Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.03.2026

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

 

Frau Helms (GRÜNE) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig ohne Änderungen bestätigt.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig ohne Änderungen bestätigt.

 

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Ein Bürger trägt vor, er spreche für mehrere Eigentümer am Heubergredder. Ein im Oktober 2025 erteilter Bauvorbescheid für ein Nachbargrundstück weiche erheblich von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Die Anwohner seien nicht beteiligt worden und darüber empört. Es gehe nicht um die grundsätzliche Verhinderung einer Neubebauung, sondern um fehlende Einbindung und weitreichenden Abweichungen.

 

Herr Hosemann (Die Linke) bittet die Verwaltung um Aufklärung in dieser Angelegenheit und mutmaßt, ob dies mit dem Bauturbo zusammenhänge.

 

Herr Boltres führt aus, der Bauvorbescheid sei bereits am 23.10.2025 erteilt worden und stehe nicht im Zusammenhang mit aktuellen Gesetzesänderungen. Es seien erhebliche, jedoch aus Sicht der Verwaltung rechtmäßige Befreiungen erteilt worden. Gegen den Vorbescheid sei Widerspruch eingelegt worden. Insofern würde nun im Rechtsschutzverfahren alles Weitere geklärt. Die Empörung sei nachvollziehbar. Allerding beruhe auch die bestehende Wohnbebauung der Anwohner ebenfalls auf früheren erheblichen Befreiungen vom Planungsrecht.

 

Herr Kranz (GRÜNE) bittet um nähere Erläuterungen zu den Grundlagen der Befreiungen sowie zum Verfahren.

 

Herr Boltres erläutert, es handele sich um eine Baukörperausweisung für ein allgemeines Wohngebiet. Die Befreiungen würden u.a. die Überschreitung der Baugrenzen sowie die teilweise Boardinghouse-Nutzung betreffen. Die Befreiung sei mit der Bedingung erteilt worden, dass es sich um ein dem Wohnzweck untergeordnetes, nicht störendes Gewerbe handele. Das Verfahren sei unter Beteiligung zuständiger Stellen und Gremien erfolgt und transparent gewesen.

 

Ein Bürger merkt an, die Befreiungen für das eigene Gebäude seien durch Voreigentümer erwirkt worden.

 

Ein Bürger erklärt, die Anwohner seien nicht informiert worden und hätten nur zufällig von dem Vorhaben erfahren. Die Akteneinsicht sei unzureichend gewesen und insbesondere das Verschattungsgutachten sei mangelhaft. Zudem gebe es Bedenken hinsichtlich fehlender Stellplätze, der geplanten Nutzung sowie der Auswirkungen auf das Quartier.

 

Herr Albers (SPD) äußert Verständnis für die vorgetragenen Sorgen, insbesondere hinsichtlich Verschattung und Informationslage. Das Verfahren sei jedoch nach geltendem Recht erfolgt. Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht sei zusätzlicher Wohnraum zudem erforderlich, auch in kleinteiliger Form und es bestehe keine Stellplatzpflicht mehr.

 

Eine Bürgerin trägt vor, die geplante Bebauung führe zu erheblicher Verschattung und könne die Bewohnbarkeit ihrer Wohnung sowie weiterer Wohneinheiten stark beeinträchtigen.

 

Herr Kranz (GRÜNE) sagt, Nachverdichtung an gut angebundenen Standorten sei grundsätzlich sinnvoll, jedoch sei die Boardinghouse-Nutzung zu kritisieren und fragt die Verwaltung nach ihrer Bewertung. Informationsdefizite im Verfahren seien häufig strukturell bedingt.

 

Herr Hosemann (Die Linke) fragt nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten sowie nach der Begründung für die Boardinghouse-Nutzung.

 

Herr Boltres antwortet, der Einfluss der Verwaltung auf die Art der Nutzung und Gestaltung der Wohneinheiten sei begrenzt, insbesondere nach damaliger Rechtslage. Es liege ein Vorbescheid vor, der grundsätzliche Parameter festlege. Ein Bauantrag liege noch nicht vor. Die konkrete Ausgestaltung sei daher offen. Die Bewertung erfolge nach baurechtlichen Vorgaben.

