22-0441.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Unbekannte Grundstückseigentümer

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.11.2025 Regionalausschuss Harburg Ö 4.1

Sachverhalt

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

05.11.2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag CDU wie folgt Stellung:

  1. Erfassung der nicht ermittelbaren Eigentümer:innen

Grundsätzlich ermittelt die Behörde gemäß § 24 Sachverhalte von Amts wegen. Die Adressatenermittlung ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Dabei sind keine Fälle bekannt, wo Eigentümer:innen nicht ermittelt werden konnten. Eine Auflistung ist deshalb nicht möglich.

  1. Eigentümer:innenrecherche:

Die Mitarbeitenden der Bauprüfabteilungen haben einen datenschutzrechtlich geschützten digitalen Zugriff zu Eigentümer:innendaten über das digitale allgemeine Liegenschaftskataster „3A Web - Alkis“ beim Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV-Portal). In wenigen Einzelfällen muss der Sachverhalt aufwendiger entweder direkt beim Grundbuchamt, z.B. bei Teileigentum, oder im Internet bei der Ermittlung einer Verhaltensstörenden (z.B. Mieter:in, Betreiber:in, etc.) recherchiert werden.

  1. Kosten durch die Eigentümer:innenermittlung und zwischenzeitlich notwendige Bausicherungsmaßnahmen:

Eine entsprechende Recherche dauert ca. 3 Minuten, ist kostenfrei und gehört zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Die Kosten für die Sicherung des Bauzustandes, z.B. bei einer Baustilllegung, trägt der für den rechtswidrigen Baubeginn Verantwortliche, idR die Eigentümer:in oder die Bauherr:in.

gez. Carstensen

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