Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Parksituation im Hölscherweg verbessern
Der Hölscherweg beginnt am Marmstorfer Weg und erschließt den Sportplatz am Rabenstein, das Vereinsgelände des Harburger SC (u. a. Kita „Rabennest“) und einen Eingang zum Harburger Stadtpark auf Höhe der so genannten „Hockeywiese“.
Die zunächst nördlich als Nebenfahrbahn des Marmstorfer Wegs abzweigende Fahrbahn knickt dann nach Osten als Hölscherweg ab und verfügt nur auf der Ost- / Südseite über einen Gehweg, der auf ganzer Länge der Straße deutlich unter 1,50m Breite aufweist, also keinen Begegnungsverkehr für den Fußverkehr erlaubt und somit nicht den aktuellen Normen entspricht.
Östlich der Fahrbahn befindet sich unbefestigtes Straßenbegleitgrün; im Anschluss an die Kurve befinden sich nördlich der Fahrbahn unbefestigte Parkstände für die Nutzer*innen des Sportplatzes Rabenstein. In der Außenkurve wurde zusätzlich eine Erweiterung der Fahrbahn gepflastert, um in der Kurve Begegnungsverkehr von zwei PKW zu ermöglichen.
Die weiteren Wohnadressen, die durch den Hölscherweg erschlossen werden, sind die Grundstücke im Blütenstieg und im Nixenstieg. Beides sind für den Radverkehr freigegebene Gehwege, auf denen Kfz-Verkehr nur Anliegern gestattet ist.
Mit dem Antrag 22-0262 hat die Bezirksversammlung bereits die Einrichtung eines Halteverbotes auf der Südseite des Hölscherwegs angeregt, weil insbesondere zu Zeiten, in denen das Sportplatzgelände stark frequentiert wird, vermehrtes regelwidriges Parken auf dem südlichen Gehweg zu beobachten ist.
Jedoch löst diese Maßnahme nicht alle bestehenden Schwierigkeiten, denn Anwohnende berichten auch über zu hohe Geschwindigkeiten und illegales Abstellen von Kfz im Blütenstieg. Sowohl zu Hol- und Bringzeiten der Kita als auch nachmittags im Zuge des Kinder- und Jugendsportes entstehen immer wieder Gefahrensituationen durch fahrende und wendende Kfz sowie durch abgestellte Kfz, die die Sichtbeziehungen zwischen zu Fuß gehenden Eltern und Kindern und Kfz-Fahrenden behindern.
Um diese Situation spürbar zu verbessern, sind mittelfristig weitergehende Maßnahmen erforderlich. Die Sicherheit der im Hölscherweg lebenden Familien sowie der Kinder und Jugendlichen, die dort die Kita oder den Sportplatz besuchen, steht dabei an erster Stelle. Die Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr müssen eindeutig markiert sein und das Parken außerhalb der legalen Stellplätze muss als verboten erkennbar sein und entsprechend sanktioniert werden.
Falls die zu markierenden Stellplätze für einzelne Sportereignisse nicht ausreichen, sollten Gespräche zwischen dem Harburger SC als betroffenem Verein, der Straßenverkehrsbehörde und ggf. den im Nymphenweg ansässigen Elbe-Werkstätten geführt werden, inwieweit auf dem Gelände der Elbe-Werkstätten bedarfsgerechte Parkraumkapazitäten für Sportereignisse auf dem Sportplatz Rabenstein genutzt werden können.
Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung und die Straßenverkehrsbehörde
1. um Prüfung, ob im Nymphenweg zusätzlicher Parkraum für Besucher*innen der Sportanlage erschlossen werden kann, z. B. durch Freigabe der Stellplätze der Elbe-Werkstätten außerhalb der Betriebszeiten.
2. um Prüfung, ob am Ende des Hölscherwegs an Stelle des Wendeplatzes eine Kehre mit Mittelinsel errichtet werden kann, analog zum südlichen Ende des Handwegs in Marmstorf.
3. um Prüfung, ob die Verkehrssicherungspflicht für die nördliche Nebenfläche des Hölscherwegs beim Harburger SC liegt und falls dies zutrifft, den Verein aufzufordern, die Nebenfläche in voller Breite nutzbar zu machen und zu halten, damit vermieden werden kann, dass parkende Kfz in den Straßenraum ragen. Liegt die Verkehrssicherungspflicht nicht beim Verein, sondern bei der Verwaltung, ist die Nutzbarkeit der Nebenfläche in voller Breite durch die Verwaltung sicherzustellen.
4. mit den Anwohnenden und dem Vorstand des Harburger SC sowie dem Grünflächenamt (Stadtpark) Gespräche aufzunehmen, wie die immer wieder auftauchenden Konflikte zwischen Besucher*innen der Sportanlage und des Stadtparks und den Anwohnenden durch illegales Abstellen von Fahrzeugen künftig vermieden werden können.
5. in Gesprächen mit dem Harburger SC darauf hinzuwirken, dass die über den eigentlichen Sportbetrieb hinaus gehenden Belastungen der Anwohnenden durch Lärm und Fehlverhalten der eigenen und fremder Sportler*innen reduziert werden. Dies kann z. B. regelhaft durch entsprechende Informationen der Mitglieder und Gäste erfolgen.
6. dem Ausschuss für Mobilität und Inneres und dem Regionalausschuss Harburg über Ergebnisse der Prüfungen und getroffene Vereinbarungen zu berichten.
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