Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 7 (2. Änderung) "Alsterdorfer Straße" hier: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung an die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 26.03.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.3
Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Gewerbeflächen im Bezirk Hamburg-Nord soll das Gewerbegebiet an der Alsterdorfer Straße als Gewerbestandort in integrierter Lage langfristig gesichert werden. Der Bebauungsplan Alsterdorf 7 (2. Änderung) berücksichtigt dabei planungsrechtlich den Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.03.2024 (Drucksache: 21-5161.1) sowie die politische Ausrichtung zur Stärkung und Sicherung des Gewerbes in Hamburg-Nord: Im Bereich des Gewerbegebietes an der Alsterdorfer Straße werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um insbesondere die Ansiedlung von Boardinghouses, Serviced Apartments oder Hotels durch den Ausschluss von Beherbergungsbetrieben bzw. -stätten einzuschränken. Darüber hinaus sind Lagerhäuser und Lagerplätze zukünftig nur in Verbindung mit einem gewerblichen Betrieb zulässig.
Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 7 wird die als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche für produzierendes, verarbeitendes und dienstleistendes Gewerbe sowie handwerkliche Nutzungen langfristig gesichert und vor Verdrängung durch o.g. Nutzungen geschützt.
Verlauf des Planverfahrens:
05.09.2024 Vorstellung der Planung im StekA
16.12.2024 Behördliche Grobabstimmung
21.08.2024 Aufstellungsbeschluss
20.08. - 24.09.2025 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
10.10. - 24.10.2025 Verzicht auf AK I sowie Kenntnisnahmeverschickung
17.10. - 24.10.2025 Bezirkliche Rechtsprüfung
06.11. / 13.11.2025 Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit StekA/BV
14.11.2025 Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
24.11.25 - 09.01.26 Beteiligung der Öffentlichkeit
23.02.2026 Arbeitskreis II
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf Alsterdorf 7 (2. Änderung) sind zwei Stellungnahmen eingegangen (siehe Anlage). Diese betrafen im Wesentlichen grundsätzliche Einwände gegen die Planung sowie Anregungen zur stärkeren Berücksichtigung bestehender Nutzungsmischungen und alternativer planerischer Ansätze.
Die Stellungnahmen wurden geprüft und im Rahmen der Abwägung behandelt. Den Anregungen, die planerische Zielsetzung der Sicherung des Gewerbegebiets zugunsten einer Öffnung für Wohn- oder wohnähnliche Nutzungen – darunter werden insbesondere Boardinghäuser und Serviced Apartments, die bauplanungsrechtlich in der Regel als Beherbergungsbetriebe bzw. -stätten einzuordnen sind, verstanden – zu verändern, wurde nicht gefolgt. Ziel der Planung ist weiterhin die langfristige Sicherung der gewerblichen Flächen entlang der Alsterdorfer Straße für produzierende, handwerkliche und dienstleistende Betriebe. Der Ausschluss von Beherbergungsstätten sowie die Einschränkung bestimmter Lagernutzungen dienen der gewerblichen Nutzungsintensivierung unter Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen und der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gewerbegebiets.
Abwägung:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich keine wesentlichen Änderungen der Planunterlagen ergeben. Zur weiteren Abstimmung wurde ein Arbeitskreis II durchgeführt. Hierzu wurden die beteiligten Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen mit Schreiben vom 12.02.2026 eingeladen. Der Arbeitskreis II fand am 23.02.2026 statt. Im Ergebnis stimmte der Arbeitskreis II den vorgelegten Abwägungsvorschlägen zu. Abwägungsrelevante Gründe für eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs ergeben sichnicht.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplan-Entwurfs Alsterdorf 7 (2. Änderung) zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-EntwurfsAlsterdorf 7 (2. Änderung) zu empfehlen.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
Anlagen gesamt (Abwägungsvermerk, Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung)
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