21-5198.1.1

Mehr Sicherheit für Fuß- und Fahrradverkehr an der Kreuzung Anni-Glissmann-Weg und Tarpenbekwanderweg Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hier: Antwort des Bezirksamtes Hamburg-Nord

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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27.05.2024
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt nimmt im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat 23 wie folgt Stellung:

 

Der Anni-Glissmann-Weg im Bereich der Tarpenbekbrücke ist baulich als Gehweg hergestellt worden und für die Mitnutzung von Radfahrenden freigegeben (s. Ecke Brödermannsweg). Ebenso ist der Tarpenbekwanderweg für Zufußgehende ausgelegt. Schilder mit dem Hinweis auf gegenseitige Rücksichtnahme („Respekt“) gibt es bereits an zahlreichen Zufahrten entlang der Tarpenbek. Somit haben Zufußgehende auf diesen Wegen Vorrang.

 

Eine bauliche Erweiterung ist im Kreuzungsbereich dieser beiden Wege nicht möglich. r ein Einbau von festen Umlaufsperren ist nicht genügend Platz vorhanden und sie rden Unterhaltungsarbeiten am Gewässer und entlang der Wege behindern, anderseits würden herausnehmbare Umlaufsperren erfahrungsgemäß schnell dem Vandalismus unterliegen.

Die Sichtbeziehungen sind zurzeit bei entsprechenden Verhalten ausreichend. Nach erster Einschätzung ist keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich. Durch die bauliche Herstellung mit grauem Betonpflaster ist die Nutzung eindeutig und bedarf keiner weiteren Ausschilderung.

 

Eine wirklich nachhaltige Lösung des Problems wird nur darin gesehen, gute Alternativen für Radfahrende zu schaffen, damit der Tarpenbekwanderweg seltener von Radfahrenden genutzt wird. Hierzu laufen bereits Überlegungen im Bezirksamt, auch im Rahmen der Neuaufstellung des Bezirksroutenkonzepts (s. Borsteler Chaussee und Nedderfeld).

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine