Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft vom 05.11.2019

Ö 1

Grundsatzangelegenheiten Haushalt

Ö 1.1 - 20-3631

Antrag CDU betr. Ressourcensteuerung bezirkliche Mittel (Mit Beitrag der Verwaltung)

Herr Trispel berichtet über die Haushaltsplanung des Bezirksamtes. Die Eckwertefestsetzung beschließt der Senat und das ist für die Verwaltung bindend. Innerhalb dieser Eckwerte darf das Bezirksamt die Haushaltsplanung vornehmen.
Frau Oldenburg stellt fest, dass der LINK zum Aufstellungsrundschreiben nicht funktioniert.

Frau Hentzien wird gebeten, den Inhalt des Aufstellungsrundschreibens als PDF zur Verfügung zu stellen und in Alriss zu hinterlegen.

Herr Trispel erklärt, dass jede Gelegenheit genutzt wird, die Ressourcenforderungen beim Senat, bei Fachbehörden, bei der Finanzbehörde oder auch bei einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzsenator in der 46. KW. über den Haushaltsplan darzulegen und auf die die Nöte des Bezirksamtes Harburg hinzuweisen.

Auf die Frage von Frau Oldenburg nach dem Datum des Eckwertebeschlusses, erklärt Frau Hentzien, dass dies der 26.11.2019 sei.

Herr Fischer hat eine Frage zu dem Haushaltsplanentwurf 2021/2022 des Senats. Wird der Ausschuss daran in irgendeiner Weise beteiligt?

Herr Trispel bejaht dies, soweit es die ganzen Rahmenzuweisungen betrifft. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Rahmenzuweisungen werden zur Verfügung gestellt. Diese Stellungnahmen, die wir an die Fachbehörden zu den Rahmenzuweisungen schicken, werden im Januar 2020 im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft noch einmal gebündelt vorliegen.

Frau Hentzien: Wir bekommen einen Eckwert und müssen sehen, dass dieser zu geringe Wert für alle Bedarfe auskömmlich ist. Die größte Position ist das Personalkostenbudget. Zuerst werden alle Sachbedarfe abgedeckt, um keine Defizite zu produzieren und das Restvolumen wird für die Personalkostenplanung verwendet. Die Aufstellung der Zweckverwendung muss am 21.02.2020 in der Finanzbehörde eingereicht werden. Diese Aufstellung wird den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Herr Schneider weist darauf hin, dass es bei dem Antrag explizit darum geht, zu sagen, was haben wir tatsächlich an Bedarfen und wo reichen die Rahmenzuweisungen z.B. nicht aus.

Frau Ehlers schlägt vor, im Januar 2020 Grundsätzliches für die neuen Ausschuss-Kolleginnen und Kollegen darzulegen, was hat die Bezirksversammlung für unterschiedliche Möglichkeiten im Hinblick auf Gestaltungsmittel, Sondermittel und Quartiersfondsmittel, was gibt es für unterschiedliche Töpfe, was bedeutet investiv und konsumtiv.
Herr Trispel weist darauf hin, dass die Mittel, die durch die Bezirksversammlung ausgegeben werden können, einen so breiten Verwendungszweck haben, bei denen es ja gar keine so großen Einschränkungen gibt.

Herr Fischer stellt fest, dass der 31.12.2019 das letzte Datum für die Anmeldung der Bezirksämter beim Senat ist. Die Frist für Stellungnahmen der Bezirksaufsichtsbehörde sowie Bezirksanmeldungen an die jeweils zuständigen Fachbehörden = der 07.01.2020. D.h. danach gibt es keine Möglichkeiten mehr noch etwas anzumelden.

Herr Trispel glichkeiten sich zu den Rahmenzuweisungen zu äern bestehen im Rahmen des Schlüsselungsverfahrens also vorher. Dafür gibt es bereits Stellungnahmen der Verwaltung (derzeit in den zuständigen Fachausschüssen), die sich mit Rahmenzuweisungen befassen, damit die Ausschussmitglieder sehen, was die Verwaltung für Bedarfe hat.

Frau Oldenburg findet den Antrag noch nicht genügend beantwortet. Anhand von Bevölkerungskennzahlen könne man einen besonderen Bedarf des Bezirksamtes Harburg feststellen. Mit dieser Argumentation gegenüber dem Senat könnte man begründen, mehr Geld zu bekommen.

Herr Trispel erwidert, dass der einfache Bevölkerungsschlüssel keine geeignete Kennzahl sei und sich für das Bezirksamt Harburg nachteilig auswirken würde. Einen schlichten Schlüssel kann man bestenfalls in Publikumsdienststellen anlegen, wo die Verwaltungsleistungen, die der Bürger dort abholt, gewissermaßen für jeden Bürger die gleichen sind. Dies gilt im Wesentlichen für die Kundenzentren. Da kann man so etwas vergleichsweise noch am einfachsten anwenden. Aber in allen anderen Dienststellen ist es so viel komplexer, eine geeignete Grundlage für die Verteilung von Ressourcen abzuleiten.

Herr Trispel erklärt, dass dies ein 20 30 Jahre alter Streit unter den Bezirksämtern ist und er trotz vieler Wünsche nie aufgelöst wurde. Das ist ein Benchmarkingsystem  und so tolle Benchmarking-Zahlen gibt es nicht, dass man da Gerechtigkeit herstellen könnte. Es müsste Aufgabenbereich für Aufgabenbereich beleuchtet werden und das ist ein hochkomplexes Unterfangen.
Der Antrag verbleibt und kommt auf die Tagesordnung im Januar 2020.

 

1

 

Ö 1.2 - 20-4642

Antrag CDU betr. Tarifabschluss Beschäftigte Öffentlicher Dienst der Bundesländer

Herr Trispel erklärt, dass die Verwaltung mit dem Antrag aufgefordert wurde, die Auswirkungen der Tarifsteigerung für Mitarbeiter der unterschiedlichen Berufsgruppen zu ermitteln. Dazu müsste jede Personalakte angeguckt werden und keiner kann den Aufwand leisten. glicherweise ist es datenschutzrechtlich auch gar nicht zulässig. Das Tarif- und das Besoldungssystem im öffentlichen Dienst ist unheimlich gestaffelt. Bei der Beamtenbesoldung beispielsweise reicht es von A 6 bis B 4 in den Bezirksämtern. Innerhalb dieser ganzen Besoldungsstufen gibt es noch Dienstaltersstufen, die auch noch gestaffelt sind und dann kommen noch diverse Familienzuschläge dazu. Jeder Mitarbeiter aus dem Tarif- und Besoldungsbereich ist genauso individuell zu betrachten. Die Verwaltung wird eine zusammengefasste Berechnung machen, um festzustellen wieviel haben wir vor der Tariferhöhung an Personalkosten bezahlt und wieviel haben wir im nächsten Monat bezahlt. Daraus können wir ableiten, was das in Summe ausmacht. Der 2. Teil der Aufgabe war die Auswirkungen auf die freien Träger darzustellen. Da muss man auch genau gucken, wieviel geben die für Personal aus das kann man nur grob über den Daumen machen. Diese beiden Darstellungen werden dem Ausschuss für die Februar Sitzung 2020 zur Vergung gestellt.

1

 

Ö 1.3 - 21-0097

Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Keine zusätzlichen Mittel für Personalkosten der Bezirke - Kürzungen auf anderem Gebiet zu erwarten?

Der Antrag wird für erledigt erklärt.

Ö 2

Gestaltungsmittel

Ö 2.1 - 21-0286

Gestaltungsmittel der BV vom 25.10.2019

Frau Hentzien berichtet, dass die HWW-Mitglieder jeden Monat eine Übersicht bekommen, in der dargestellt ist, welche Töpfe die Bezirksversammlung zur Verfügung hat, um daraus Projekte im Bezirksamt Harburg zu fördern. Das können sowohl Anträge Dritter, Privatpersonen oder Anträge aus dem Bezirksamt selber sein. Diese Töpfe haben eine unterschiedliche Herkunft. Es gibt einmal im
1. Block die klassischen Sondermittel, die dargestellt werden. Die werden vom Bezirksamt selbst veranschlagt, das ist ein eigener Eckwert. Da haben wir jährlich ein Kontingent von 273.000 €/Jahr zur Verfügung. Die klassischen Sondermittel haben im Haushaltsplan des Bezirksamtes keine Zweckverwendung mehr. Vor 2015 gab es mal Förderzwecke, die sehr global gefasst waren. Jetzt gibt es keine Einschränkung mehr. Die Bezirksversammlung darf sich nicht selber fördern, aber alles andere wäre denkbar. Es ist ein sehr weit gefasstes Kontingent alles ist theoretisch möglich es gibt aber die Sondermittelrichtlinien der Bezirksversammlung, d.h. es ist eine Eigenbeschränkung, die man sich auferlegt hat. Wobei die Bezirksversammlung immer entscheiden kann, ob sie sich in dem einen oder anderen Fall darüber hinwegsetzt. Aus den Sondermitteln gibt es unter der Position 1 eine Förderung des Sportes in Höhe von 20.000 €/Jahr. Für 2020 wäre die Frage, wie damit umgegangen werden soll, weil die Reste auch sehr hoch sind.

