Die Vorsitzende klärt die Anwesenheit durch Namensaufruf und Videoidentifizierung.
Sie begrüßt Herrn Alfer vom PK 35, Verkehr als Nachfolger von Herrn Petersen PK 35.
Die TOP´s 5.2, 5.14 und 5.15 werden zusammen besprochen.
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Es liegt eine Bürgerfrage vor, die von der Vorsitzenden verlesen wird.
Herr Landbeck erklärt, dass der Bauantrag am 23.09.2019 im nicht-öffentlichen UA Bau FOLAG vorgestellt worden sei. Für die Kita ist eine eigene Zufahrt geplant, da eigene Stellplätze und Stellplätze für Lieferverkehre für die Küche angeboten werden, die nicht über das Schulgelände abgewickelt werden sollen.
Herr Kranz führt aus, dass sich der UA Bau FOLAG als politisches Gremium mit dem Bauvorhaben befasst habe. Die angeführte Erläuterung habe im Gegensatz zum Planrecht keinen bindenden Charakter. Die Fläche ist für den Gemeinbedarf ausgewiesen und er spricht sich dafür aus, dass dort eine dringend notwendige Kita errichtet wird. Herr Kranz erläutert weiter, dass es sich nicht um eine neue Kita handelt, sondern dass die aktuell vorhandene Kita in das vordere Gebäude umziehen wird. Das hintere Gebäude wird nicht mehr als Kita genutzt. Im Schulentwicklungsplan ist vorgesehen, die Grundschule 5-zügig auszubauen, so dass dort weitere Bautätigkeiten geplant sind. Die angesprochene Zufahrt soll explizit nicht für die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, genutzt werden, sondern ist für die Anlieferung und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita vorgesehen.
Frau Dr. Sellenschlo bittet das Bezirksamt um weitere Informationen zum Sachstand. Wer nutzt die alte Kita. Sie würde den Wegfall der Fläche bedauern, da Kinder Platz zum Spielen und Austoben brauchen.
Herr Messaoudi teilt die Auffassung seiner Vorrednerin. Die soziale Infrastruktur kommt in dieser immens wachsenden Stadt zu kurz. Herr Messaoudi bittet darum, der Petentin / dem Petenten ausführlich, auch mit Hinweis auf die rechtliche Prüfung, zu antworten.
Frau Schenkewitz weist darauf hin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen auch immer gerne direkt an ihren politischen Vertreter / Vertreterin vor Ort wenden können.
Die Petenten teilen die rechtliche Darstellung des Sachverhaltes durch Herrn Kranz nicht. Seinerzeit sei im B-Plan explizit dargestellt worden, dass die Schulspielfläche dauerhaft gesichert werde.
Herr Kranz stellt fest, dass der Petent weniger an einer politischen Diskussion, als daran interessiert sei, dass an dem Standort keine Kita entsteht. Er erklärt, dass die Grüne-Fraktion für die Errichtung einer Kita sei, da Kitas dringend benötigt würden. Daher sei es richtig, für den Gemeinbedarf vorbehaltene Flächen hierfür zu nutzen. Die rechtliche Klärung, so Herr Kranz weiter, sollte ggf. direkt mit dem Bezirksamt oder über die Beschreitung des Rechtsweges erfolgen.
Frau Lütjens bittet das Bezirksamt den Petenten die rechtliche Einschätzung darzulegen.
Herr Messaoudi erklärt, dass die Entscheidung über das Bauvorhaben nicht auf bezirklicher Ebene getroffen wurde. Der Bauausschuss erhält Kenntnis und diskutiert Einwände, trifft jedoch keine weitergehende Entscheidung.
Protokollnotiz:
„Auf einem Teil der Schulspielfläche soll eine Kita für 63 Kinder errichtet werden, dafür wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Dem Bauantragsverfahren ging ein Vorbescheidsverfahren voraus. Für das Bauvorhaben ist kein neuer B-Plan erforderlich, da durch das Bauvorhaben die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Auf dem Schulgelände ist zurzeit eine Kita in einem Schulgebäude untergebracht, das Schulgebäude wird jedoch für den Schulbetrieb benötigt. Daher soll auf einem Teil der Schulspielfläche eine neue Kita errichtet werden. Die Schulbehörde hat erklärt, dass für diesen Teil der Schulspielfläche kein Bedarf mehr besteht. Die Schulspielfläche bleibt aber zu einem größeren Anteil bestehen. Für die Änderung der Zweckbestimmung "Schulspielfläche" der als Gemeinbedarf ausgewiesen Fläche in "Kindertagesstätte" wurde im Vorbescheidsverfahren eine planungsrechtliche Befreiung erteilt, die eigentliche Ausweisung bleibt dabei erhalten. Das Vorhaben wurde im UA-Bau FOLAG am 23.09.2019 vorgestellt.
