Antwort Anfrage CDU betr. Wettbüro im Ortszentrum Neugraben Cuxhavener Straße 344
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.22
Die Bezirksverwaltung hat bei ihren Vorlagen eingegangener Bauanträge darüber informiert, dass im Bereich des neu gestalteten Ortszentrums und des Zugangs zum S-Bahnhof in dem Objekt Cuxhavener Straße 344 ein Wettbüro eingerichtet werden soll.
Eine solche Einrichtung widerspricht im Wesentlichen den Bemühungen im Bezirk, das Ortszentrum und den Zugang zum Bahnhof zukünftig attraktiv zu gestalten.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche konkreten Schritte müssen eingeleitet werden, um die Einrichtung eines Wettbüros im Ortszentrum zu verhindern?
2. Sind Änderungen des Bebauungsplans erforderlich, ggf. welche?
3. Welcher zeitliche Druck besteht, um Genehmigungsfiktion zu verhindern?
Hamburg, am 22.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Lars Frommann
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 25.02.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1222) wie folgt:

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Harburg
Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG CDU-Fraktion / Fischer-Pinz, Brit-Meike / Timmann, Robert / Frommann, Lars |
Drucksachen–Nr.: Datum: |
21-1222 |
Beratungsfolge | |||
Gremium |
Datum |
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Anfrage CDU betr. Wettbüro im Ortszentrum Neugraben Cuxhavener Straße 344
Sachverhalt:
Die Bezirksverwaltung hat bei ihren Vorlagen eingegangener Bauanträge darüber informiert, dass im Bereich des neu gestalteten Ortszentrums und des Zugangs zum S-Bahnhof in dem Objekt Cuxhavener Straße 344 ein Wettbüro eingerichtet werden soll.
Eine solche Einrichtung widerspricht im Wesentlichen den Bemühungen im Bezirk, das Ortszentrum und den Zugang zum Bahnhof zukünftig attraktiv zu gestalten.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
Der Hauptausschuss wurde am 15.12.2020 darüber informiert, das das Vorhaben baurechtlich allgemein zulässig und deshalb genehmigungsfähig ist. Das Antragsverfahren ist jedoch vom Antragsteller seither nicht weiter unterstützt worden. Prüffähige Unterlagen wurden auch nach mehrmaliger Nachforderungen nicht nachgereicht. Die Rücknahmefiktion nach § 70 Abs. 3 HBauO wurde deshalb mit Datum vom 16.02.2021 bestätigt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Wettvermittlungsstelle nach dem Hamburgischen Glücksspieländerungsstaatsvertrags-Ausführungsgesetz die Erteilung einer Erlaubnis voraussetzt. Zuständige Behörde ist die Behörde für Inneres und Sport.
Änderungen des Bebauungsplans sind nicht erforderlich. Der Antrag gilt als zurückgenommen.
Siehe Antwort zu 1. und 2..
Fredenhagen
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