Antrag CDU betr. Tarifabschluss Beschäftigte Öffentlicher Dienst der Bundesländer
Der zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern für die Beschäftigten der Bundesländer ausgehandelte Tarifvertrag enthält zahlreiche Einzelheiten und Auswirkungen für verschiedene Berufsgruppen. Insoweit werden, sofern der Abschluss auch für die Beamten übernommen wird, die Mitarbeiter des Bezirksamtes zum Teil in erheblich unterschiedlicher Weise von dem Abschluss profitieren.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge im Haushaltsausschuss detailliert darstellen, wie sich der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst des Bundesländer im Einzelnen für die Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Abteilungen und die unterschiedlichen Berufsgruppen im Bezirksamt auswirkt und welche Zusatzkosten entstehen, die dem Bezirksamt gegebenenfalls durch den Senat zur Verfügung gestellt werden müssen.
Da der Tarifabschluss gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Mitarbeiter von Freien Trägern im Jugendhilfebereich und anderen sozialen Bereichen hat, möge das Bezirksamt auch darstellen, welche zusätzlichen Mittel dort für eine angemessene Gleichbehandlung dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden müssen.
Hamburg, am 05.03.2019
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht