22-1052

Zukunft der Beratungsangebote nach dem Ende der Förderung der bisherigen Integrationszentren

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay – Fraktion Die Linke

Nach einer Pressemitteilung der bisherigen Träger vom 19.10.2026 beendet die Sozialbehörde zum 31.12.2026 die Förderung der Hamburger Integrationszentren in ihrer bisherigen Trägerschaft. Die Trägerschaften wurden nach einer öffentlichen Bekanntgabe neu vergeben. Betroffen sind laut den Trägern sechs Organisationen und zwölf Standorte, darunter in Bergedorf das Integrationszentrum des Caritasverbands für das Erzbistum Hamburg e. V. sowie das Integrationszentrum des Internationalen Bundes (IB).

Die Integrationszentren führten nach Angaben der Träger allein im vergangenen Jahr knapp 33.000 Beratungen durch. Sie unterstützen Menschen bei Fragen zu Aufenthalt, Arbeit, Bildung, Sprache, Existenzsicherung, Sozialleistungen und gesellschaftlicher Teilhabe. Die Träger weisen darauf hin, dass mit den Schließungen wohnortnahe Beratung, gewachsene Netzwerke mit Behörden, Schulen, Kitas und Jobcentern sowie der Zugang zu besonders unterstützungsbedürftigen Gruppen verloren gehen könnten. Sie kritisieren außerdem, dass die Integrationszentren erst Mitte 2025 durch eine neue Förderrichtlinie neu ausgerichtet wurden und die Förderung ursprünglich bis Ende 2028 angelegt war.

Für die Menschen in Bergedorf ist entscheidend, dass ab Januar 2027 eine verlässliche, gut erreichbare und fachlich qualifizierte Beratung zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Angebote der Integrations-, Migrations- und Sozialberatung werden ab dem 01.01.2027 im Bezirk Bergedorf die Arbeit der bisherigen Integrationszentren von Caritas und IB ersetzen? Bitte nach Träger, Standort, Angebotsart (stationär, mobil, aufsuchend, digital) und Zielgruppe aufschlüsseln.
  1. Welche Träger haben den Zuschlag für die Angebote in Bergedorf erhalten? Sind für Bergedorf feste Standorte vorgesehen? Wenn ja, wo und ab wann, wenn nein, warum nicht?
  2. Welche Erfahrungen haben die neuen Träger in diesem Arbeitsfeld in Bergedorf bisher?
  3. Wie viele Beratungsstellen, Beratungsstunden und Personalstellen (Vollzeitäquivalente) sind in Bergedorf künftig vorgesehen, und wie verhält sich das zum bisherigen Umfang der beiden Integrationszentren?
  4. Welche Beratungsthemen werden künftig abgedeckt (u. a. Aufenthalt, Arbeit, Bildung, Sprache, Existenzsicherung, Sozialleistungen, Teilhabe)? Gibt es Themen, die bisher beraten wurden und künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angeboten werden?
  5. Welche Rolle sollen mobile, digitale und aufsuchende Angebote künftig in Bergedorf spielen und in welchem Umfang sollen sie feste Anlaufstellen ersetzen oder ergänzen?
  6. In welchen Stadtteilen des Bezirks ist künftig welche Form der Beratung vorgesehen?
  7. Wie wird sichergestellt, dass es zum 01.01.2027 keine Versorgungslücke gibt? Wann nehmen die neuen Angebote in Bergedorf konkret ihre Arbeit auf?
  8. Wie werden laufende Beratungsfälle, insbesondere komplexe oder fristgebundene Verfahren (z. B. aufenthaltsrechtliche Fragen, Leistungsanträge), von den bisherigen auf die neuen Angebote übergeben?
  9. Ist vorgesehen, dass die neuen Träger bestehendes Personal der bisherigen Integrationszentren übernehmen und welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt hierzu?
  10. Wie, wann und über welche Kanäle werden die Bergedorfer:innen über die neuen Anlaufstellen informiert? Sind Informationen in mehreren Sprachen vorgesehen? Wenn ja, in welchen? Wenn nein, warum nicht?
  11. Wie sollen die bestehenden Kooperationen und Netzwerke der bisherigen Integrationszentren (u. a. mit Schulen, Kitas, Jobcentern, Wohnunterkünften, sozialen Einrichtungen und Stadtteilinitiativen) in Bergedorf erhalten bzw. neu aufgebaut werden?
  12. Wie wird die Erreichbarkeit der neuen Angebote für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ohne digitalen Zugang, mit geringen Deutschkenntnissen oder mit besonderem Unterstützungsbedarf gewährleistet?
  13. Welche Angebote bestehen oder sind vorgesehen für Bewohner:innen der Wohnunterkünfte im Bezirk Bergedorf?
  14. War das Bezirksamt in das Vergabeverfahren oder die Bedarfsanalyse für den Bezirk Bergedorf eingebunden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
  15. Welche Bedarfs- und Nutzungsdaten lagen der Entscheidung für Bergedorf zugrunde?
  16. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen der Förderentscheidung auf die Integrationsarbeit und die Beratungsinfrastruktur in Bergedorf? Sieht es zusätzlichen Bedarf, den der Bezirk selbst abdecken müsste?
  17. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Bezirksversammlung und die Bergedorfer Öffentlichkeit künftig regelmäßig über die Entwicklung der Beratungsangebote zu informieren?
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