Drucksache 22-2208

Anfrage CDU betr. Unklare Zukunft des Integrationszentrums (IZ) im Bezirk Harburg nach dem überraschenden Trägerwechsel zum 31.12.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG
Sachverhalt

In den Hamburger Bezirken gibt es bisher ein bewährtes, von der Sozialbehörde finanziertes Migrationsberatungsangebot in Integrationszentren (IZ) für erwachsene Zugewanderte.

Angesichts der dazugehörigen Förderrichtlinie war davon auszugehen, dass der Zeitraum bis 31.12.2028 diesbezüglich finanziell abgedeckt ist.

Im Bezirk Harburg wird das Integrationszentrum bislang von der BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH wirksam betrieben.

Im Juni 2026 erklärte die Sozialbehörde die genannte Förderrichtlinie jedoch vorzeitig zum 31.12.2026 für beendet und startete eine neue öffentliche Ausschreibung mit einer Bewerbungsfrist bis zum 03.09.2026.

Ziel sollte der Aufbau eines neuartigen Migrationsberatungsangebotes für erwachsene Zugewanderte in Hamburg sein, das überregional, stationär, mobil-aufsuchend sowie digital agieren solle.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) am 14.10.2026 wurde bekannt, dass sich die BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH zwar erneut beworben, den Zuschlag trotz langjähriger Beratungserfahrung und fundierter Netzwerkarbeit im Bezirk jedoch nicht erhalten hat, was nun offenbar die kurzfristige Kündigung von Beratungskräften und Räumlichkeiten bis zum Jahresende nach sich zieht.

Damit droht in Harburg der Wegfall eines bewährten und wirksamen Integrationsberatungsangebotes.

Auch von Seiten der Medien wurde diese überraschende Entwicklung zuletzt mehrfach aufgegriffen. Laut Berichterstattung sollen neben dem Integrationszentrum Harburg elf weitere Hamburger Integrationszentren durch den Wegfall der bisherigen Förderung zum 31.12.2026 vor dem Aus stehen.

Die bislang von sechs Trägern betriebenen Hamburger Integrationszentren führten allein im vergangenen Jahr knapp 33.000 Beratungen durch. Sie unterstützten Menschen bei Fragen zu Aufenthalt, Arbeit, Bildung, Sprache, Existenzsicherung, Sozialleistungen und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Hamburger Sozialbehörde hat sich gegen die Weiterförderung der bisherigen Träger (BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH, Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V., Diakonie Hamburg, Interkulturelle Begegnungsstätte e. V. (IKB), Internationaler Bund (IB) und Verikom gGmbH) entschieden. Die Trägerschaft wurde stattdessen an einen Verbund um die Stiftung Berufliche Bildung (SBB) neu vergeben.

In der erwähnten Sitzung des SIGI am 14.10.2026 konnte von Seiten der Sozialbehörde keine Auskunft darüber gegeben werden, wie der geplante Übergang beim Trägerwechsel konkret ausgestaltet werden soll. Bezüglich der Personalplanung wurde die Fachbehörde in der Presse vielmehr dahingehend zitiert, dass man sich „ausdrücklich über Bewerbungen von Fachkräften freue, die Interesse haben, die Integrationsberatung im Trägerverbund mitzugestalten“.

Gegen die Vergabeentscheidung der Sozialbehörde wurde laut Medienberichten inzwischen Widerspruch eingelegt.

Vor diesem Hintergrund der offenbar unklaren Zukunft des Integrationszentrums (IZ) im Bezirk Harburg ab dem 01.01.2027 wird die Sozialbehörde um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1) Wird es nach dem 31.12.2026 im Bezirk Harburg weiterhin ein stationäres Integrationszentrum mit Beratungsmöglichkeiten geben?

Wenn ja, an welchem Standort und mit welchem zeitlichen sowie personellen Umfang?

Wenn ja, inwieweit unterscheidet sich der zeitliche und personelle Umfang des neuen Angebotes von dem des bisherigen Integrationszentrums im Bezirk?

Bitte konkrete Angaben zu möglichen Unterschieden in den Beratungszeiten und der personellen Ausstattung.

2) In welchem Umfang und in welcher Weise wird der neue Träger SBB im Bezirk Harburg mobile und digitale Beratung gemäß den Ausschreibungskriterien anbieten?

3) Wird der neue Träger SBB die thematische Vielfalt des bisherigen BI-Angebotes in Harburg vollumfänglich aufrechterhalten?

Bitte genaue Angaben zu allen Teilbereichen des bisherigen Beratungsangebotes.

4) Wird das bisherige Angebot einer Begleitung bei Behördengängen, um berechtigte Ansprüche der Zielgruppen effektiver durchzusetzen, in der vorhandenen Weise aufrechterhalten?

5) Sieht der neue Träger SBB ein beschleunigtes Bewerbungsverfahren („Fast-Lane“) für bisher in den Integrationszentren tätige Mitarbeiter vor, um das wertvolle Beratungs-Know-how der teilweise langjährigen Mitarbeitenden des bisherigen Trägers zu sichern und einen eigenen, potenziell langwierigen Personalaufbau zu komplementieren?

6) Werden bzw. wurden die Beratungskräfte bei den Trägern BI und SBB nach Tarif bezahlt? Wenn ja, nach welchem Tarifvertrag (z. B. TV-L)?

7) Wie begründet die Sozialbehörde die Neuausrichtung der Integrationszentren in Hamburg und das überraschende, vorzeitige Beenden der Förderrichtlinie mit Blick auf den Vertrauensschutz und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägern?

8) Auf welcher Daten- und Evaluationsgrundlage hat die Sozialbehörde diese Umstrukturierung vorgenommen?

9) Wurde das Bezirksamt Harburg mit seiner differenzierten inhaltlichen Ortskenntnis von der Sozialbehörde in den Entscheidungsprozess eingebunden?

Wenn ja, wie fiel die diesbezügliche fachliche Einschätzung des zuständigen bezirklichen Dezernates aus?

10) Welchen Einfluss hat das laufende Widerspruchsverfahren auf die Bereitstellung und Sicherung des Integrationsberatungsangebotes in Harburg ab dem 01.01.2027?

Hamburg, 04.11.2026

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