Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Unbekannte Grundstückseigentümer
Letzte Beratung: 19.11.2025 Regionalausschuss Süderelbe Ö 7.1
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
05.11.2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag CDUwie folgt Stellung:
Grundsätzlich ermittelt die Behörde gemäß § 24 e von Amts wegen. Die Adressatenermittlung ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Dabei sind keine Fälle bekannt, wo Eigentümer:innen nicht ermittelt werden konnten. Eine Auflistung ist deshalb nicht möglich.
Die Mitarbeitenden der Bauprüfabteilungen haben einen datenschutzrechtlich geschützten digitalen Zugriff zu Eigentümer:innendaten über das digitale allgemeine Liegenschaftskataster „3A Web - Alkis“ beim Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV-Portal). In wenigen Einzelfällen muss der Sachverhalt aufwendiger entweder direkt beim Grundbuchamt, z.B. bei Teileigentum, oder im Internet bei der Ermittlung einer Verhaltensstörenden (z.B. Mieter:in, Betreiber:in, etc.) recherchiert werden.
Eine entsprechende Recherche dauert ca. 3 Minuten, ist kostenfrei und gehört zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Die Kosten für die Sicherung des Bauzustandes, z.B. bei einer Baustilllegung, trägt der für den rechtswidrigen Baubeginn Verantwortliche, idR die Eigentümer:in oder die Bauherr:in.
gez. Carstensen
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