Antrag CDU betr. Ressourcensteuerung bezirkliche Mittel
Der Rechnungshof stellt in seinem Jahresbericht 2018 im Hinblick auf Ressourcensteuerung und bezirkliche Mittel unter anderem fest, dass der Senat im Inkrafttreten der Verwaltungsreform einen Basiswert für bedarfsgerechte Verteilung von Ressourcen und Aufgaben bzw. Produkte festlegen wollte, der die unterschiedlichen Entwicklungen der Bezirksämter nachvollziehbar macht und Grundlage für ein effektives Benchmarking ist. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt.
Die aus den Haushalten der Bezirksämter aufgewendeten Fach- und Personalkosten wurden nie anforderungsbezogen verglichen und darauf aufbauend neu ausgerichtet. Die Bezirksämter orientieren sich bei der Aufstellung ihres Haushalts an den vom Senat gesetzten Eckdaten und ihren Personalbeständen. Dies hat in der Regel zur Folge, dass die Ansätze der Produktgruppen aus den Vorjahren übernommen werden. Veränderte Sozialstrukturen der Bezirke und damit der Bedarfe für das Sozialraummanagement finden keinen systematischen Eingang in diese Planungen.
Im Ergebnis werden personelle und finanzielle Ressourcen verplant, deren Höhe nicht aus der Größe der Bezirke oder anderer relevanter Indikatoren (beispielsweise Anteil der Transferleistungsbeziehenden, Altersstruktur) abgeleitet ist.
Ferner stellt der Rechnungshof fest, dass nicht etwa ein Problem auf der Ebene der Bezirksämter vorliegt, sondern dass die Bürgerschaft ihre Haushaltsbeschlüsse auf Basis eines vom Senat vorgelegten Entwurfes fasst und daher dem Senat im Aufstellungsverfahren eine besondere Verantwortung zufalle, für eine anforderungsgerechte Verteilung der Haushaltsmittel auch unter den Bezirksämtern zu sorgen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge sich zukünftig bei der Aufstellung ihres Haushalts und der Geltendmachung entsprechender Forderungen nicht an den vom Senat gesetzten Eckdaten und ihren vorhandenen Personalbeständen orientieren und die Daten aus den Vorjahren übernehmen. Vielmehr sollen erkennbar veränderte Sozialstrukturen der Bezirke und damit der Bedarfe, zum Beispiel für das Sozialraummanagement, systematischen Eingang in die bezirklichen Haushaltsplanungen finden. Die sich daraus ergebenden Bedarfe sollen jeweils im Einzelnen vor Weiterleitung an Finanzbehörde und Fachbehörden der Bezirksversammlung im Haushaltsausschuss dargestellt werden.
Hamburg, am 07.03.2018
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht