Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vom 27.05.2024

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird bestätigt.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es sind zwei Bürger anwesend und legen ihre Anliegen dar.

 

Ein Bürger vom Ruderverein an den Teichwiesen an der Alsterkrugchaussee 222 in Nachbarschaft zu dem Ruderverein Wandsbek, bezieht sich auf eine Eingabe aus Dezember 2023. Die Problemlage sei weiterhin die hohe Bordsteinkante in der Zufahrt. Hinzugekommen sei eine neue Straßenbeleuchtung die vor die Einfahrt gesetzt wurde, was das Ein- und Ausfahren sehr erschwere. Für die Bootstransporte seien sehr lange Anhänger notwendig, so dass das Einfahren um die Ecke auf das Grundstück nunmehr noch mehr erschwert wurde. Der Anhänger, der rund eine halbe Tonne wiege, müsse nun von Hand eingeschoben werde, was für die Kinder und Jugendlichen nicht leicht zu schaffen sei.

Der Ruderverein habe sich erkundigt, ob die Laterne versetzt werden könne, was bejaht wurde, jedoch seien die Kosten hierfür – 5.000 bis 15.000 Euro - vom Auftraggeber zu erbringen, was dieser sich nicht leisten könne. Der Bürger erkundigt sich nach Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Schilderung und informiert darüber, dass dieses Thema bereits im Dezember 2023 auf der Tagesordnung stand und im Ausschuss diskutiert worden sei.

 

Frau Lütjens bedankt sich bei dem Bürger für sein Kommen. Sie erinnert sich, dass das Thema bereits vor ein paar Jahren besprochen wurde. Seinerzeit sei angeregt worden, dass der rechtsseitige Stellplatz beim Hinausfahren schraffiert werde, damit hier kein PKW mehr parken könne und somit mehr Platz zum Rangieren geschaffen werde. Frau Lütjens resümiert, dass die Zufahrt zu dem Gelände nicht als offizielle Zufahrt hergestellt wurde, so dass bei Aufstellung der Lampe hierauf keine Rücksicht genommen werden musste.

 

Von Frau Lütjens nach weiteren Erkenntnissen gefragt, antwortet Herr Landbeck, dass das Thema im Dezember 2023 besprochen wurde. Der Sachstand war, dass es keine Überfahrt gebe und somit auch keine Möglichkeit bestünde, eine Abschraffierung auf der Fahrbahn aufzubringen. Aus diesem Grund sei wohl auch die Lampe an der geschilderten Stelle errichtet worden.

 

Frau Lütjens schlägt vor, dass der Bürger sich die Verträge genau durchlesen möge, um hieraus nähere Informationen zu dem Thema zu erhalten.

 

Frau Schenkewitz bestätigt das vorher Gesagte und erinnert sich, dass das zuständige PK gefragt wurde, ob ein Halteverbotsschild aufgestellt werde könne, um darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz zum besseren Rangieren freigehalten werde. Sie ist erstaunt, dass seitdem nichts unternommen wurde. Frau Schenkewitz schlägt vor, dass man sich in der nächsten Legislaturperiode mit dem Thema erneut befassen sollte, um eine Lösung zu finden.

Herr Kranz bedankt sich ebenfalls für das Kommen des Bürgers und ergänzt, dass geprüft werden müsse, ob eine Genehmigung für die Gehwegüberfahrt vorläge oder ob sie beantragt werden könne. Weiter informiert er, dass die Laternen durch einen landeseigenen Betrieb errichtet würden und die politischen Gremien im Bezirk und das Bezirksamt nicht involviert seien, so dass hierüber keine Kenntnis im Ausschuss vorhanden war. Herr Kranz schlägt vor, dass der Bürger mit der Stelle, die bereits die Zusage zu einer möglichen Versetzung der Lampe gegeben habe, Kontakt aufnimmt. Hinsichtlich der Frage der finanziellen Hilfen könne man sich in der kommenden Legislaturperiode befassen.

 

Herr Bläsing unterstreicht das von den Vorrednerinnen und -rednern Gesagte.

