21-5198.1.2

Mehr Sicherheit für Fuß- und Fahrradverkehr an der Kreuzung Anni-Glissmann-Weg und Tarpenbekwanderweg Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 04.07.2024 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2024 mit o.g. Thematik auf der Grundlage der Antwort der Verwaltung (Drs. 21-5198.1.1) befasst und interfraktionell folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, erneut zu prüfen, wie die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden an der Kreuzung Anni-Glissmann-Weg und Tarpenbekwanderweg durch bauliche Maßnahmen erhöht werden kann.

 

  1. Dabei sollen folgende Stellen einbezogen werden:

-          Quartiersmanagement Tarpenbeker Ufer

-          rgernaher Beamter

-          die Stadtteilkonferenz und

-          der RISE Stadtteilbeirat.

 

 

Begründung:

 

Der aus dem Neubaugebiet Tarpenbeker Ufer herausführende Anni-Glissmann-Weg ist für zu Fußnger*innen und Fahrradfahrende eine intensiv genutzte Verbindung mit dem Brödermannsweg, der Borsteler Chaussee und dem kleinen Ortszentrum des „alten“ Groß Borstel geworden. Nördlich der Brücke über die Tarpenbek kreuzt der Anni-Glissmann-Weg den Tarpenbekwanderweg. In dem Neubaugebiet wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, für die dies der Schulweg zur Carl-Götze-Schule am Brödermannsweg ist. Der Weg wird ebenso von vielen Menschen bis in die Abendstunden genutzt, um zu der Sportanlage des SV Groß Borstel zu kommen. Das schon vor dem Bau des Neubaugebietes bekannte Problem bei der gleichzeitigen Nutzung des sehr schmalen Tarpenbekwanderweges durch schnell fahrende Fahrräder und Roller sowie Fußnger*innen hat sich nun verstärkt. Die Nutzung des Tarpenbekerwanderweges als grüner Radweg im Berufsverkehr von Schnelsen und Niendorf in die City und zurück verschärft die Situation noch mehr.

 

In letzter Zeit wird von Nutzer*innen des Anni-Glissmann-Weg berichtet, dass es in zunehmendem Umfang zu Beinahe-Kollisionen und -Unfällen kommt in Höhe der Brücke kommt. Die Kreuzung mit dem Tarpenbekwanderweg ist teilweise nicht gut einsehbar. So gab es vergangenes Jahr tatsächlich einen Unfall mit zwei E-Bikes, bei dem sogar die Polizei vor Ort war. Das Problem wird in der dunkleren Jahreszeit durch Fahrradfahrende verschärft, die zu schnell oder ohne Licht fahren und deswegen nicht rechtzeitig bremsen können und dort auch kaum Ausweichmöglichkeiten haben. Weiter verschärft wird die Situation durch die zunehmende Nutzung mit Lastenfahrrädern und die immer wieder auf der Brücke über die Tarpenbek abgestellten E-Roller oder Leihfahrräder.

Angesichts dieser Verkehrssituation und der zunehmenden Beschwerden ist die Stellungnahme des zuständigen Polizeikommissariats, das die Situation dort als unproblematisch beschreibt, nicht nachvollziehbar. Auch der für diesen Bereich zuständige bürgernahe Beamte hat in einer Stadtteilkonferenz diesbezüglich sein Unverständnis geäert.

 

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Das Bezirksamt nimmt im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat 23 wie folgt Stellung:

 

Der Anni-Glissmann-Weg im Bereich der Tarpenbekbrücke ist baulich als Gehweg hergestellt worden und für die Mitnutzung von Radfahrenden freigegeben (s. Ecke Brödermannsweg). Ebenso ist der Tarpenbekwanderweg für Zufußgehende ausgelegt. Schilder mit dem Hinweis auf gegenseitige Rücksichtnahme („Respekt“) gibt es bereits an zahlreichen Zufahrten entlang der Tarpenbek. Somit haben Zufußgehende auf diesen Wegen Vorrang.

 

Eine bauliche Erweiterung ist im Kreuzungsbereich dieser beiden Wege nicht möglich. Für ein Einbau von festen Umlaufsperren ist nicht genügend Platz vorhanden und sie würden Unterhaltungsarbeiten am Gewässer und entlang der Wege behindern, anderseits würden herausnehmbare Umlaufsperren erfahrungsgemäß schnell dem Vandalismus unterliegen.

Die Sichtbeziehungen sind zurzeit bei entsprechenden Verhalten ausreichend. Nach erster Einschätzung ist keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich. Durch die bauliche Herstellung mit grauem Betonpflaster ist die Nutzung eindeutig und bedarf keiner weiteren Ausschilderung.

 

Eine wirklich nachhaltige Lösung des Problems wird nur darin gesehen, gute Alternativen für Radfahrende zu schaffen, damit der Tarpenbekwanderweg seltener von Radfahrenden genutzt wird. Hierzu laufen bereits Überlegungen im Bezirksamt, auch im Rahmen der Neuaufstellung des Bezirksroutenkonzepts (s. Borsteler Chaussee und Nedderfeld).

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

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