Die Kita erhält eine eigene Zufahrt, da auf dem Gelände der Kita eigene Stellplätze errichtet werden und Lieferverkehre für die Küche abzuwickeln sind. Die angesprochenen vorhandenen Zufahrten der Schule lassen sich dafür nicht nutzen.“
Die Vorsitzende weist auf das Transparenzgesetz hin, durch das auch Bauvorhaben von Kitas veröffentlicht werden können.
Die Petenten erklären zu den Ausführungen von Herrn Kranz, nicht gegen die Errichtung einer Kita zu sein. Sie erwarten jedoch, dass sich alle politischen Fraktionen mit dem Bauvorhaben auseinandersetzen und eine gemeinsame Entscheidung bezüglich einer möglichen B-Plan Änderung herbeiführen, die die Errichtung einer Kita und der Abholzung von Bäumen und Knicks zur Folge hat. Er bittet um Berücksichtigung der Belange in der Nachbarschaft und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Herr Kranz erklärt, dass das Baugesetzbuch die rechtliche Grundlage ist und dieses bundeseinheitlich gelte. Eine baumverträgliche Umsetzung sei geprüft worden. Ferner könnten der Vorbescheid und die Baugenehmigung im Transparenzportal eingesehen werden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Die Niederschrift wird genehmigt.
Herr Hogrefe stellt den Sachverhalt dar, der auf einem Anliegen eines Bürgers aus Klein-Borstel basiert.
Frau Lütjens unterstützt den Prüfantrag.
Frau Timm fügt an, dass mit der Einrichtung von PKW-Stellplätzen ein wichtiger Beitrag zur Inklusion geleistet würde.
Herr Alfer, PK 35 erklärt, dass der Antrag an das Bezirksamt Hamburg-Nord als Baulastträger zu stellen sei. Die Polizei ist für die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, wie z.B. der Beschilderung, die sich aus der Umsetzung ergibt, zuständig. Er habe bereits mit dem Fachamt Management des Öffentlichen Raumes Kontakt aufgenommen und die zuständige Sachbearbeiterin informiert. PK 35 steht dem Anliegen positiv gegenüber.
Herr Messaoudi begrüßt ebenfalls den Antrag, der jedoch umformuliert werden sollte, da nicht die Polizei, sondern das Bezirksamt Hamburg-Nord um Prüfung gebeten werden muss.
Die Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Frau Rohlwing stellt sich und Ihre Tätigkeit vor. Sie arbeitet für das Büro TOLLERORT, das vom Bezirksamt Hamburg-Nord für das Quartiersmanagement am Ohkamp beauftragt ist. Das Ziel ist die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner der UPW Flughafenstraße 64-82 in die Nachbarschaft, sowie in die vorhandenen Strukturen und Angebote. Das Quartiersmanagement TOLLERORT ist seit 2018 vor Ort tätig und hat bereits einmal in dem Ausschuss über seine Tätigkeit berichtet. Der aktuelle Bericht umfasst das Jahr 2020.
(Inhaltlich wird auf die Drucksache und die Präsentation verwiesen).
Protokollnotiz:
Technisch bedingt war der Referentin, Gremienbetreuerin und einigen Bürgerinnen und Bürger eine Einwahl in die Sitzung nicht möglich. Sie konnten sich aber wieder erfolgreich einwählen.
Frau Rohlwing führt weiter aus, dass das Projekt „Sozialkompass“ neue hinzugekommen sei. Diese Sozialberatung wird nun vom Quartiersmanagement TOLLERORT mit abgedeckt und durch zwei Honorarkräfte betreut. Der „Sozialkompass“ stellt eine Anlaufstelle für Menschen dar, die Kontakt zu Behörden und Ämtern aufnehmen müssen oder wollen und hierbei Unterstützung und Hilfestellung benötigen, z.B. beim Finden der richtigen Anlaufstelle/des richtigen Angebots oder beim Ausfüllen eines Antrages.
Die Vorsitzende und Frau Timm bedanken sich für die interessanten Ausführungen bei der Referentin.
Frau Lütjens bedankt sich für den Vortrag und möchte wissen, wie viele Besucher/Anwohner an den Sprechstunden und der Beiratssitzung teilnehmen und ob ein Unterschied zur vor-Corona-Zeit besteht. Sie schlägt vor, statt eines Schaukastens mit Glasscheibe, der dem Vandalismus zum Opfer fällt, eine Schautafel aufzustellen. Den Garten für alle findet Frau Lütjens gelungen und wünscht weiterhin viel Erfolg.
Herr Hogrefe berichtet, in den vergangenen 1,5 Jahren an den Beiratssitzungen teilgenommen zu haben und spricht ebenfalls sein Lob für die geleisteten Arbeiten und die vielfältigen Angebote aus. Er möchte wissen, ob immer noch nicht alle Flüchtlingskinder einen Betreuungsplatz in den umliegenden Kitas bekommen konnten. Außerdem berichtet er über den Wunsch der Kitas, eine stärkere sprachliche Durchmischung hinzubekommen.
