21-1026.01

Antwort Anfrage CDU betr. Leerstand und Versiegelung Fleestedter Straße 2 c, 2 d

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.12

Sachverhalt

Das neu gebaute eingeschossige Wohnhaus mit 2 WE ist seit ca. einem Jahr fertiggestellt. 

Die beiden Wohneinheiten werden augenscheinlich aber immer noch nicht bewohnt; es fehlen auch Hausnummern und Briefkästen.

 

Der gesamte Außenbereich des Gebäudes ist durchgehend gepflastert worden.
Es gibt lediglich Aussparungen rund um die vorhandenen Straßenbäume.

 

Soweit bekannt, war der Neubau ohne Terrassen, wohl aber mit einer deutlichen Überschreitung der zulässigen bebaubaren Fläche genehmigt worden. 

 

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1. Ist dieser Leerstand dem Amt für Wohnraumschutz bekannt?

2. Wenn ja: Sind rechtliche Schritte bzgl. des Leerstands eingeleitet worden? Mit welchem Ergebnis? 
    Wenn nein: Warum nicht?

3. Entspricht die Pflasterung der kompletten Außenfläche den behördlich gemachten Vorgaben?

4. Entspricht die großflächige Versiegelung der Oberflächen § 9HBauO? 
    Wenn nicht, welche Maßnahmen sind ergriffen worden?

 

Hamburg, am 02.11.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                           Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.