Antrag CDU betr. Unbekannte Grundstückseigentümer
Letzte Beratung: 25.02.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 5.3
Ein Hindernis für die Durchsetzung baurechtlich ordnungsgemäßer Zustände durch die Verwaltung kann der Umstand sein, dass das Bezirksamt nicht in der Lage ist, Kontakt zum Grundstückseigentümer aufzunehmen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, in den beiden Regionalausschüssen Listen vorzulegen, die diejenigen Grundstücke aufführt, deren Grundstückseigentümer derzeit durch die Verwaltung nicht erreichbar sind. Sie möge zudem die Vorgehensweise zur Ermittlung der Grundstückseigentümer erläutern und darstellen, welche Kosten durch die Eigentümerermittlung und zwischenzeitlich notwendige Bausicherungsmaßnahmen dem Bezirk entstehen.
Sie möge ebenso aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen ‚herrenlose‘ Grundstücke in die öffentliche Hand überführt werden können und ob ein derartiges Verfahren im Bezirk bereits praktiziert wurde.
Hamburg, am 07.02.2025
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