Leerstandsmelder deckt Leerstand in der Brahmsallee auf
29.01.2024
Lfd. Nr. 243 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)
Leerstandsmelder deckt Leerstand in der Brahmsallee auf
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Die Webseite „Leerstandsmelder“ wird, aufgrund vielfach falscher Angaben und Nennung von Gewerbeobjekten, nach eingehender Erörterung im Gesprächskreis Wohnraumschutz grundsätzlich nur noch hilfsweise berücksichtigt. Der Wohnraumschutz verwendet als eine Informationsquelle das behördliche Onlineportal zur Meldung von Leerständen für den Bürger (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_LeerSd).
Zum Gebäude Brahmsallee 80 wird auf die Sachstandsberichte Leerstand an den GNUVWDI der Kalenderjahre 2018 bis 2022 verwiesen. Dort ist angeführt:
Brahmsallee 80
2018 - Das Wohnhaus mit 3 Wohnungen soll zugunsten eines Wohnhausneubaues abgebrochen werden, bisherige Bauanträge wurden jedoch abgelehnt, es wird eine Besichtigung erforderlich.
2019 - Es ist eine Zwischenvermietung beabsichtigt, da die Baugenehmigung aufgrund der unrealistischen Forderungen des Antragstellers keine Fortschritte macht – es ist der Erlass eins Wohnnutzungsgebotes beabsichtigt – es bestehen jedoch dieselben Bedenken wie bei Fall Osterstraße 162 Ltd. Nr. 24 – da man die Ausschöpfung aller Rechtsmittel angekündigt hat.
2020 - Es wurde ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot erlassen. Die Überprüfung der Befolgung steht an. Geforderte Nachweise wurden jedenfalls nicht eingereicht. Ein erneut unveränderter Antrag ist wiederum nicht genehmigungsfähig.
Es steht nun eine örtliche Überprüfung zur Beseitigung der Mängel an. Es ist damit zu rechnen, dass den Verfügungen nicht Folge geleistet wurde, so dass die vorgesehenen Zwangsgelder für verwirkt erklärt und neue Fristen zur Befolgung unter Verdoppelung der Zwangsgelder festgesetzt werden müssen.
Seit 2021 erfolgte der Bericht in Form des Auszuges aus der Vorerfassung für die jährliche Statistik. Daraus sind auch Anzahl der Bußgeld- und Zwangsgeldverfahren ersichtlich. Dazu erfolgte auch zu Ziffer 11. von 41. der Nachbesprechung Sachstandsbericht Wohnraumschutz – eine Sachstandsmitteilung.
Aktuell
Inzwischen erledigte sich das Verfahren nach dem HmbWoSchG zur Aufnahme einer Wohnnutzung dahingehend, dass mit Bescheid vom 25.04.2023 die Baugenehmigung zum Umbau des Hauses zu einem Wohnhaus mit 3 Wohnungen erteilt wurde. Der Fall wird weiter überwacht.
Die Linke hat gemeinsam mit der Intitiative Leerstandsmelder 200 Einträge ausgewertet, die im Leerstandsmelder eingestellt waren. Alle Eimsbütteler Einträge haben sich Mitglieder der Partei angesehen.
Darunter findet sich auch die Brahmsallee 80. Das Gebäude wurde im April 2019 auf der Plattform eingestellt. Das Gebäude sei mindestens seit drei Jahren leer laut dem Ersteller des Posts. Außerdem sei eine Fensterfront kaputt.
Das Gebäude wurde sich von Mitgliedern der Linken angesehen. Die haben festgestellt, dass das Gebäude noch immer leer steht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
2016.
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung.
Ja.
Entfällt – siehe Vorbemerkung.
Ja.
2020 wurde ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot erlassen, und es erfolgten 2 Verwirkterklärungen von festgesetzten Zwangsgeldern. / Nein, siehe Vorbemerkung.
Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dass jedoch vom Gericht eingestellt wurde. Siehe auch Sachstandsberichte.
Siehe Sachstandsberichte - 12.10.2021 (2x 15.000€ - 2 Eigentümer).
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.