Anfrage CDU betr. Leerstand und Versiegelung Fleestedter Straße 2 c, 2 d
Das neu gebaute eingeschossige Wohnhaus mit 2 WE ist seit ca. einem Jahr fertiggestellt.
Die beiden Wohneinheiten werden augenscheinlich aber immer noch nicht bewohnt; es fehlen auch Hausnummern und Briefkästen.
Der gesamte Außenbereich des Gebäudes ist durchgehend gepflastert worden.
Es gibt lediglich Aussparungen rund um die vorhandenen Straßenbäume.
Soweit bekannt, war der Neubau ohne Terrassen, wohl aber mit einer deutlichen Überschreitung der zulässigen bebaubaren Fläche genehmigt worden.
Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:
1. Ist dieser Leerstand dem Amt für Wohnraumschutz bekannt?
2. Wenn ja: Sind rechtliche Schritte bzgl. des Leerstands eingeleitet worden? Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Warum nicht?
3. Entspricht die Pflasterung der kompletten Außenfläche den behördlich gemachten Vorgaben?
4. Entspricht die großflächige Versiegelung der Oberflächen § 9HBauO?
Wenn nicht, welche Maßnahmen sind ergriffen worden?
Hamburg, am 02.11.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender
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