Frau Oldenburg erkundigt sich, ob die 20.000 € in den 273.000 € enthalten sind oder ob sie noch on top kommen?

Frau Hentzien bestätigt, dass die 20.000 € in der Summe von 273.000 € enthalten sind. Für die Sportförderung hat die Bezirksversammlung auch eine Richtlinie erlassen, was daraus gefördert werden soll.

Frau Dr. Hellmeyer stellt folgende Frage: Wenn ein Antrag für 2020 vorliegt, würde der das Haushaltssoll 2020 künftig belasten und wäre für 2019 nicht abgebildet?

Frau Hentzien erklärt dazu: Wenn die Bezirksversammlung in 2019 noch eine Maßnahme für 2020 beschliesst und noch Restkontingente für 2019 vorhanden sind, wird das zu Lasten 2019 abgebildet und zum Jahreswechsel wird ein Resteantrag vorgenommen.

Der Vorsitzende Herr Schneider erklärt, dass dem Bezirksamt Harburg kein Wert verloren geht, egal wie man es handhabt.

Frau Dr. Hellmeyer: Wenn über eine Zuwendung entschieden wird, die über 1 Jahr oder über mehrere Jahre hinausgeht wird sozusagen ein verpflichteter Anteil aufgebaut, der mit berücksichtigt werden muss? Die Mittel sind in der Gestaltungsmittelübersicht nicht ausgewiesen.

Der Vorsitzende, Herr Schneider schlägt vor, eine Aufstellung über die gebundenen Mittel, die über Jahre gehen, an die Ausschuss-Mitglieder oder an die Fraktionen zu verteilen.

Herr Trispel erklärt die verschiedenen Mittelverwendungsmöglichkeiten.

Frau Hentzien berichtet zu Position 2 rderfonds. Das ist ein Kontingent, das aus dem Programm „wachsende Stadt„ oder „Hamburg wächst“ entstanden war. Es gibt ein Prämienmodell, da bekommt jeder Bezirk für jede genehmigte Wohneinheit 250 €. Es gibt insgesamt 3 Komponenten. Der 2. Anteil ist das Gebührenaufkommen im Gewerbebau. Da werden die Bezirke in Proportion zueinander gesetzt. Es gibt ein Volumen von 500.000 € dafür und dann wird gewichtet und partizipiert. Bei der
3. Komponente handelt es sich um Ausweisung von Gewerbeflächen. Das ist davon abhängig, ob im Bezirk neue Gewerbeflächen geschaffen werden konnten oder nicht. Das ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Diese 3 Komponenten fließen in ein Prämienmodell zusammen. Anfang des Jahres gibt es einen Abschlag von 200.000 € aus dem Prämienkontingent und im letzten Quartal wird abgerechnet und ausgewertet, wieviel bekommt welches Bezirksamt tatsächlich und dann kommt nochmal eine nachträgliche Ausschüttung, die in der Regel im September oder Oktober folgt.
Die Verwendung leitet sich aus den Drucksachen ab, die im Zusammenhang mit der „wachsenden Stadt“ oder „Hamburg chst“ im Raume stehen (siehe Rückseite der Gestaltungsmittel) Das Budget muss eingesetzt werden zur Förderung der Ziele der Wachsenden Stadt auf bezirklicher Ebene, z.B. Steigerung der Attraktivität des Bezirks, der Wertschöpfung und der Lebensqualität. Diese Interpretation nimmt die Bezirksversammlung vor, was das sein könnte.

Frau Oldenburg fragt, ob das an eine bestimmte Eigenfinanzierungsquote seitens des Zuwendungsempfängers gebunden ist?

Frau Hentzien verneint dies für den Förderfonds. Nur bei den Sondermitteln gibt es eine Quote von 30 %. Die klassischen Sondermittel und den Förderfonds gibt es sowohl konsumtiv als auch investiv. Bei den klassischen Sondermitteln werden seit Jahren keine Investitionsmittel mehr veranschlagt, weil es dazu keine passenden Anträge gab. Seit der SNH-Umstellung kann man zwischen konsumtiv und investiv hin- und herschalten. Beim Förderfonds haben wir jedes Jahr ein investives Kontingent.

