Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration vom 07.05.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragesteller anwesend.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Der Vorsitzende gibt bekannt, sich mit den Fachsprechern der SPD, der CDU, der FDP und der Grünen dahingehend verständigt zu haben, TOP 6Housing First“ in die September-Sitzung zu vertagen.

 

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einvernehmlich genehmigt.

Ö 3

Aktuelle Situation und zukünftige Ausrichtung des Agaplesion Bethesda-Krankenhauses (Referent: Herr Wessel (Krankenhaus Bethesda))

Herr Wessel stellt sich als Interimsgeschäftsführer des Agaplesion Bethesda Krankenhauses vor. Er wird Ende des Jahres in den Ruhestand gehen.

 

Anschließend referiert er auf Grundlage der beigefügten Präsentation zum Thema und beantwortet Fragen aus dem Plenum.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Seevers bestätigt Herr Wessel, dass der Vertrag mit der Radiologie neu ausgeschrieben und sich im Zuge dessen die Radiologische Ambulanz als neuer Betreiber durchgesetzt hat.

 

Frau Kramer lobt die Zusammenarbeit mit dem Kinderkrankenhaus Wilhelmstift und die hieraus resultierende nachgeburtliche Versorgung. Zudem korrigiert sie in der Presse veröffentliche Aussagen hinsichtlich eines drohenden Verlusts von Besucherparkplätzen, in dem Sie darauf hinweist, dass sich zwar Nutzer der Fußwege vor Ort mit der Bitte an die Verwaltung gewendet haben, diese zu verbessern, es aber bislang keine politischen Beschlüsse hierzu gibt.

 

Nachdem Herr Kirstein vorgeschlagen hat, den Hubschrauberlandeplatz zugunsten weiterer Parkplätze aufzugeben, erklärt Herr Wessel, auf diesen strategisch nicht verzichten zu wollen, da es sich beim Bethesda um ein Notfallkrankenhaus handelt. Gegenüber Herrn Zaum erklärt er, es nicht zu befürworten, die Investitionskosten für eine Tiefgarage auf die Besucher und die Mitarbeitenden des Krankenhauses umzulegen.

 

Außerdem erläutert er Herrn Zaum, dass trotz eines im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegten Gebots der Finanzierung der Infrastrukturkosten durch die öffentliche Hand die Kommunen den Krankenhäusern tatsächlich nur pauschale Fördermittel zukommen lassen. Diese beliefen sich für das Bethesda zuletzt auf unter 1 Mio. € und waren nicht auskömmlich. Das künftige Krankenhausversorgungsgesetz wird alle Krankenhäuser in Deutschland betreffen, weshalb Herr Wessel damit rechnet, dass rund 30% von ihnen schließen müssen. Er vermisst eine zuvor seitens des Bundesministeriums durchgeführte Auswirkungsanalyse.


Anlagen
Niederschrift - Anlage Bethesda (795 KB)

Ö 4

Aktuelle Unterversorgung mit Ärzten im Bezirk (Referentin: Frau Kemme (KVHH))

Frau Papke referiert zunächst zum Thema. Die zugrundeliegende Präsentation liegt dieser Niederschrift bei.

 

Im Anschluss beantworten Frau Kemme und Frau Papke Fragen aus dem Plenum.

 

Frau Papke bekräftigt gegenüber Frau Gündüz, dass es bisher in Hamburg gelungen ist, durch Kooperations- und Job-Sharing-Modelle Alternativen zu Einzelpraxen anzubieten und so gut wie alle vakanten Sitze nachzubesetzen.

 

Frau Kramer drückt dennoch eine generelle Unzufriedenheit mit der aktuellen Versorgungsdichte in Bergedorf aus. Sie konstatiert in der letzten Evaluation im Jahre 2019 Interpretationsspielräume, die dazu genutzt wurden, die Situation zu beschönigen. So resultiert der vermeintlich gute Gesundheitszustand der Bergedorfer auch aus der Nutzung von Praxen in anderen Bezirken.

Frau Papke erläutert ihr, dass eine Nachbesetzung eines Sitzes dann nicht genehmigt wird, wenn der beantragende Arzt seinen Versorgungsauftrag nicht erfüllt hat. Hier wird ein Zeitraum von 5 Jahren betrachtet. Frau Kemme weist ergänzend darauf hin, dass der Arztsitz bei einer Nichtgenehmigung in die Gesamtbedarfsplanung für Hamburg zurückfällt oder nur teilweise nachbesetzt wird. Es werden aber vom jeweiligen Arzt geltend gemachte Entlastungsgründe geprüft. Häufig sind Spezialisierungen einer Praxis der Grund, dass diese ihren Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt.  

 

Auf Nachfragen von Herrn Zaum erklärt Frau Kemme, dass der Versorgungsgrad von 110% auf Grund des Verhältnisses der Morbidität zur Bevölkerung errechnet wird. Bei einem Bevölkerungszuwachs wird es somit auch mehr Versorgung geben. Dieses Verfahren ist rechtlich vorgeschrieben.

 

Herrn Krönker zeigt Frau Kemme auf, weshalb Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVHH) nur bedingt hilfreich sind, da es nicht möglich ist, den hierfür angestellten Medizinern eine eigene Zulassung zu geben. Sie hofft hier auf eine gesetzliche Änderung.

