Es werden keine Ergänzungs- und Änderungswünsche vorgetragen. Der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Herr Lied erläutert zunächst die statistischen Kennwerte des Statistikamtes Nord von 2023 die für den Bezirk Harburg, seiner Innenstadt und die Stadt Hamburg insgesamt erhoben worden seien, zur:
Anschließend geht er auf die Umgestaltung der Gloriaunterführung ein. Die Neugestaltung der Gloriarampe mit einer Steigung von 8 % befände sich in der Ausführungsplanung. Da sie mit dieser Steigung nicht für alle nutzbar sei, werde um die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit zu erhalten ein Aufzug installiert.
Die Freiraumgestaltung für die Lüneburger Straße werde sich nach Durchführung des Wettbewerbs fortsetzen und an den umliegenden Bereich anknüpfen.
Herr Lied stellt dann nachfolgende Bauprojekte, die sich in der Nachbarschaft der Lüneburger Straße befänden, vor:
Wohn- und Geschäftshaus Harburger Ring 6 (kurz vor der Fertigstellung)
Der Wohnungsanbieter Greystar stelle in dem Gebäude 234 Wohnungen mit Gewerbe im Erdgeschoss her.
Die 234 Wohnungen teilten sich auf in Größen von
134 Wohnungen unter 30 Quadratmeter
67 Wohnungen zwischen 30 und 50 Quadratmeter
10 Wohnungen zwischen 50 und 70 Quadratmeter
10 Wohnungen zwischen 70 und 90 Quadratmeter
13 Wohnungen über 90 Quadratmeter
Die Art des Gewerbenutzung für die Erdgeschosse sei zurzeit nicht bekannt.
Das Konzept dieses Anbieters beinhalte viele Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Coworking-Space Räume, Fitness-Raum sowie verschiedene Freizeitangebote für die Mieter).
Weiterhin eine Freitreppe mit fußläufiger Verbindung in die Seevepassage.
Als weitere Maßnahme werde noch der von ANNABAU entwickelte Farbcode an den Stirnseiten der Decke der Galerie im 1. Obergeschoss der Seevepassage angebracht. Ein erstes Farbcodezeichen gebe es bereits am Vordach im Zugang von der Moorstraße in die Seevepassage.
Wohn- und Geschäftshaus Lüneburger Straße 4-8 (im Bau)+
Geplant seien 64 Wohnungen. Es sei ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden, in dem auch die Herstellung von ausschließlich kleinen Wohnungen ausgeschlossen werde.Ebenso sei auch eine hochwertige Fassadengestaltung geregelt worden.
Herr Lied verweist anschließend auf einen Artikel in der Presse „Noch mehr Mikrowohnungen für Harburg“, in dem speziell mit einer Abbildung auf das Bauprojekt Lüneburger Straße 4-8 abgezielt worden sei.
Definiert seien Wohnungen als Mikrowohnungen mit unter 30 Quadratmeter Wohnfläche. Speziell in diesem Gebäude werde es diese Wohnungsart nicht geben. Hergestellt würden 43 Wohnungen mit 30 bis 50 Quadratmetern, 19 Wohnungen mit 50 bis 70 Quadratmeter sowie jeweils eine Wohnung mit 70 bis 90 Quadratmeter und eine über 90 Quadratmeter.
Ein weiteres Thema in dem Artikel der Presse sei die Vermietung von möblierten Wohnungen gewesen. Entgegen der Aussage in der Presse, gelte die Mietgesetzgebung auch für diese Wohnungsart und es werde die Kaltmiete aus dem Mietenspiegel zugrunde gelegt. Problematisch sei, dass Vermieter für die Möblierung einen Mietaufschlag nehmen würden, der die Miete in die Höhe treibe.
Herr Lied geht auf eine Mieterschutzinitiative ein, die einen Gesetzesantrag zur Vermietung möblierten Wohnraums und zu Kurzzeitvermietungen in den Bundesrat eingebracht habe.
Siehe Link:
Er erinnert daran, dass bei den zwei vorgestellten Projekten zum Zeitpunkt der Bauantragsplanung auf geförderte Wohnungen verzichtet worden sei, da bereits an anderer Stelle in der Innenstadt ein Wohnungsbauprojekt mit 100 % geförderten Wohnung entstanden sei. Heute wäre die Entscheidung für einen Wohnungsmix mit 30 % geförderten Wohnungen gefallen, um eine belebte Lüneburger Straße mit stationärem Einzelhandel und einer entsprechenden Vielfalt zu erhalten.
Zum Abschluss weist Herr Lied auf das Projekt Longstay-Hotel Lüneburger Straße 5 hin, für das der Baubeginn in Kürze geplant sei.
Die GRÜNE-Fraktion wendet zum Bauprojekt Harburger Ring 6 ein, dass sich in dem Projekt eingroßer Anteil kleiner Wohnungen befände, die zur gesamten Wohnungsfläche des Gebäudes unverhältnismäßig hoch sei. Es fehle die Flexibilität zum Familienwohnen und damit die Chance, dauerhaftes Wohnen in der Harburger Innenstadt zu etablieren.
