter des Bezirksamts den Bürgermeister oder einen Vertreter des Senats dazu geraten, sich auf Bundesebene für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen durch die Bundesregierung zur Eindämmung oder Beseitigung der illegalen Migration einzusetzen?
2.1 Wenn nein, warum nicht?
2.2 Wenn ja, wer vom Bezirksamt sprach mit wem vom Senat oder von der Fachbehörde?
2.2.1 Wie war die Antwort vom Bürgermeister, Senator oder Behördenvertreter?
2.2.2 Wann wurde vom Bürgermeister oder einem Senator welchem Vertreter der Bundesregierung zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen durch die Bundesregierung zur Eindämmung oder Beseitigung der illegalen Migration geraten oder angemahnt?
2.2.2.1 Wie war die Antwort des Vertreters der Bundesregierung?
3. Wie beurteilt das Bezirksamt generell die Notwendigkeit der Eindämmung der ungeregelten und illegalen Migration zur Aufrechterhaltung geordneter Verhältnisse im Bezirk Harburg?
4. Wie sieht das Bezirksamt seine Rolle generell, als Sachwalter der Interessen des Bezirks gegenüber dem Senat oder als Umsetzer von Weisungen des Senats, auch wenn diese den Interessen des Bezirks zuwiderlaufen?