Koordination von Integrationsangeboten durch das Bezirksamt
Große Anfrage
der BAbg. Zaum, Garbers, Emrich und der CDU-Fraktion
Das Bezirksamt Bergedorf leistet bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eine gute Arbeit. Neben der Grundversorgung bleibt jedoch kaum Raum für Integrationsmaßnahmen und Integrationsangebote seitens der Stadt. Vieles wird daher ehrenamtlich organisiert, was enorm wichtig ist. Unterstützt werden muss dieses Engagement durch eine hauptamtliche Koordination und Unterstützung seitens des Bezirksamts.
Da viele neue Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen in den letzten Jahren nach Bergedorf gekommen, muss künftig wieder stärker auf den Aspekt der Integration geachtet und zusätzliche Angebote geschaffen werden. Die in Bergedorf zuständige Kraft ist in den letzten Jahren nahezu ausschließlich in die Unterbringung und Versorgung der Menschen eingebunden. Insofern scheint hier personelle Unterstützung erforderlich.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
1) Ist es richtig, dass das Bezirksamt Bergedorf eine Vollzeitstelle für eine Integrationsfachkraft hat? Wenn nein, bitte den Umfang (VZÄ) benennen.
Das Bezirksamt verfügt über eine Vollzeitstelle für die Themenbereiche Integration, Migration und Geflüchtete. Auf Grund der großen Schnittstellen wurde keine formale Aufteilung der Stelle auf die einzelnen Themenbereiche vorgenommen.
2) Welches Tätigkeitsfeld umfasst die Stellenbeschreibung?
Die Stelle wurde 2020 mit folgenden Aufgaben ausgeschrieben:
3) Welchen Anteil der Arbeitszeit wird tatsächlich für Integrationsmaßnahmen aufgewendet?
Insgesamt geht es bei Integration um das Leitziel einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und Identität gleichberechtigt teilhaben können. Alle Aktivitäten der Stelle leisten einen Beitrag, diesem Ziel näher zu kommen.
4) Welcher Anteil der Arbeitszeit wird für andere Tätigkeiten wie Organisation von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen aufgewendet?
Im Selbstverständnis des Bezirksamtes gehört zur Versorgung auch die Planung, Steuerung und Koordination von Angebotslandschaften in und um die Unterkünfte. Inklusive dieser Tätigkeiten liegt der Anteil bei ca. 80 %.
5) Inwiefern hält die Bezirksamtsleiterin eine personelle Unterstützung für das Feld der Koordinierung von Integrationsangeboten im Bezirksamt für erforderlich?
Siehe 6.
6) Hat das Bezirksamt bereits einen höheren Bedarf angemeldet? Wenn ja, wann und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht?
Die Bezirksämter haben in gemeinsamen Initiativen den Bedarf für zusätzliche Stellen angemeldet:
Zusätzliche Stellen wurden bislang nicht bewilligt..
7) Inwiefern gibt es Beschwerden oder Hinweise von Trägern und Ehrenamtlichen im Bereich der Flüchtlingshilfe, die mehr Unterstützung der Stadt oder des Bezirksamts einfordern?
Dem überwiegenden Teil der Aktiven ist die begrenzte Gestaltungsmacht des Bezirksamtes bekannt. Von daher gibt es kaum Beschwerden an das Bezirksamt. Wohl aber wiederkehrende Hinweise, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, Angebotslücken bestehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt stärker gefördert werden sollte bzw. man sich mehr Unterstützung wünscht.
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