Herr Lied schildert die Historie dieses Grundstückes mit dem langen Leerstand des vorherigen Gebäudes „Harburg Center“, der langwierigen Verhandlungen, bis der Eigentümer sich letztendlich für einen Verkauf entschieden habe und der anschließenden ebenso langwierigen Suche, einen Investor für die Errichtung eines neuen, für die Harburger Innenstadt angemessenes Projekt zu gewinnen.
Es sei jedoch typisch für Innenstädte, dass der Anteil kleiner Wohnungen mit einer höheren Fluktuation der Bewohnenden höher sei als in den Stadtrandlagen. Gewünscht sei jedoch auch ein gewisser Anteil von Familienwohnen und in der weiteren Entwicklung des Harburger Zentrums sollte dies mehr berücksichtigt werden.
Herr Stolzenburg teilt mit, dass sich der Anteil der bestehenden geförderten Wohnungen in einem erheblichen Abschmelzungsprozess befänden. Insofern sei es notwendig, Anreize für sozialen Wohnungsbau schaffen. Er zeigt auf, dass es inzwischen vier Förderungswege gebe, die im Mix zusammen mit freiem Wohnungsbau nicht zu sozialen Brennpunkten führen würde.
Herr Richter knüpft an Herrn Lieds Aussagen an und weist auf den Beschluss der Bezirksversammlung hin, dass keine weiteren Mikrowohnungen, soweit seitens der Kommunalpolitik Einfluss genommen werden könne, zugelassen würden. In der Nachbarschaft gebe es bereits ein Wohnobjekt mit 100 % gefördertem Wohnen, das gut funktioniere. Weitere Quartiere in der Innenstadt würden entwickelt werden (z. B. Schippseequartier, ehemaliges Karstadtgebäude) bei denen geförderter Wohnungsbau eine Rolle spielen sollte.
Auf Nachfrage teilt Herr Stolzenburg mit, dass er über die Anzahl möblierter Wohnungen in Harburg keine Aussage treffen könne.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Stolzenburg geht auf den Inhalt des Antrags ein und sagt für die Bauleitplanung aus, dass die Verpflichtung E-Ladeanschlüsse nach GEIG II herzustellen im Angebotsplanverfahren keine Rolle spiele. Bei projektbezogenen Bebauungsplänen sei eine Thematisierung denkbar, wobei der Regelungsinhalt nicht deutlich nachzuvollziehen ist. Die Nachfrage beim Amt für Bauwesen und Hochbau (ABH) habe ergeben, dass diese Anlagen zurzeit bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei seien. Ab 2026 gebe es nochmal erneute Vorgaben, die zur Verfahrensfreiheit führten. Demnach sei zum jetzigen Zeitpunkt eine Erfassung für die Bezirksverwaltung nicht möglich. Insofern müssten noch Gespräche - auch mit ABH - geführt werden.
Herr Stolzenburgführt auf eine grundsätzliche Nachfrage der VOLT-Fraktion zu Dispenzverträgenaus:
Herr Lied ergänzt, dass der Anstoß für die Einrichtung einer Kontrolleinheit in den Bezirksämtern durch den Senat erfolgen müsste. Der Bezirk habe dafür jedoch keine Zuständigkeit.
Herr Richter schlägt vor, dass die SPD-Fraktion einen Folgeantrag stellt, in dem die für die Umsetzung zuständige Fachbehörde für einen Bericht eingeladen wird.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme zur Drs. 22-0253.01 für erledigt erklärt.
Der Ausschuss äußert sich kritisch zur wenig aussagekräftigen Stellungnahme der Fachbehörde und behält sich vor, erneut einen Antrag zu stellen.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme für erledigt erklärt.
Auf Nachfrage erläutert die CDU-Fraktion den Hintergrund, der zur Antragstellung geführt habe.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss den Antrag einstimmig mit folgender Änderung:
Der 1. Absatz des Petitums wird wie folgt geändert:
Streiche:
Die Verwaltung wird gebeten, in den beiden Regionalausschüssen Listen vorzulegen, die diejenigen Grundstücke aufführt, deren Grundstückseigentümer derzeit durch die Verwaltung nicht erreichbar sind.
Setze:
Die Verwaltung wird gebeten, in den beiden Regionalausschüssen Listen vorzulegen, die diejenigen Grundstücke aufführt, bei denen die Verwaltung erfolglos versucht habe, deren Grundstückseigentümer zu ermitteln.
Der 2. Absatz des Petitums „Sie möge ebenso aufzeigen …“ wird ersatzlos gestrichen
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Herr Lied gibt seinen Abschied bekannt und teilt seine Beweggründe mit.
Herr Richter erklärt sein Bedauern, bedankt sich bei ihm für die gute Zusammenarbeit und wünscht Herrn Lied alles Gute für seine Zukunft– auch im Namen des Ausschusses.
Herr Richter erinnert an denTermin mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) am 01.04.2025, ab 18:30 Uhr zum Thema „Vertrag für Hamburg“.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.