Frau Rohlwing erzählt, dass die persönliche Sprechstunde – allein schon aufgrund von Zufallsbegegnungen und aktiver Ansprache – stärker besucht wird, als die digitale. Sie erinnert sich an rund 10 – 20 Personen, die in den zwei Stunden vor Ort waren. Vor allem die Bewohner der Unterkunft nehmen die digitalen Angebote sehr selten wahr. Es gehen jedoch vermehrt E-Mail und Telefon-Anfrage über die Woche verteilt ein. Am Beirat nehmen ca. 20-30 Personen teil. Hier ist anzumerken, dass aufgrund des digitalen Angebotes auch neue Teilnehmer hinzugekommen sind. Andere, deren Medium das nicht ist, nehmen nicht mehr aktiv teil, halten sich aber dennoch zum Beispiel durch das Protokoll, auf dem Laufenden. Grundsätzlich ist es schwer, die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft für den Beirat zu aktivieren.
Hinsichtlich des Vorschlages einer Schautafel erklärt Frau Rohlwing, dass ein abschließbarer Schaukasten favorisiert wird, in den nur die IGL bzw. nach Absprache auch andere Akteure aus dem Stadtteil ihre Informationen anzeigen können.
Zu der Frage von Herrn Hogrefe führt Frau Rohlwing aus, dass die Kita Flugbegleiter über 75 Plätze bestehend aus Kita und Krippe verfügt, die sehr stark von den Familien der Unterkunft genutzt wird, so dass nur 5 Kinder von außerhalb die Einrichtung besuchen. Der dadurch entstehende hohe pädagogische Bedarf ist mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten. Dadurch wurde vorerst ein Aufnahmestopp für die Kinder der Unterkunft verfügt und jeder frei werdende Platz wird mit einem Kind aus dem Stadtteil besetzt. Von dieser Maßnahme erhofft man sich eine bessere Integration.
In der Kita Flughafenstraße, so Frau Rohlwing weiter, waren die Verhältnisse ähnlich, so dass weit über die Hälfte der Kinder aus der Unterkunft kamen. Hier wurden besonders die Hilfestellungen in der Sprachförderung als enorm und nicht mehr leistbar beschrieben.
Die Vorsitzende bedankt sich bei der Referentin.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Die Vorsitzende ruft zwei Bürgereingabe zu diesem Thema auf (TOP 5.14 und TOP 5.15) und erteilt das Wort.
Die Petentin zu TOP 5.15 erklärt deutlich, dass mit der Planung von Asklepios, das Haus 37 umfangreich zu sanieren, gegen den noch geltenden B-Plan verstoßen werde. Sie wünscht, dass der B-Plan, der den Abriss des Gebäudes und die Umwidmung zu einer Grünfläche vorsehe, durchgesetzt wird. Weiter drückt sie ihren Wunsch aus, dass der Runde Tisch vom Bezirksamt Hamburg-Nord arrangiert wird und nicht durch Asklepios.
Frau Timm bezieht sich auf ein ihr gegenüber geäußertes Gespräch, das eine Absprache mit dem damaligen Bezirksamtsleiter und Asklepios zum Inhalt hatte, wonach diese Fläche als private Grünfläche genutzt wird. Sie gibt zu bedenken, dass es sich hierbei auch um eine Ausgleichsfläche handelt. Sie erklärt, dass die SPD-Fraktion den Sachverhalt und vor allem den Umgang damit kritisch betrachtet. Frau Timm sieht aus juristischer Sicht einige Punkte, die einer genaueren Betrachtung bedürfen. Gerade hinsichtlich der Aussage, dass der Bestandsschutz auf jeden Fall gegeben sei, fehle ihr die juristische Begründung.
Herr Messaoudi schließt sich seiner Vorrednerin dahingehend an, als dass auch er den Sachverhalt kritisch sehe und die Ausgleichsfläche umgesetzt werden solle. Seiner Auffassung nach habe Asklepios die Möglichkeit an anderer Stelle seine Bedarfe zu decken. Er erkundigt sich bei der Petentin, in welcher Form die Zusicherung in der Vergangenheit erfolgt sei. Herr Messaoudi unterstützt den Vorschlag der Petentin, dass der Runde Tisch künftig vom Bezirksamt Hamburg-Nord geleitet wird, um eine Neutralität im Vorsitz zu wahren und bittet um entsprechende Prüfung.
Herr Kranz macht klar, dass die juristische Frage, ob der Bestandsschutz weiterhin besteht, nicht im RegA FOLAG geklärt werden könne, sondern von Rechtsämtern, Rechtsanwälten oder Gerichten. Er stellt fest, dass es ein Versprechen von Seiten Asklepios gegeben habe, das Gebäude abzureißen und erklärt, dass Asklepios in die Verantwortung genommen werden müsse, dieses Versprechen einzulösen. Herr Kranz bittet die Petentin um Erläuterung ihrer Befürchtungen hinsichtlich einer weiteren Nutzung des Hauses 37.