 

Frau Ros ergänzt, dass der Antrag auf eine Gehwegüberfahrt Geld koste. Die Herstellung einer Gehwegüberfahrt sei noch kostenintensiver. Eventuell sei es möglich, über einen Ausschuss in der künftigen Legislaturperiode einen Zuschuss zu erhalten, wobei eine finanzielle Eigenleistung durch den Verein erbracht werden sollte. Hierzu sei jedoch auch ein Antrag einzureichen.

 

Herr Aus dem Kahmen, PK 34 Verkehr, fügt hinzu, dass die Straßenakten entsprechende Pläne enthalten könnten.

 

 

Protokollnotiz:

Die Gremienbetreuung erreichen Sie per E-Mail über:

Ausschussdienst@hamburg-nord.hamburg.de

 

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Eine Bürgerin, die den Ausschuss bereits in der letzten Sitzung um Unterstützung gebeten hatte, trägt ihr Anliegen erneut vor. Es handelt sich um die Schule Eschenweg, die ab Sommer 2024 eine eigenständige Grundschule wird. Die Eltern der Schulkinder bangen um die Sicherheit ihrer Kinder, aufgrund der Unübersichtlichkeit der Straße und dem z.T. sehr schnellen Autoverkehr. Vorschläge seien ein Überweg Oldendörp/Eibenweg, weitere Schilder, die auf die Schule hinweisen sowie Geschwindigkeitsmessung. Sie sei sofort von Herrn Lengnick, PK 36, telefonisch darüber informiert worden, dass Messungen durchgeführt wurden und nunmehr Blitzgeräte aufgestellt würden. Weitere Beschilderungen würden nicht errichtet werden, da diese bereits vorhanden seien.

Die Bürgerin erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand.

 

Der Vorsitzende erinnert sich, dass die in zweiter Reihe parkenden Eltern über die Schule oder den Cop4U anzusprechen seien.

 

Die Bürgerin antwortet, dass der zuständige Cop4U des Öfteren Eltern angesprochen habe, jedoch ohne Erfolg. Der Elternrat sei ebenfalls informiert und von Seiten der Schule wurde auch über die Situation aufgeklärt.

 

Herr Aus dem Kahmen, PK 34 Verkehr, teilt mit, dass vor der Schule Eschenweg um den Monatswechsel März/April bereits vor Information im Ausschuss Messungen durchgeführt wurden, die jedoch keine Auffälligkeiten gezeigt hätten. Er weist darauf hin, dass Geschwindigkeiten unterschiedlich, auch je nach Umgebung, wahrgenommen würden. Die Situation im Eschenweg werde beobachtet, jedoch seien parallel auch noch andere Schulen und andere Beschwerdelagen hinsichtlich Geschwindigkeiten zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Eigenständigkeit der Grundschulde Eschenweg könne sich Herr Aus dem Kahmen erneut eine Messung vorstellen. Er macht deutlich, dass polizeiliche Maßnahmen in Richtung Elterntaxis oft nicht nachhaltig beachtet würden. In anderen Schulen seien extra für Elterntaxi eingerichtete Haltepunkte missachtet und trotzdem auf das Schulgrundstück gefahren sowie Polizisten beschimpft worden. Er erklärt, dass hier verstärkt mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen vorgegangen werden müsse und betrachtet die Überwachung als ständigen Auftrag an seine Mitarbeiter.

Frau Schenkewitz bittet die Bürgerin eindringlich auf die Schulleitung einzuwirken, damit diese vor Beginn des neuen Schuljahres mit einem Rundschreiben auf die Situation hinweist. Eine Schule habe Sammelpunkte fixiert, an denen sich Schülerinnen und Schüler treffen und gemeinsam zur Schulde gehen könnten. Frau Schenkewitz stellt fest, dass Kindern mehr Selbstständigkeit zugetraut werden sollte, so dass sie z.B. alleine zur Schule gehen könnten und eine Überbehütung eher die Angst der Eltern darstelle.

 

Frau Lütjens bedankt sich für das erneute Kommen der Bürgerin. Sie schlägt vor, dass die Schulen auf Elternabenden grundsätzlich die geschilderte Problematik explizit ansprechen und wünscht sich einen Schulbus.

 

Frau Ros schlägt vor, die Schulleitung mit der Aufgabe zu betrauen, vor Schulbeginn an der Straße die Eltern der Elterntaxis persönlich anzusprechen und deutlich zu machen, wo die Kinder an der Straße abzusetzen seien.