Der Quartiersfonds hat ein Basisvolumen pro Bezirk von 1 Mio. €. Die Finanzbehörde fordert: Beschlüsse und Geldabflüsse über 1 Mio. €ssen erkennbar sein, dann hat jeder Bezirk nach Einwohneranteil nochmal ein Sonderkontingent. Das wären für Harburg 264.000 €. Dies gilt für 2019 und 2020.
Die Verwendung ergibt sich aus einer Drucksache, wonach Maßnahmen der Stadtteilarbeit bzw. der Stadtteilentwicklung unterstützt werden, welche für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von Bedeutung sind. Dazu zählen z.B. die Unterstützung der Betriebskosten von Bürgerhäusern, Community-Centern und allen anderen Einrichtungen der Stadtteilarbeit.
Frau Oldenburg fragt, ob sich die Bezirksversammlung zum Förderfonds der Bezirke Vergaberichtlinien auferlegt hat?

Frau Hentzien verneint dies. Die Vergaberichtlinien beziehen sich nur auf die klassischen Sondermittel.

Frau Oldenburgchte wissen, ob es noch anderweitige Beschränkungen für den Quartiersfonds gibt. Muss der Zuwendungsempfänger einen Anteil selbst erbringen?

Frau Hentzien verneint dies und verweist i.Ü. auf die Anforderungen des Zuwendungsrechts nach § 46 LHO. Es müssen Verwendungsnachweise erstellt werden. D.h. nach Abschluss der Maßnahme muss immer abgerechnet und Belege müssen vorgelegt werden.

Der Vorsitzende, Herr Schneider ergänzt dazu, dass es in der Vergangenheit immer so gewesen ist, dass die Projekte in den entsprechenden Fachausschüssen vorgestellt wurden und die Nachhaltigkeit geprüft wurde.

Frau Hentzien weist noch auf Position 3c Refinanzierung Centermanagement hin. Das könnte aus dieser Liste entfernt werden. Herr Trispel ergänzt dazu, dass aber immer noch 70.000 € aus den Mitteln der BV p.a. in die Centermanagements gehen.

Frau Hentzien weist darauf hin, dass es noch ein Kontingent gibt, welches unter der Überschrift Gestaltungsfonds“ steht. Das ist ein Rest, der noch aus der kameralen Zeit stammt. Das sind Investitionsmittel, die müssen investiv verwendet werden.
In der Liste befindet sich auch noch ein Kontingent für Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversamm-lungen. Da stehen jährlich 10.000 €/Bezirksamt zur Verfügung. Traditionell sind 500 €r den Vorsitzenden der Bezirksversammlung vorgesehen und der Rest verbleibt für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. für Empfänge). Reste können auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Verwendungszwecke werden den Ausschussmitgliedern künftig mitgeliefert.
Die Beschlusssituation wird in der Vorlage 21-0286 bis zur letzten Bezirksversammlung Ende Oktober dargestellt. Es gibt momentan keine veränderte Situation über das Budget gegenüber dem Vormonat.
Im Januar wird eine Übersicht für das Jahr 2020 verteilt und eine Abrechnung für das Jahr 2019, damit sie sehen können was dort an Kontingent nicht beschlossen worden ist.
Die unbeschlossenen Mittel, welche zur Verfügung stehen, sind Reste, die 2020 dazu kommen.

Herr Trispel erklärt, um darzustellen, wie die Mittel überhaupt verwendet werden können, gibt es eine Liste für Maßnahmen für 2020 mit den Geldern, die zur Verfügung stehen. Über diese Liste wurde mit allen Fraktionen bereits diskutiert. Die Liste wurde mittlerweile aktualisiert und am 6.11.2019 an alle Fraktionen verschickt. Alles, was im November 2019 noch beschlossen werden sollte, ist finanziell auch abgedeckt. Sollte man diese bekannten fast 100 Maßnahmen so beschließen, kann man im nächsten Jahr keine Beschlüsse mehr fassen. Deshalb müssen sich die Fraktionen noch einmal über alle bekannten Maßnahmen, Gedanken machen und entscheiden, welche Maßnahmen gefördert werden sollen.

Frau Oldenburg fragt, ob es möglich wäre, nicht nur die Projekte, sondern die konkreten Antragsteller mit in die Liste aufzunehmen.

Auch Herr Fehling spricht sich für eine bessere Transparenz hinsichtlich der Antragsteller aus.

 

1

 

Ö 3

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 4

Verschiedenes

Es werden keine Themen angesprochen.