 

Ein Bürger kritisiert erneut die fehlende Kommunikation und erklärt, eine frühzeitige Einbindung der Nachbarn wäre wünschenswert gewesen.

 

Frau Ernsing erläutert, gewerbliche Nutzungen seien in allgemeinen Wohngebieten zulässig, sofern sie nicht stören würden. Die Beteiligung von Nachbarn erfolge nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Ein Bürger weist auf alternative Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum hin, etwa durch Umnutzung leerstehender Gebäude.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 3

Alle Bereiche

Ö 3.1 - 22-1995

Schienenhaltepunkte hier: Umsetzungsbericht zum Gutachten 2011

Frau Bartosch stellt anhand einer Präsentation den Umsetzungsbericht zum Gutachten 2011 zu den Schienenhaltepunkten vor.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.

 

Herr Boltres ergänzt, die in der Drucksache genannte Zahl von 14.200 Wohneinheiten beruhe auf einem Rechenfehler und sei zu korrigieren.

Herr Wersich (CDU) bittet um Bereitstellung der vollständigen Übersicht aller 31 untersuchten Haltepunkte.

Protokollnotiz:

Eine entsprechende Übersicht ist unter <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/untersuchung-der-schienenhaltepunkte-im-bezirk-hamburg-nord--1161996> abrufbar.

 

Herr Kranz (GRÜNE) fragt, was in der Zwischenzeit mit dem Gutachten aus 2011 passiert sei und ob auch das Originalgutachten nochmal zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Protokollnotiz:

Das Gutachten von 2011 ist unter <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/untersuchung-der-schienenhaltepunkte-im-bezirk-hamburg-nord--1161996> abrufbar.

 

Frau Schwarz-Müller antwortet, die identifizierten Potenziale seien kontinuierlich in der Verwaltungspraxis verfolgt und - soweit möglich - entwickelt worden.

 

Herr Albers (SPD) erkundigt sich nach der aktuellen Potenzialeinschätzung sowie nach Planungen zur Untersuchung zukünftiger U5-Haltepunkte.

 

Frau Bartosch stellt klar, dass die Zahl von rund 9.000 realisierten Wohneinheiten korrekt sei.

 

Frau Schwarz-Müller führt aus, dass weitere Untersuchungen - insbesondere zu neuen Haltepunkten - bei entsprechenden Kapazitäten erfolgen könnten.

 

Herr Schmidt (GRÜNE) fragt nach einem angekündigten Sonderkapitel im Wohnungsbauprogramm 2026 sowie nach nicht gekennzeichneten Haltepunkten.

 

Frau Bartosch antwortet, das Thema werde noch in das Wohnungsbauprogramm integriert; einzelne Haltepunkte seien bereits durch bestehende Linien abgedeckt oder würden ergänzt.

 

Herr Dickow (FDP) bewertet die Entwicklung positiv und regt an, den Fokus künftig stärker auf neue Haltepunkte zu legen.

 

Frau Ernsing ergänzt, dass einige Haltepunkte aufgrund bestehender Dichte oder späterer Planungsänderungen nicht Teil der ursprünglichen Untersuchung gewesen seien. Potenziale zur Nachverdichtung könnten durch den „Bau-Turbo“ erleichtert werden.

 

Herr Wersich (CDU) regt an, verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum „Bau-Turbo“ zu betreiben.

 

Herr Boltres entgegnet, entsprechende Informationen würden bereits auf Landesebene ausreichend kommuniziert. Zusätzliche Maßnahmen seien aus Ressourcengründen nur begrenzt sinnvoll. Der Fokus solle auf der Umsetzung konkreter Projekte liegen.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 3.2 - 22-2003

Unterstützung und transparente Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau -Turbo“) in Hamburg Nord Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

Herr Albers (SPD) führt aus, Ziel des Antrags sei eine zügige Umsetzung des „Bau-Turbos“ bei gleichzeitiger Wahrung der Informationsrechte der Bezirksversammlung. Eine formelle Beschlussfassung über Abweichungen vom Planrecht sei derzeit rechtlich nicht möglich. Daher werde eine Prüfung auf Landesebene angeregt.