 

Herr Aus dem Kahmen, PK 34 Verkehr, sagt, dass der erste Ansprechpartner vor Ort der Cop4U sei, der mit der Verkehrsbehörde Kontakt aufnähme, die weitere Maßnahmen koordiniere.

 

Herr Kranz bestätigt aus eigener Erfahrung von der Grundschule seiner Kinder, dass die Schulleitung regelmäßig persönlich an die Eltern appelliere, die Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Das ginge so weit, dass bereits ein Klima der Ächtung gegenüber den Eltern, die dennoch die Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule brächten, vorhanden sei. Auch die Zusammenarbeit mit dem Cop4U sei hilfreich gewesen, so dass insgesamt eine Verbesserung der Situation eingetreten sei. Herr Kranz erklärt der Bürgerin, dass seine Fraktion politisch alles unterstütze, was die Polizei vor Ort für sinnvoll erachte.

 

Frau Mieth-Gurke möchte für die Elterntaxis eine Lanze brechen. Sie könne sehr gut nachvollziehen, dass Eltern, deren Kinder einen weiten Schulweg hätte, diese mit dem Auto fahren würden. An der Schule ihrer Kinder sei eine große Absperrung errichtet, um das Halten zu unterbinden. Infolgedessen würden die Elterntaxis in der zweiten Reihe parken. Ein früheres Absetzen der Kinder sei nicht immer möglich. Frau Mieth-Gurke kritisiert die Absperrungen, da diese das kurze Anhalten und Aussteigen der Kinder und gleich weiterfahren verhindern würden. Eine generelle Ächtung von Elterntaxis heiße sie nicht gut.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der nach der Wahl in der nächsten Legislaturperiode neu zusammengesetzte Ausschuss sich weiterhin des Themas annehmen werde.

 

 

 

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift vom 22.04.2024 ist vorläufig erstellt und den Abgeordneten übersandt worden. Die vorgebrachten Änderungen werden aufgenommen und eingefügt.

 

 

Ö 4

Präsentation

Es liegt keine Präsentation vor.

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-5428

Bushaltestelle Spreenende, Schildbürgerstreich korrigieren

Herr Dr. Schott führt aus, aus dem Stadtteil darauf hingewiesen worden zu sein, dass die Nachpflanzung problematisch für Geh- und Sehbehinderte Menschen sei. Er sei entsetzt gewesen, als er selber die Örtlichkeit in Augenschein genommen habe. In einen Haltebereich für Busse drei Bäume unter die Baumkrone bereits vorhandener großer Bäume zu pflanzen und dann auch noch Gitter zu verwenden, in denen mit Gehstöcken oder Rollen von Rollatoren hängen geblieben werden könne sei unsinnig. Herr Dr. Schott macht deutlich, dass hier eine Änderung vorgenommen werden müsse und schlägt alternativ die Formulierung eines gemeinsamen Prüfantrages vor.

 

Frau Hofmann erklärt, dass die Planung dem Ausschuss im Februar und September des vergangenen Jahres vorgelegen hätten. Somit habe jede Fraktion die Möglichkeit gehabt, die Planungen rechtzeitig nachzuvollziehen und eine Stellungnahme abzugeben, was die Fraktion Die Grünen nicht gemacht hätten. Im Nachhinein Kritik anzubringen, wenn die Behörde detailliert über ihre Pläne informiert hat, halte sie nicht für richtig. Kontrolle der Verwaltung als Auftrag der politischen Gremien sollte im vornhinein durchgeführt werden. Frau Hofmann hält den noch vorhandenen Platz für ausreichend und geht von einer geprüften Unterlage aus, auf der barrierearm bis barrierefrei gegangen werden könne. Hier bittet Frau Hofmann um eine Stellungnahme durch das Bezirksamt, ob es sich um übliche Abdeckungen handele, da gewährleistet sein müsse, dass diese auch auf Dauer den Ansprüchen an Baumwurzeln genügten und nicht hochgedrückt würden.

 

Frau Schenkewitz merkt an, dass auch sie sich gewundert habe, warum junge Bäume vor eine Bushaltestelle gesetzt worden seien. Sie vermutet hier, dass andernorts Rohre oder Kabel im Boden lägen und daher eine andere Pflanzung nicht möglich sei.

 

Herr Landbeck informiert darüber, dass der Fachbereich auf die Stellungnahme und die Beschlussfassung vom 18.09.2023, Drs. 21-4692 verweise in der es um Ersatzpflanzungen ginge. Nicht vorgesehen seien die gelieferten großen Baumroste, die kleiner bestellt worden seien. Die Entscheidung lautete, vorerst auf die Pflanzaktion zu verzichten und sie zurückzuschicken. Der Fachbereich habe sich dafür entschieden, die überdimensionierten Roste zu verbauen, da diese für die Bäume von Vorteil wären. Der Fachbereich habe trotz geäußerter Bedenken, dass die Pflanzungen im Wege stünden erklärt, dass die Barrierefreiheit gegeben sei. Bisher, so Herr Landbeck weiter, fehle der Fahrgastunterstand, der jedoch noch errichtet würde, so dass die Sichtbeziehung zwischen Bäumen und Fahrgastunterstand eine andere sein werde.

 

Herr Messaoudi habe sich über den Antrag gewundert, da er die geschilderte Situation so nicht wahrnehme, auch nicht hinsichtlich einer Gefährdung für RollatorennutzerInnen. Menschen mit hochhackigen Schuhen müssten um die Roste herumgehen. Erschreckend und nicht nachvollziehbar sei für Herrn Messaoudi jedoch die Falschlieferung der Baumroste, die er eher in Richtung Grün versetzt gesehen hätte, jedoch mit Errichtung des Fahrgastunterstandes sei die Ansicht dann besser. Das Argument keinen Baum unter vorhandene Bäume zu pflanzen könne er nicht nachvollziehen, da unter Bäumen auch Wiesen und Büsche wüchsen sowie andere Bäume. Somit sei für ihn kein Handlungsbedarf vorhanden.

 

Herr Bläsing vertritt eine andere Auffassung hinsichtlich der großen Baumroste und bezieht sich auf die auf dem Langenhorner Markt vorhandenen, die bei bestimmten Witterungsbedingungen sehr rutschig seien. Dort sei aufgrund der Weite des Platzes ein Ausweichen möglich im Gegensatz zu der Stelle am Spreenende. Der kleine Durchgangsstreifen am Fahrbahnrand sei für Fußverkehre und Begegnungsverkehre, Rollstühle und Kinderwagen nicht ausreichend. Aus Sicht von Herrn Bläsing sei eine entsprechende Umsetzung nirgendwo in Hamburg zu finden auch aus mangelnder Sicherheit durch einen rutschigen Untergrund. Ob es Sinn mache, dass Bäume unter Bäumen gepflanzt würden entziehe sich seiner Kenntnis; da vertraue er auf das Fachamt. Er spricht sich jedoch aufgrund der Sicherheitsproblematik für eine Prüfung aus.

 

Herr Dr. Schott stellt fest, dass entgegen der Vorlage nicht zwei, sondern drei Bäume gepflanzt worden seien, ebenso wie entgegen der Vorlage diese zumindest auch teilweise unter die Kronen der anderen Bäume gepflanzt wurden. Die Baumscheibenroste seien riesig und ließen kaum Platz, um an der Bushaltestelle vorbeizukommen. Um einen unfall- und barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr umzusetzen, sei eine derartige Umsetzung nicht zuträglich. Herr Dr. Schott ergänzt, dass eine Nachpflanzung lobenswert sei, jedoch hätte sie an einer Stelle zu erfolgen, wo diese auch Sinn mache, da sie sich noch entwickeln müssten und hierzu Platz bräuchten. Diese Platzierung der Ersatzpflanzung sei aus seiner Sicht eine Verschwendung von Ressourcen und Steuergeldern.

 

Frau Clément teilt mit, über die Pflanzorte mit dem HVV gesprochen zu haben. Demzufolge stellten diese beim Ein- und Aussteigen kein Hindernis dar. Ähnliche Situationen in denen Ampel- oder Beleuchtungsmasten dicht an Bushaltestellen stünden, kämen in Hamburg des Öfteren vor. Nichtsdestotrotz könne ein Prüfantrag gestellt werden. Frau Clément berichtet, dass im Wald mit Erfolg junge Bäume unter alten Bäumen heranwüchsen, so dass dieses für sie kein Problem darstelle.

 

Frau Schenkewitz gibt Herrn Bläsing in seiner Aussage recht, dass die Roste auf dem Langenhorner Markt unabhängig vom Schuhwerk sehr rutschig seien und somit eine Gefahrenquelle darstellten. Sie erkundigt sich bei Herrn Landbeck, ob geplant sei, die zu groß gelieferten Baumroste auszutauschen, der diese Frage verneint.

 

Frau Ros weist darauf hin, dass die Planung abgestimmt, ihr jedoch nicht gefolgt sei, da falsche Rostgrößen geliefert und auch noch eingebaut und abgenommen wurden. Der bereits mehrfach erwähnte Sicherheitsaspekt wurde hierbei nicht berücksichtigt und das sei nicht hinnehmbar.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass

-          keine Barrierefreiheit gegeben sei

-          die Sicherheit des Untergrundes aufgrund Rutschigkeit nicht gewährleistet sei

-          die Breite zwischen Straße und Bäumen nicht ausreichend sei.

 

Herr Kranz stellt fest, dass unlängst das Thema Sicherheit von Baumrosten in Hamburg diskutiert worden wäre, wenn diese tatsächlich so rutschig wären. Er gehe davon aus, dass sie regelkonform und geprüft seien und schlägt vor, die Errichtung des Busstellenhäuschens abzuwarten und die Situation dann erneut zu prüfen. Herr Kranz bittet um Überprüfung der Roste aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit bezüglich der Barrierefreiheit.

 

Herr Messaoudi bezweifelt, dass Normen immer den Sicherheitsbedürfnissen entsprächen. Er macht den Vorschlag, den Herbst und Winter abzuwarten, da dann aufgrund des Laubes und des Fahrgastunterstandes tatsächlich überprüft werden könne, ob und wie rutschig die Roste seien. Alternativ zu einem eventuellen Austausch der Roste, solle vielmehr geprüft werden, ob die Rostoberfläche durch eine spezielle Behandlung abgestumpft werden könne.

 

Frau Stock schlägt vor, dass jetzt bereits ein Prüfauftrag formuliert werde, der dann im Herbst umgesetzt wird.

 

Herr Bläsing sagt, dass es sich nicht um die Umsetzung der Planung handele. Er bezieht sich noch einmal auf die Baumscheiben am Langenhorner Markt, die sehr rutschanfällig seien und betont, dass es hier so nicht bleiben könne. Er bezweifelt, dass es in anderen Hamburger Stadtteilen vergleichbare Baumroste gäbe. Er appelliert, dass nicht erst darauf gewartet werden könne, dass dort Menschen verunfallen. Auch Herr Bläsing spricht sich für einen Prüfantrag aus, der sich auf die Beschaffenheit der Roste bei nassem Wetter und Laubfall beziehe.

 

Frau Schenkewitz ergänzt, dass, sollten die hier verbauten Baumscheiben identisch mit denen am Langenhorner Markt sein, es ein ganzjähriges Problem gäbe, da die Bäume auch ihre Blüten und Pollen verlören, die sich am Boden festsetzten und bittet um Ausformulierung des Prüfantrages.

 

Frau Hofmann formuliert, dass geprüft werden solle, ob es barrierefrei sei. Hier sei auch die Kostenabschätzung für eine Umpflanzung der Bäume zu erfragen. Sie schlägt vor, für den Halbkreis zur Straßenseite die geplanten kleineren Baumroste zu kaufen und den dadurch geschaffenen Platz mit Pflastersteinen auszukleiden. Dadurch würde mehr Fläche zum Gehen geschaffen.

 

Herr Dr. Schott erklärt, dass seine Fraktion mit einer Umformulierung des Antrages einverstanden sei.

„Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Stelle für eine Prüfung einzusetzen, ob die Herstellung der Bushaltestelle Spreenende den Anforderungen an Barrierefreiheit und Sicherheit entspricht“.

Der Vorsitzende lässt über den Prüfantrag abstimmen:Für-Stimmen: Die Grünen, SPD, CDU, DIE LINKE, FDPGegenstimmen: keineStimmenthaltung: keineDer Prüfantrag wird einstimmig beschlossen. 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Ö 5.2 - 21-5430

Den „Moorschutztag Hamburg-Nord“ schaffen: „Welttag der Feuchtgebiete“ zum Schutz der Moore in Hamburg-Nord nutzen

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1

Eingaben

Ö 6.1.1 - 21-5415

Schlagloch und Wegeschaden Tarpenring 23

Frau Schenkewitz schlägt vor, dass sich das Bezirksamt mit dem LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) in Verbindung setzt, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Herr Landbeck informiert darüber, dass der Fachbereich die Kontaktaufnahme zum LIG geplant habe. Die Entscheidung, ob und was getan würde, obliege jedoch dem LIG als Grundeigentümerin.

 

Herr Kranz kennt die Örtlichkeit. Die Antwort des LIG lässt jedoch nicht auf Besserung hoffen. Er vermutet, dass selbst ein Beschluss des Gremiums nicht zu einem anderen Ergebnis führen werde.

 

Herr Messaoudi schlägt vor zu klären, ob die Versickerung angeregt werden könne, damit das Wasser besser ablaufen könne.

 

Herr Kranz verweist auf die Historie als Begründung, warum der Weg einer so starken Frequentierung unterliege. Es handele sich um die Umgehung für das Wegstück des Tarpenbeker Wanderweges, der im Regionalausschuss vielfach diskutiert und naturerhaltend geschützt wurde. Er verweist auf eine 50 Meter entfernte Fläche, die nicht mehr dem LIG gehöre und mit Glensander hergestellt wurde. Der Absage des LIG, dass eine Herstellung des besagten Teilstückes mit Glensander keine Dauerlösung sei setzt Herr Kranz entgegen, dass diesem durch eine ausreichende Erhöhung entgegengewirkt werden könne, da damit der Wasserabfluss verbessert würde.

 

Herr Messaoudi schlägt einen Beschluss vor, dem das Gremium zustimmt.

 

„Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Weg in die Grünanlage Höhe Tarpenbekring 23 (vgl. Drs. 21-5415) mit Glensander o.ä. instandgesetzt und hergestellt wird.“

 

Der Vorsitzende lässt über den mündlich vorgetragenen Antrag nach § 27 BezVG abstimmen.

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

Ö 6.2

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 6.2.1 - 21-5412

Willerstwiete 13-15 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.05.2024 Aufbringen von VZ 299 (Grenzmarkierung)

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

 

Ö 6.2.2 - 21-5417

Immenhöven 1c hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.04.2024, Stellplätze zum Laden von E-Fahrzeugen

Ö 6.2.3 - 21-5419

Immenhöven 8 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.04.2024 Versetzen eines Verkehrsschildes

Ö 6.2.4 - 21-5420

Höhentwiete Nr. 13 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.04.2024 Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Ö 6.2.5 - 21-5198.1.1

Mehr Sicherheit für Fuß- und Fahrradverkehr an der Kreuzung Anni-Glissmann-Weg und Tarpenbekwanderweg Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hier: Antwort des Bezirksamtes Hamburg-Nord

Frau Schenkewitz kritisiert die mangelnde Empathie für das Bürgeranliegen. Sie empfindet die Stellungnahme als desolat. Beleuchtung werde in der dunklen Jahreszeit benötigt und die Unterstellung, dass Umlaufsperren schnell Vandalismus unterlägen sei eine Spekulation. Der Hinweis auf ein künftiges Veloroutenkonzept sei ebenfalls wenig hilfreich, da es darum ginge, in der Zwischenzeit für Lösungen zu sorgen. Frau Schenkewitz bittet das Bezirksamt im Namen ihrer Fraktion zu prüfen, ob die absenkbaren Bügel doch installiert werden können. Die Aussagen des PK zu diesem Thema habe sie als ambivalent empfunden. Sie wundert sich, dass Radfahrende den Weg durch die Grünanlage in Groß Borstel nehmen dürften, jedoch in Langenhorn nicht. Sie macht deutlich, dass ihre Fraktion die Stellungnahme zur Kenntnis nähme, jedoch inhaltlich nicht damit zufrieden sei.

 

Herr Dr. Schott teilt die Auffassung von Frau Schenkewitz und ergänzt, dass die Bürger des Neubaugebietes in das Stadtzentrum gelangen sollen, und zwar über den errichteten Gehweg. Die Kreuzungssituation stelle von Anfang an eine Problemsituation dar. Es müsse eine technische Möglichkeit geben, so Herr Dr. Schott, Radfahrern, die dort mit hoher Geschwindigkeit entlang führen, entgegenzuwirken. Er kritisiert, dass nicht einmal erwogen worden sei, als niedrigschwelligste Maßnahme Markierungen auf dem Weg aufzubringen, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht um eine Rennstrecke handele. Er erläutert, dass Radfahren dort nur erlaubt sei, da es sich offiziell um eine Grünanlage handele, in der Radfahren unter dem Vorfahrtsgebot der Fußgänger gestattet sei. Das Argument Vandalismus halte er ebenfalls für nicht relevant. Bisher seien keine Hinweise hierauf vorhanden. Herr Dr. Schott appelliert, dass eine Lösung zur Entschärfung des Kreuzungspunktes gefunden werden müsse und unterstütze daher den Vorschlag eines Prüfauftrages.

 

Herr Bläsing sagt, dass er diesen Vorschlag ebenfalls unterstützen würde.

 

Auch Frau Hofmann schließt sich ihren Vorrednern an und zitiert aus der Drucksache, dass „die Sichtbeziehungen zurzeit bei entsprechenden Verhalten ausreichend seien“ und „nach erster Einschätzung“. Gerade aber das nicht entsprechende Verhalten mache eine Handlung notwendig. Sie stellt fest, dass die Einschätzung der Bünabe´s nicht mit in die Beurteilung eingeflossen sei, zumal dieses Thema regelmäßig in der Stadtteilkonferenz auftauche. Frau Hofmann weist auf eine Diskussionsrunde auf Facebook hin, die sich mit der hohen Gefahrenlage auseinandersetze, die daraus resultiere, dass gerade morgens keine FreizeitradlerInnen unterwegs seien, sondern RadfahrerInnen, die zügig zur Arbeit führen und mit ihrem Tempo auf die Schulkinder stießen. Sie ist ebenfalls davon überzeugt, dass Vandalismus an der fraglichen Stelle nicht zu erwarten sei. Die Facebookrunde habe sich u.a. über Lotsendienste von Eltern und den Aufbau von Streetart-Männchen an der Kreuzung Gedanken gemacht. Frau Hofmann erkundigt sich bei Herrn Landbeck, ob das Gremium einen Prüfantrag formulieren solle oder die mündliche Kritik, verbunden mit der Bitte um Abhilfe, ausreiche.

 

Herr Landbeck sagt, dass mit der vorliegenden Drucksache die Stellungnahme des Bezirksamtes vorläge.

 

Herr Messaoudi stellt fest, dass die vorliegende Stellungnahme sehr weit weg von den Menschen sei. Das am Neubauvorhaben beteiligte Begleitgremium habe mit seinen Vorschlägen offenbar keine Rolle gespielt. Er schlägt einen interfraktionellen Antrag vor.

 

Frau Hofmann formuliert den Antrag:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, erneut zu prüfen, wie die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden an der Kreuzung Anni-Glissmann-Weg und Tarpenbekwanderweg durch bauliche Maßnahmen erhöht werden kann.
  2. Dabei sollen folgende Stellen einbezogen werden:

-          Quartiersmanagement Tarpenbeker Ufer

-          Bürgernaher Beamter

-          die Stadtteilkonferenz und

-          der RISE Stadtteilbeirat.

 

Der Vorsitzende liest den mündlichen interfraktionellen Antrag noch einmal vor und lässt darüber abstimmen.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

Ö 6.2.6 - 21-5425

Nachverfolgung beschlossener Anträge, Stand 15.05.2024

Ö 6.2.7 - 21-5426

Fällung Grünanlagenbaum im Weg 651 (Raakmoor)

Ö 6.2.8 - 21-5429

Baumfällung in der Grünanlage Ratsmühlendamm/Brombeerweg (Fuhlsbüttel)

Ö 7

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 7.1 - 21-4942.1.1

Sicherheit auf öffentlichen Wegen- Beleuchtung entlang des Fußweges "Knappe Böge" erweitern Stellungnahme des Bezirksamtes

Ö 8

Verschiedenes