Die Petentin erzählt, dass sie in einem inklusiven Wohnprojekt wohne und diese Entscheidung bewusst getroffen habe. In der Straße Kesselflickerweg wurden auch Häuser vom Rauen Haus und Freundeskreis Ochsenzoll gebaut. Sie macht deutlich, dass eine erfolgreiche Inklusion Fingerspitzengefühl erfordere, und dass die Anwohner und Anwohnerinnen bei weiteren Entscheidungen eingebunden werden wollen. Der Kesselflickerweg sei kein Inklusionsweg.
Frau Schenkewitz erinnert sich an eine Sitzung am Runden Tisch im Jahr 2016 an dem sie teilgenommen hat. Sie lobt das Konzept, dass durch die Wohngemeinschaft erarbeitet wurde und zeigt Verständnis für den vorgebrachten Einwand der Petentin. Sie stellt fest, dass mit B-Plänen nicht so umgegangen wird, wie es gedacht sei, sondern an Machtgefügen orientiert zurecht gelegt werden. Der Bestandsschutz gelte für alle und die damalige Absprache sei Bestandteil des B-Planes gewesen. Frau Schenkewitz sieht die aufgrund der steigenden Zahlen notwendige Unterstützungsbedarfe, ist aber der Auffassung, dass sich nicht über für alle geltendes Recht hinweggesetzt werden dürfe und den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen wird, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie unterstützt die Aussage von Herrn Messaoudi, dass der Runde Tisch vom Bezirksamt Hamburg-Nord implementiert und mit politischer Beteiligung durchgeführt werden sollte. Frau Schenkewitz hofft auf eine pragmatische Lösung für alle und das die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
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Die Petentin zu TOP 5.14 teilt die Vorschläge zum Thema Runder Tisch und merkt an, dass sie als Eigentümer der Häuser nur unter Bezugnahme auf den gültigen B-Plan so angesiedelt hätten. Wäre im Vorherein bekannt gewesen, dass der Bestandsschutz bestehen bleibt, hätten die Architekten die Häuser niemals so gestellt. Durch die anstehende Sanierung des Hauses 37 befürchtet sie eine hohe Asbestbelastung im Umfeld und erwartet einen besonderen Schutz für die psychischen und organisch beeinträchtigten Menschen. Primär stellt die Petentin die Frage, worauf sie sich verlassen könne, wenn nicht auf einen B-Plan.
Die nächste Petentin erklärt, in unmittelbarer Nähe zu Haus 37 zu wohnen und sich bei der Entscheidung, dort zu bauen, ebenfalls auf den B-Plan verlassen zu haben. Sie gibt ihrer Befürchtung Ausdruck, dass eine erhöhte Lärmbelästigung durch einen Schichtbetrieb, An- und Abfahrten von Fahrzeugen mit der Wiederbelebung des Hauses 37 einhergeht. Die Petentin fühlt sich getäuscht.
Herr Landbeck stellt klar, dass nach eingehender Prüfung durch das Rechtsamt aus Sicht des Bezirksamtes Hamburg-Nord der Bestandsschutz zugunsten Asklepios besteht. Solange Asklepios nicht ausdrücklich auf die klinische Nutzung verzichtet, besteht der Bestandsschutz. Er geht davon aus, dass im Falle eines Nutzungsverzichts durch Asklepios im Jahr 2017, dieses öffentlich wirksam kommuniziert worden wäre und die Weiterführung eines Runden Tisches obsolet gewesen wäre. Herr Landbeck erklärt weiter, dass sich das Bezirksamt Hamburg-Nord an die rechtlichen Angaben im B-Plan hält; dazu gehört auch das, was aktuell an Bestand im B-Plan bestünde. Eine andere Sichtweise des Bezirksamtes Hamburg-Nord orientiere sich an den politischen Aufgaben. Hier sei Asklepios Auftragnehmer der Auftrag gebenden Fachbehörde. Durch die veränderte Rechtsprechung wird der Maßregelvollzug stärker nachgefragt. Ob das AK Ochsenzoll Gelände sich räumlich über die Kapazitätsgrenzen hinausbewegt und neue Areale gesucht werden müssen, sei jedoch nicht durch das Bezirksamt Hamburg-Nord oder die Bezirkspolitik zu klären. Herr Landbeck fasst zusammen, dass Asklepios trotz der Nutzungsunterbrechung das Gebäude Haus 37 weiterhin nutzen darf, da der Bestandsschutz nicht aufgehoben worden ist. Des Weiteren sei auf dem Krankenhausgelände kein Platz vorhanden, um die Unterbringung an einem anderen Standort sicherzustellen. Er wiederholt die Darstellung von Herrn Feindt aus der letzten Sitzung, dass im Haus 37 ausdrücklich kein Maßregelvollzug untergebracht werden soll, sondern Menschen mit depressiven Erkrankungen aufgenommen werden sollen.