Herr Kranz (GRÜNE) erklärt, er befürworte den Antrag grundsätzlich, bittet jedoch um Erläuterung von Petitumspunkt 5 und verweist auf mögliche Regelungen über § 19 BezVG.

Herr Hosemann (Die Linke) äußert grundsätzliche Bedenken gegenüber dem „Bau-Turbo“, insbesondere hinsichtlich eingeschränkter Bürgerbeteiligung, verkürzter Umweltprüfungen und möglicher negativer Auswirkungen auf Grünflächen. Er kündigt an, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Frau Winter (SPD) erläutert, Petitumspunkt 5 solle die Rechte der Bezirksversammlung stärken und eine einheitliche gesetzliche Klärung auf Landesebene anregen. Eine § 19-Vereinbarung sei geprüft, jedoch aus Gründen der Verwaltungsbelastung verworfen worden.

Herr Kranz (GRÜNE) merkt an, dass aus seiner Sicht bereits jetzt Möglichkeiten bestünden, Fälle von grundsätzlicher Bedeutung der Bezirksversammlung vorzulegen.

Frau Winter (SPD) entgegnet, die Rechtslage sei insoweit nicht eindeutig, weshalb eine Prüfung sinnvoll erscheine.

Herr Buck (AfD) betont die Bedeutung von Transparenz und kritisiert die Behandlung im nichtöffentlichen Teil.

Herr Albers (SPD) stellt klar, dass die Nichtöffentlichkeit aus rechtlichen Gründen, insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten, erforderlich sei, und verweist auf bereits erzielte Fortschritte im Wohnungsbau.

Frau Winter (SPD) ergänzt, dass es sich um individuelle Bauantragsverfahren handele, die aus Datenschutzgründen nicht öffentlich behandelt werden könnten.

Herr Hosemann (Die Linke) fragt nach Sozialwohnungsanteilen.

Herr Boltres erläutert, dass Sozialwohnungsanteile über städtebauliche Verträge entsprechend der Regelungen im Rahmen des „Bündnisses für das Wohnen“ geregelt würden.

Frau Ernsing ergänzt, dass durch den „Bau-Turbo“ erstmals auch bei Befreiungen verbindliche Regelungen zu gefördertem Wohnungsbau möglich seien.

Herr Albers (SPD) erklärt abschließend, der Antrag solle zunächst erprobt und bei Bedarf angepasst werden.

Der Antrag wird bei 2 Enthaltungen (Die Linke, AfD) einstimmig beschlossen.

 

Bei 2 Enthaltungen (Die Linke, AfD) einstimmig beschlossen.

 

Ö 4

Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 4.1 - 22-1563.1

"Stadtentwicklung Norderstedt - Hamburg-Nord" zur Stärkung der Metropolregion Hamburg hier: Antwort auf die Drucksache 22-1563 vom 13.11.2025

Herr Fischer (CDU) beantragt die Vertagung der Drucksache, da ein erhöhter Abstimmungsbedarf in dieser Sache bestehe. Nach Gesprächen mit Eigentümern vor Ort gebe es städtebauliche Defizite sowie Leerstände. Es wird angeregt, die Interessengemeinschaft Schmuggelstieg/Ochsenzoll sowie die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt in den Ausschuss einzuladen, um die Entwicklungen grenzübergreifend zu beraten.

 

Herr Kranz (GRÜNE) begrüßt die Vorlage und unterstützt die Vertagung. Er hebt hervor, dass die Bedeutung der Klimaanpassung in der Drucksache angemessen berücksichtigt werde.

 

Der Ausschuss vertagt die Behandlung des Themas einstimmig.

 

Einstimmig vertagt.

Ö 4.2 - 22-1993

Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 8 (2. Änderung) "Alsterdorfer Straße" hier: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung an die Bezirksversammlung

Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation den Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 8 (2. Änderung) "Alsterdorfer Straße“ vor.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.

 

Eine Bürgerin fragt, warum in dem Bereich Boardinghäuser genehmigt würden, obwohl diese nun ausgeschlossen werden sollen, und äußert Kritik an der fehlenden Wohnraumentwicklung.

 

Herr Boltres antwortet, nach geltendem Planungsrecht seien Boardinghäuser derzeit zulässig. Erst mit Feststellung der Planänderung könnten diese ausgeschlossen werden.

 

Herr Schröder ergänzt, die Änderung betreffe ausschließlich die festgesetzten Gewerbeflächen. Bestehende Wohngebiete seien nicht Teil des Änderungsbereichs. Ziel sei es, die Flächen langfristig für gewerbliche Nutzungen zu sichern.

 

Eine Bürgerin äußert Unverständnis über die Priorisierung von Gewerbeflächen gegenüber Wohnraumentwicklung und kritisiert Eingriffe in bestehende Strukturen.

 

Herr Schröder entgegnet, es würden unterschiedliche Planungsziele verfolgt. Während in geeigneten Bereichen Wohnraum geschaffen werde, solle an dieser Stelle gezielt Gewerbe gesichert werden.

 

Frau Ernsing fügt hinzu, eine funktionierende Stadt benötige auch innerstädtische Gewerbeflächen. Diese müssten aktiv gesichert werden, da sie ansonsten durch renditestärkere Nutzungen verdrängt würden.

 

Herr Kranz (GRÜNE) fragt, ob der Ausschluss von Beherbergungsbetrieben auch in Wohngebieten möglich sei.

 

Herr Schröder bestätigt, dies sei grundsätzlich über entsprechende Bebauungsplanänderungen möglich.

 

Herr Kranz (GRÜNE) erklärt, die Sicherung von Gewerbeflächen sei aus langfristiger Perspektive notwendig, um wohnortnahe Arbeitsplätze zu erhalten und Verdrängungseffekte zu vermeiden.

 

Herr Buck (AfD) kritisiert, es gebe aus seiner Sicht keine ausreichenden Datengrundlagen zur Entwicklung von Gewerbeflächen. Zudem äußert er Bedenken hinsichtlich zunehmenden Parkdrucks und stellt die Sinnhaftigkeit der Planung infrage.

 

Herr Albers (SPD) erklärt, es gebe entsprechende Konzepte zur Gewerbeflächenentwicklung. Eine Umwandlung in Wohnraum könne bestehende Arbeitsplätze gefährden und solle daher vermieden werden.

 

Eine Bürgerin fragt nach Möglichkeiten einer gemischten Nutzung von Gewerbe und Wohnen entlang der Alsterdorfer Straße.

 

Herr Kranz (GRÜNE) antwortet, bestimmte gewerbliche Nutzungen seien aufgrund von Lärm und Emissionen nicht mit Wohnen vereinbar.

 

Herr Dickow (FDP) ergänzt, gemischte Nutzungen seien nur für bestimmte, nicht störende Gewerbe geeignet. Andernfalls entstünden Nutzungskonflikte, die langfristig zur Verdrängung von Gewerbe führten.

 

Bei einer Gegenstimme (Volt) wird die Empfehlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs an die Bezirksversammlung mehrheitlich beschlossen.

 

Bei einer Gegen-Stimme (Volt) mehrheitlich beschlossen.

 

Ö 4.3 - 22-1994

Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 7 (2. Änderung) "Alsterdorfer Straße" hier: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung an die Bezirksversammlung

Herr Schröder stellt anhand einer Präsentation den Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 8 (2. Änderung) "Alsterdorfer Straße“ vor.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.

 

Bei einer Gegenstimme (Volt) wird die Empfehlung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs an die Bezirksversammlung mehrheitlich beschlossen.

 

Bei einer Gegen-Stimme (Volt) mehrheitlich beschlossen.

 

Ö 5

Bereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg

Ö 6

Bereich Eppendorf-Winterhude

Ö 7

Verschiedenes