Unterstützung und transparente Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau -Turbo) in Hamburg Nord Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 19.03.2026 Bezirksversammlung Ö 6.7
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist auch in Hamburg-Nord eines der zentralen Themen der Stadtentwicklungspolitik. Mit den wohnungsbaupolitischen Sonderregelungen der §§ 246e, 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3b BauGB („Bauturbo“) hat der Bundesgesetzgeber befristete und weitreichende Instrumente geschaffen, um den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten spürbar zu beschleunigen. Diese Regelungen ermöglichen es den Bauaufsichtsbehörden, im Interesse der Wohnraumschaffung von bestehendem Planrecht abzuweichen oder Vorhaben auch außerhalb bislang maßgeblicher planungsrechtlicher Vorgaben zuzulassen.
Gerade in einem hochverdichteten Bezirk wie Hamburg-Nord besitzen diese Instrumente erhebliche praktische Relevanz. Zugleich stellen sie einen bewussten Ausnahmecharakter vom regulären Städtebaurecht dar und berühren grundlegende Fragen der städtebaulichen Ordnung, der Quartiersentwicklung sowie der Akzeptanz in der Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund betrachten wir es als erforderlich, dass die bezirkspolitischen Gremien regelmäßig, strukturiert und differenziert über die Anwendung dieser Sonderregelungen informiert werden und bei Bedarf die Möglichkeit der Mitsprache erhalten. Der vorliegende Antrag verfolgt daher das Ziel, eine einheitliche, transparente und verhältnismäßige Informations- und Beteiligungspraxis für alle Bauvorhaben zu etablieren, die unter Anwendung der §§ 246e, 31 Abs. 3 oder 34 Abs. 3b BauGB behandelt werden.
Dabei wird bewusst nach der Größenordnung der Vorhaben differenziert: Kleinere Bauvorhaben bis zu vier Wohneinheiten sollen aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht einzeln beraten werden, jedoch durch listenmäßige Informationen nachvollziehbar bleiben. Mittlere Vorhaben mit fünf bis neun Wohneinheiten können bereits erhebliche Auswirkungen auf bestehende Quartiere haben und sollen daher – analog zu anderen vergleichbaren Bauvorhaben – ausführlich in den zuständigen Unterausschüssen Bau vorgestellt werden. Größere Vorhaben ab 20 Wohneinheiten besitzen regelmäßig stadtteilübergreifende Bedeutung und stellen eine erhebliche Abweichung gegenüber dem jeweiligen, in der Regel von der Bezirksversammlung beschlossenen Planrecht dar. Daher sollen diese Projekte im Stadtentwicklungsausschuss in einer angemessenen Weise behandelt werden, die sicherstellt, dass es für die Bezirksversammlung nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung von geltendem Baurecht abgewichen wird.
Hervorzuheben ist, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits zugesagt hat, die Bezirksversammlung über die Nutzung der Möglichkeiten des sogenannten Bauturbo zu informieren. Diese Bereitschaft wird nachdrücklich begrüßt.
Der vorliegende Antrag dient nicht der Einführung zusätzlicher Kontrollmechanismen, sondern soll das Bezirksamt in dieser kooperativen, transparenten und dialogorientierten Haltung bestärken und die zugesagte Informationspraxis klar strukturieren und verstetigen.
Der Antrag zielt ausdrücklich nicht darauf ab, Genehmigungsverfahren zu verzögern oder den dringend benötigten Wohnungsbau zu behindern. Vielmehr trägt er dazu bei, die Anwendung der wohnungsbaupolitischen Sonderregelungen nachvollziehbar, politisch begleitet und städtebaulich verantwortungsvoll auszugestalten. Damit leistet der Antrag einen Beitrag zur Verbindung von Beschleunigung des Wohnungsbaus, demokratischer Transparenz und politischer Mitwirkung im Bezirk Hamburg-Nord. Die Bezirksversammlung signalisiert damit insbesondere auch die Bereitschaft für die Anwendung dieser willkommenen neuen Instrumente in einem klaren Rahmen und die Nutzung der damit verbundenen Chancen für die Schaffung von Wohnraum in Hamburg Nord.
Aufgabe der Abgeordnete der Bezirksversammlung ist es auch, das Verwaltungshandeln vor Ort in den Stadtteilen und Wahlkreisen zu vermitteln und Ansprechpersonen für Menschen vor Ort zu sein. Um das zu gewährleisten, ist es auch notwendig, um über Bauvorhaben mit städtebaulicher Relevanz informiert und – im Rahmen u. a. des Datenschutzes der Antragstellenden – sprechfähig zu sein.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten:
- Belegenheit, Antragstitel und gewähltes Verfahren nach HBauO
- Anzahl der Wohneinheiten
- geltendes Planrecht
- die angewendeten „Bauturbo“-Rechtsgrundlagen (§ 246e, § 31 Abs. 3 oder § 34 Abs. 3b BauGB)
Für die SPD-Fraktion: Martin Albers, Daniela Kerkow, Tina Winter
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Philipp Kroll, Dr. Clarissa Bohlmann, Ralf-MartinDiedrich
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Lars Jessen
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.