Frau Dr. Sellenschlo betrachtet die Situation aus ärztlicher Sicht. Sie beruhigt die Petenten, dass junge Menschen mit Persönlichkeitsstörungen und Traumafolgeerkrankungen in Haus 37 therapiert werden. Diese Menschen sind u.a. Mobbingopfer oder die gestalkt worden sind. Gewalttraumen ausgesetzt waren, wie Naturkatastrophen. Menschen mit Suchterkrankungen würden dort nicht untergebracht werden, da ein vollständiger Aufnahmestopp für Menschen mit Alkohol oder Drogenproblemen sei. Über einen Zeitraum von 4 Monaten sollen ein Projekt stattfinden, dass diese Menschen ambulant oder stationär. Ebenfalls wird ein Rooming für Mütter nach der Geburt stattfinden. Frau Dr. Sellenschlo weist weiter darauf hin, dass diese Menschen bereits in der Nähe wohnen, denn sie ziehen von Haus 2 nach Haus 37. Ein Teilumzug des AK Ochsenzoll wäre nicht praktikabel, da das gesamte Knowhow, bestehend aus Ärzten, Therapeuten u.ä. sich auf dem Gelände befinden.
Herr Kranz drückt der Petentin sein Verständnis gegenüber aus, da sie sehr dicht an Haus 37 wohnt und erkundigt sich nach ihren konkreten Befürchtungen. Er bedankt sich bei Frau Dr. Sellenschlo für ihre interessanten Ausführungen und schlägt als einzige ihm auf dem Krankenhausgelände vorstellbare Ausweichmöglichkeit den Betriebshof auf dem Asklepios-Gelände vor, der sich aber auch nur wenig entfernt vom Haus der Petentin befindet.
Frau Timm erwartet sich ein Gutachten vom Rechtsamt des Bezirksamtes Hamburg-Nord, das explizit erklärt, welches Vorhaben geplant sei, ob es genehmigungsbedürftig sei, gerade auch im Hinblick auf den Bestandsschutz des Hauses 37. Aus ihrer Sicht bestehen noch viele rechtlich ungeklärte Fragen. Sollte eine entsprechende Lösung nicht im Ausschuss gefunden werden, empfiehlt sie den Anwohnerinnen und Anwohnern den Rechtsweg zu beschreiten, für den sie aus ihrer Sicht eine Aussicht auf Erfolg prognostiziert.
Herr Messaoudi stellt fest, dass die Anwohnerinnen und Anwohner weniger Angst hätten, als vielmehr sehr um die Integration bemüht sind, diese aber infrage stellen, wenn so viele zu integrierende Personen in das Wohnumfeld ziehen, dass dadurch die Integration gefährdet wird. Er möchte wissen, ob die Fläche auch einen Bestandsschutz genießt, obwohl sie im B-Plan als Ausgleichsfläche festgelegt ist. Herr Messaoudi befürchtet, dass mögliche künftige bauliche Wünsche von Seiten Asklepios auf dem Gelände trotz der gegenteiligen Aussage, dass hierfür kein Platz vorhanden sei, ein Bauplatz oder eine Aufstockungsmöglichkeit gefunden werden wird. Die Ausführungen von Herrn Feindt in der letzten Sitzung zeigten einen deutlichen Aufwärtstrend, so dass mit Weitsicht an künftige Planung herangegangen werden sollte. Bewohnerinnen und Bewohnern in der Nachbarschaft jedoch eine rechtlich verbindliche Planungssicherheit zu nehmen, sei der falsche Weg.
Frau Schenkewitz stimmt den Ausführungen von Herrn Messaoudi zu. Sie erklärt großen Wert darauf zu legen, dass der Runde Tisch, ausgerichtet vom Bezirksamt Hamburg-Nord, eingerichtet wird. Sie weist auf den gültigen Denkmalschutz hin und bittet den Regionalbeauftragten, die rechtliche Wertung des Rechtsamtes zu Protokoll zu geben. Frau Schenkewitz macht deutlich, dass die Ausgleichsfläche erhalten bleiben muss, da sie als Ausgleich für einen anderen Bau geschaffen wurde. Sie appelliert, dass eine Änderung des B-Planes offiziell und in Zusammenarbeit mit den vor Ort wohnenden Menschen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung, durchgeführt werden müsse.
Die Petentin sagt, dass sie den Vorschlag, alternativ den Betriebshof zu aktivieren, gut findet, da hier ein räumlicher Abstand zu ihrem Wohngebäude bestände.