 

Gegenüber dem Vorsitzenden erinnert Frau Kemme an die Freiberuflichkeit von Ärzten. Die KVHH versucht dennoch auf verschiedenen Wegen, sie zu bewegen, sich an bestimmten Stellen niederzulassen. Ein Beispiel sind Förderungen aus dem Strukturfonds für Kinderärzte. Letztlich entscheidet hier aber auch der Zulassungsausschuss.

Aufnahmestopps von Praxen werden seitens der KVHH nicht erfasst. Patienten aus dem Hamburger Umland spielen bei der Berechnung des Versorgungsgrades keine Rolle.

 

Frau Papke versichert Frau Dr. Stüven, dass Hausarztsitze nicht mit Ärzten anderer Fachgruppen besetzt werden können. Die hausärztliche Versorgung muss zwingend gewährleistet werden. Frau Dr. Stüven hält die Spezialisierung von Inhabern eines Hausarztsitzes dennoch für einen Teil des Problems.

 

Frau Garbers schlägt mit dem Verweis auf Mecklenburg-Vorpommern vor, mobile Hausarztsitze für das Landgebiet zu prüfen.


Anlagen
Niederschrift - Anlage KVHH (1014 KB)

Ö 5 - 21-2032

Arztpraxen in Bergedorf langfristig sichern (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Der Vorsitzende erläutert im Hinblick auf den Vortrag der Referentinnen der KVHH zu TOP 5, dass mit diesem Antrag bezweckt war, auch das Gesundheitsamt mit einzubeziehen.

 

Frau Gündüz weist darauf hin, dass sich gezeigt hat, dass das Gesundheitsamt in den Prozess, Nachfolger für vakante Hausarztsitze zu finden, nicht einbezogen ist. Die KVHH könnte aber gebeten werden, die Ergebnisse ihrer zweimal jährlich durchgeführten Neubewertung dem Ausschuss regelhaft zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass seine Fraktion den Antrag zurückzieht und bittet Frau Gündüz, der Verwaltung einen Text für das Anschreiben an die KVHH mit der entsprechenden Bitte zukommen zu lassen. 

Ö 6 - 21-1992

Für das Recht auf Wohnen: Housing First im Bezirk Bergedorf umsetzen (Verfasserin: Fraktion DIE LINKE)

Die Beratungen wurden ausgesetzt. Das Thema soll in der Sitzung am 03.09.24 im Rahmen der Selbstbefassung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Ö 7 - 21-2041.01

Koordination von Integrationsangeboten durch das Bezirksamt (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Zaum hält es für erforderlich, einen Beschluss zu fassen, in dem die Bezirksamtsleiterin aufgefordert wird, sich für eine schnellstmögliche Besetzung der erforderlichen Stelle einzusetzen. Die Integrationsbeauftragte kann sich in der Praxis nur um Unterbringungsfragen und nicht im gewünschten Ausmaß um ihre übrigen Aufgaben kümmern.

 

Frau Kramer wünscht sich eine ausführlichere Auseinandersetzung mit dem Thema, weshalb es aus ihrer Sicht nicht mit einer solchen Aufforderung getan ist. Zudem hätte ein solcher Antrag im Hauptausschuss angemeldet werden müssen.

 

Herr Zaum kündigt einen diesbezüglichen Antrag seiner Fraktion an.

Ö 8 - 21-2088

Jahresbericht 2023

Herr Dr. Duwe räumt gegenüber Frau Gündüz ein, dass im Schulzahnärztlichen Dienst leider eine aktuell erneute ärztliche Vakanz nachbesetzt werden muss. Zusätzlich wäre eine Hilfskraft erforderlich. Für Bergedorf als aufwachsenden Bezirk werden die dem Gesundheitsamt über den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst neu zugewiesenen rund 6 ½ Stellen leider nicht ausreichen, um den gesetzlichen Aufgaben im wünschenswerten Umfang nachkommen zu können.

 

Frau Kramer erkundigt sich, inwieweit die Mitarbeitenden der Wohnpflegeaufsicht für ihre neue Aufgabe, die Barrierefreiheit von Einrichtungen zu prüfen, geschult wurden.

Herr Dr. Duwe erklärt, dass die Mitarbeitenden hierzu zwar geschult wurden, aber aufgrund ihrer Ausbildung dennoch nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen können. Für diesen Zweck wurde durch die Sozialbehörde zentral eine Architektin eingestellt. Diese berät die Wohn-Pflege-Aufsichten der Bezirke im Hinblick auf mögliche oder nicht mögliche Umbaumaßnahmen, erstellt jedoch selbst keine rechtsverbindlichen Bescheide. Die Wohn-Pflege-Aufsicht prüft derzeit für eine zunehmende Anzahl von Einrichtungen Anträge zur Ausnahme der Herstellung von Barrierefreiheit. Diese Verfahren sind extrem aufwändig. Am Ende steht ein rechtsverbindlicher Bescheid. Es wird darauf hingewirkt, dass die Einrichtungen Nutzern und potentiellen Nutzern bekannt geben, inwieweit sie die Barrierefreiheit tatsächlich erfüllen.

 

Der Fachausschuss nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis.  

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2024, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.

Ö 10

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.