Der Petent von Waldivita bemerkt, dass er das heutige Vorgehen als undemokratisch empfindet. Er erzählt von Informationen, dass das Klientel Remmidemmi machen und nachts Partys feiern würde. Den vom Regionalbeauftragten benannten Bestandsschutz bezweifelt er. Seiner Ansicht nach sei ein Gefälligkeitsgutachten vom Rechtsamt für die Bezirksamtsleitung erstellt worden, weil man den Maßregelvollzug dort so handhaben wolle und Asklepios einen Gefallen tun wolle. In den Jahren 2006 bis 2016 habe Asklepios das Gebäude klinisch nicht genutzt, sondern als Gewerbeimmobilie an den Freundeskreis Ochsenzoll vermietet. Hierin sieht der Petent die Verwirkung des Bestandsschutzes.
Herr Kranz erläutert noch einmal, dass eine juristische Klärung, ob der Bestandsschutz besteht oder aufgehoben sei, weder in diesem Ausschuss noch am Runden Tisch erfolgen könne. Er bittet das Bezirksamt darum die juristische Einschätzung öffentlich zu machen und darzulegen, wie es zu seiner Einschätzung gekommen ist. Sollten Anwohner hiermit nicht einverstanden sein, stünde ihnen der Rechtsweg offen.
Der Regionalbeauftrage verwahrt sich deutlich gegen die von dem Petenten von Waldivita gemachten Unterstellungen, dass Beschäftigte des Bezirksamtes Gefälligkeitsgutachten erstellen würden und bittet darum, dass sich mit gegenseitigem Respekt auch in der Wortwahl begegnet wird! Die rechtliche Bewertung sei einigen Mitgliedern des Ausschuss bekannt, so dass er sich über deren Verhalten wundere. Er verspricht, dass diese rechtliche Einschätzung ins Protokoll aufgenommen wird.
Aufgrund der vorgebrachten Widerstände schlägt die Vorsitzende vor, den Runden Tisch auch in der ehemaligen Besetzung noch einmal mit dem aktuellen Bezirksamtsleiter zu aktivieren, um Möglichkeiten der gemeinsamen Annährung zu finden. Des Weiteren sollte die ansteigende Nachfrage nach Therapieplätzen und dem damit verbundenen Raumbedarf durch Asklepios betrachtet werden.
Herr Prott meint, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines runden Tisches aus den aktuellen Personen zusammensetzen und vom Bezirksamt eingeladen werden sollten. Hierzu sollten Asklepios aber auch Vertreter der Fachbehörde, nämlich der Sozialbehörde, geladen werden. Das Bezirksamt sollte auch die Moderation übernehmen.
Für eine freiwillige Teilnahme von Kommunalpolitikern des Bezirkes Hamburg-Nord spricht sich Frau Schenkewitz aus und Herr Messaoudi schlägt vor, auch die involvierten Interessenverbände mit einzuladen.
Die Vorsitzende wird einen interfraktionellen Antrag formulieren und in den Hauptausschuss steuern.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Protokollnotiz:
Nach rechtlicher Auffassung des Bezirksamtes unterliegt Haus 37 einem baulichen Bestandsschutz und einem Bestandsschutz hinsichtlich seiner Nutzung zur Unterbringung von psychiatrischen Patienten.
Eine Änderung des Gebäudes und seiner Nutzung sind vor dem Hintergrund der Ausweisung des geltenden Bebauungsplanes Langenhorn 22 als Private Grünfläche nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden würden. Eine weitergehende Nutzung des Hauses 37, auch bei moderaten baulichen Änderungen, im Rahmen des Bestandsschutzes wäre jedoch möglich. Vor diesem Hintergrund dürfte sich die geplante Nutzung zur Unterbringung von Patienten mit Persönlichkeits- und Traumafolgestörungen mit den in der Präsentation von Asklepios (siehe Drs. 21-1976) dargestellten baulichen Änderungen in planungsrechtlicher Hinsicht als grundsätzlich zulässig erweisen.
An dieser Einschätzung vermag auch der Leerstand seit dem Jahre 2016 nichts zu ändern.
Zwar wurde in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1981 das sogenannte „Zeitmodell“ entwickelt, wonach schon eine bloße Unterbrechung der bisherigen Nutzung zum Verlust des Bestandsschutzes hätte führen können. Von dieser Entscheidung ist das Bundesverwaltungsgericht aber später abgerückt. Auch das OVG Hamburg hat in einem Urteil aus dem Jahre 2013 deutlich gemacht, dass diesem Zeitmodell nicht zu folgen ist.
Dass eine bloße Nutzungsunterbrechung zum Erlöschen des Bestandsschutzes führen soll, kann auch nicht auf § 73 Abs. 1 Hamburgische Bauordnung gestützt werden, wonach eine Baugenehmigung bzw. eine Teilbaugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung mit der Ausführung begonnen wird oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Denn für eine Nutzungsunterbrechung bildet diese Norm keine Grundlage.
Eine unmittelbare Anwendung der Vorschrift auf die Unterbrechung der Nutzung eines bereits genehmigt errichteten Gebäudes scheidet bereits nach dem eindeutig auf die Bauausführung, also auf die Herstellung einer baulichen Anlage, beschränkten Wortlaut aus (vgl. zur Bauausführung § 72a HBauO) (OVG Hamburg, Urteil vom 14.05.2013, 11 K 988/11).
Das Erlöschen des Bestandsschutzes kann lediglich aus der allgemeinen Vorschrift des § 43 Abs. 2 Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes folgen, die die Dauer der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bestimmt.
Diese Norm gilt daher auch für die für das Bauwerk genehmigte Nutzung zur Unterbringung von psychiatrischen Patienten, die damit solange zulässig bleibt, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.3.2009, 3 S 1467/07, m.w.N. zum baden-württembergischen VwVfG).
Asklepios dürfte hier auch nicht auf die genehmigte klinische Nutzung verzichtet haben, da der Bestandsschutz bei klinischer Nutzung bereits beim runden Tisch im Dezember 2017 besprochen worden sein dürfte. Eine Nutzungsänderung wurde offenbar und soweit für mich ersichtlich weder beantragt noch aufgenommen. Ein solcher Verzicht könnte zum einen ausdrücklich erklärt werden. Er kann aber auch durch ein Verhalten erfolgen, aus dem zu schließen ist, dass auf die Ausübung der genehmigten bestimmungsgemäßen Nutzung verzichtet werden soll. Ein schlüssiges Verhalten ist aber nur dann anzunehmen, wenn ein entsprechender dauerhafter und endgültiger Verzichtswille unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1993, 3 S 1120/92, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.3.2009, 3 S 1467/07). Da im Baurecht keine Rechtspflicht zur fortgesetzten Nutzung eines genehmigten Baubestandes besteht, reicht es allerdings nicht aus, wenn eine genehmigte Nutzung nur zeitlich nicht weitergeführt wird. Vielmehr müssen insoweit zusätzliche Anhaltspunkte auf einen dauerhaften Verzichtswillen schließen lassen (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 29.11.1999, 1 EÖ 658/99, juris).
Hier dürfte jedenfalls die Nutzungsunterbrechung, auch wenn sie bereits 5 Jahre andauert, nicht zu einem Erlöschen des Bestandsschutzes führen, da Asklepios bereits seit Jahren die weitere klinische Nutzung des Gebäudes anstrebt und hierüber Verhandlungen geführt werden/wurden. Ein Bauantrag scheint noch nicht vorzuliegen, dürfte aber für die baulichen und leichten Änderungen der Nutzung erforderlich sein.
Unabhängig davon, dass die maßgebliche Fläche nicht als Ausgleichsfläche festgesetzt ist (die Fläche um Haus 37 ist als private Grünfläche festgesetzt, Ausgleichsfläche ist lediglich der öffentliche Park an der Langenhorner Chaussee), würden Festsetzungen des Bebauungsplans Langenhorn 22 insoweit nicht dazu führen, dass der Bestandsschutz für das Haus 37 entfiele, da dies bei Aufstellung des Bebauungsplans bereits vorhanden war.
Der TOP 5.3 wird vertagt.
Der TOP 5.4 wird vertagt.
Der TOP 5.5 wird vertagt.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Herr Kranz bedankt sich bei der Polizei für diese Entscheidung, wünscht sich aber im Weiteren eine Ausweitung auf den Tag, wenn LKW´s die Hummelsbütteler Landstraße entlang fahren.
Die Vorsitzende merkt an, dass abschnittsweise Tempo 30-Zonen bis 22 Uhr eingerichtet wurden und die jetzt neue Tempo 30-Zone für die Nachtzeit. Sie empfindet diese unterschiedlichen Zeit-Zonen irritierend und bittet die Polizei, sich damit noch einmal zu befassen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Schenkewitz erkundigt sich bei Frau Nölting, PK 34 Verkehr, dass viele Kinder den Sportpark Höpen nutzen und mit dem Skateboard und Rollschuhen die Brücke runterfahren. Die Umlaufsperre hatte den Zugang zum Tannenweg gesichert. Die nun aufgebauten zwei Pfeiler würden nicht den gleichen Nutzen bringen.
Frau Nölting, PK 34 Verkehr erklärt, dass sich viele Radfahrer vom ADFC an den Umlaufsperren stören. Die Entfernung der Umlaufsperre am Tannenweg sei vertretbar und die Situation vor Ort wird weiterhin beobachtet.
Frau Dr. Sellenschlo weist auf einen 10 Jahre zurückliegenden Unfall eines Kindes im Diekmoorweg hin, nachdem dort Sperren abgebaut und Poller aufgestellt worden waren. Mittlerweile sind wieder Umlaufsperren errichtet worden. Sie spricht sich aufgrund der Fürsorgepflicht für die Erhaltung der Umlaufsperren aus.
Die Vorsitzende unterstützt die Aussage von Frau Dr. Sellenschlo und bittet PK 34 Verkehr um Überprüfung der erfolgten Maßnahme.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Lütjens kritisiert, dass die Baumfällung vor der Informationsweitergabe erfolgte, da dieses die Bürger vor Ort sehr verunsicherte, die davon ausgingen, dass die Sanierung der Wellingsbütteler Landstraße beginnen würde.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der TOP 5.13 wird vertagt.
Siehe TOP 5.2.
Siehe TOP 5.2.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Frau Schenkewitz informiert darüber, dass im Weg 396 keine Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Stattdessen werden die Ersatzpflanzungen im Kiwittsmoorpark, Richtung Tangstedter Landstraße erfolgen.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.
Der TOP 5.19 wird vertagt.
Die Vorsitzende berichtet über die Vergabe der Spende, die auf dem letztjährigen Jahresempfang des RegA FOLAG gesammelt worden ist. Am 10.03.2021 wurden die 520,00 Euro dem Borsteler Tisch, der eine Ausgabestelle für Lebensmittel ist und von der Heilsarmee Jakob-Junker-Haus, mithilfe von Ehrenamtlichen betrieben wird, überreicht. Die Leiterin des Jakob-Junker-Hauses bedankt sich im Namen der Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Spende!
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Frau Lütjens erinnert, dass im Mai 2017 eine einstimmige Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 20-4264 herbeigeführt wurde. Das Petitum lautete, dass die Verwaltung prüfen möge, wie die Benutzer der P& R Anlage Sommerkamp sicher die Alsterdorfer Straße überqueren können. In der Stellungnahme vom September 2017 mit der Drucksachennummer 20-4666 habe das PK 36 einen erhöhten Querungsbedarf bestätigt.
Die Maßnahme sollte deshalb nach Zustimmung des Regionalausschusses dem damaligen Ausschuss UVV zur Prioritätensetzung vorgelegt werden. Dieses sei aus Sicht von Frau Lütjens nicht geschehen. Sie bitte das Bezirksamt zu prüfen, ob diese Drucksache in die Prioritätenliste aufgenommen worden sei.
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Frau Hofmann fragt das Bezirksamt nach dem Sachstand der Absperrung am Alsterwanderweg Höhe Eisenbahnbrücke. Sie erläutert, sich bereits vor Wochen nach den Gründen und die Dauer für die Absperrung erkundigt zu haben. Weiter erkundigt sich Frau Hofmann nach dem Gesprächssachstand mit dem Eigentümer der angestrahlten Werbetafel am Rosenbrook 6.
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Frau Schenkewitz teilt mit, dass eine Gehwegplatte ca. 3 cm vor dem Wördenmoorweg 67 vor der Müllanlage überstehe. Es sei dort bereits eine ältere Dame gestürzt. Sie bittet den Wegewart hierüber zwecks Abhilfe zu informieren. Der Melde Michel sei hierüber informiert worden, jedoch sei bisher nichts geschehen.
Der Regionalbeauftragte bittet darum, dass entsprechende Vorträge nicht im Ausschuss angesprochen werden, da diese dort nicht anzusiedeln sind! Er schlägt vor, ihm eine kurze Information per E-Mail zukommen zu lassen, soweit die Anliegen über den Melde-Michel nicht zum Erfolg führen.
Die Vorsitzende fasst zusammen, dass eine Information an das Bezirksamt hilfreich sei, um die Ausschusssitzung und das Protokoll nicht über Gebühr in die Länge zu ziehen.
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Herr Döhne teilt mit, dass sich Herr Lindenberg bei dem Bezirksamt für die Ausbesserung des Abganges an der Hindenburgstraße zum Alsterwanderweg bedankt.
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Frau Dr. Sellenschlo erzählt, dass in der Moorreye bereits Umbauarbeiten für die Fahrradroute stattgefunden und beidseitig Rasenflächen angelegt wurden, die jedoch uneben sind und von Hundekot uns Abfall verdreckt sei. Sie bittet um Aufstellung von Papierkörben.
Der Regionalbeauftragte verweist erneut auf die Zuständigkeit des Melde-Michels. Der Aufwand, diese Meldungen aufzunehmen und an die Fachabteilungen weiterzuleiten, sei zeitlich nicht leistbar. Er schlägt vor, dass, sollte eine Meldung beim Melde-Michel erfolglos bleiben, die Mitglieder des Gremiums ihm eine kurze E-Mail zusenden, die er dann weiterleitet. Der Regionalbeauftragte weist noch einmal auf den enormen Arbeitsaufwand hin, der mit den auf den Einzelfall bezogenen Hinweisen unter dem TOP Verschiedenes einhergeht und hierfür keine zusätzlichen Ressourcen vorhanden sind!
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.