Die Tagesordnung wird ungeändert beschlossen.
Es liegen keine Anfragen vor.
Die Niederschrift vom 13.12.2021 wird ungeändert beschlossen.
Der Petent hatte in o.g. Kreuzung einen Verkehrsunfall und schildert die Situation. Zur Verdeutlichung der Vorfahrt sollte bereits 2019 ein Schild angebracht werden, was jedoch nicht umgesetzt wurde. Er möchte wissen, ob eine Beschilderung an dieser Stelle geplant sei oder dies nicht mehr erfolge.
Herr Schmidt hofft, dass der Petent den Unfall gut überstanden habe und erklärt, dass die Verkehrsregelung auf dem Papier zwar eindeutig sei, es jedoch für einige Personen nicht so eindeutig erkennbar wäre.
Der damaligen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sei vom Bezirksamt widersprochen worden, wobei dabei nur dem Anbringen der Haltelinie und nicht der Beschilderung widersprochen worden sei. Er möchte die Frage an das Bezirksamt richten, ob es sich hierbei ggf. um ein Versehen handele und ob eine Beschilderung erfolgen soll.
Herr Dr. Franz erwidert, dass die Anordnung der Beschilderung seitens der BIS (Behörde für Inneres und Sport) eingefangen wurde, das Polizeikommissariat die Anordnung entsprechend aufgehoben und den Regionalausschuss mit der Drucksache 21-0271 informiert habe. Er möchte dies noch einmal zu Protokoll geben und den aktuellen Stand erfragen.
Protokollnotiz
Unter Punkt 8 der Drucksache 21-0271 findet sich Folgendes:
Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße
Aufhebung der Anordnung mit dem Az.: 033/8V/0298078/2019 vom 07.05.2019 durch diese Anordnung
Durchzuführende Maßnahmen:
Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Der Widerspruch des Bezirksamtes findet sich in der Anlage zu diesem Protokoll.
Herr Haffke möchte dies ergänzen und finde eine Klärung an dieser Stelle sehr wichtig. Er hoffe, dass der Unfall nicht so schwerwiegend war. Er freut sich, wenn es zu einer Aufklärung komme.
Der Petent berichtet über die vorhandenen Haltelinien. Es würde jedoch die entsprechende Beschilderung fehlen.
Frau Fromm möchte dem zustimmen. Die Haltelinien seien angebracht worden, ein entsprechendes Schild jedoch nicht.
Herr Schmidt bedankt sich für die Nennung der Drucksachennummer. Diese wurde am 13.09.2019 zur Kenntnis gegeben. Dort sei leider nicht vermerkt warum die Anordnung aufgehoben wurde. Es sei unklar wie es dazu kommen konnte. Er findet es wichtig an dieser Stelle eine entsprechende Beschilderung anzubringen.
Herr Kroll befürworte eine regelmäßige Teilnahme der Polizei und möchte wissen, ob es hier einen Austausch zwischen dem Bezirksamt und der Polizei gegeben habe.
Herr Dr. Franz erklärt, dass die Polizei nicht an Zoom-Sitzungen teilnehmen könne.
Frau Mink erläutert, die Polizei könne nicht an Zoom-Sitzungen teilnehmen, da dies an Polizeirechnern technisch nicht möglich sei, da aus datenschutzsicherheitstechnischen Aspekten die Anwendung „Zoom“ nicht freigegeben werde. Auch eine Einwahl über den Internetbrowser sei nicht möglich. Eine Teilnahme wäre möglich, sofern die Sitzung per Skype durchgeführt werde.
Herr Kroll möchte wissen, ob es die Möglichkeit gäbe, die Polizei an der Teilnahme zu verpflichten.
Frau Fromm gibt den Hinweis zu Stand-Alone-Rechnern, mit denen eine Teilnahme möglich sein könnte. Sie verstehe nicht, warum die Polizei nicht an den Sitzungen teilnehme.
Herr Schilf berichtet, dass es bei der Datenschutz-Thematik um den Schutz der teilnehmenden Personen gehe.
Frau Fromm weist darauf hin, von der Polizei eine schriftliche Stellungnahme zu fordern. Es sei fraglich, wie die Situation weiterhin gehandhabt werden solle. Dort stünden bereits drei Schilder, sodass ein weiteres ggf. stören würde. Es könne jedoch, ähnlich der Haltelinien, auf dem Boden markiert werden.
Ein Bürger erwähnt, dass in der Anlage der Drucksache eine detaillierte Begründung zu finden ist, warum die Maßnahme nicht umgesetzt werden könne und dem Antrag nicht stattgegeben wurde. Die Polizei habe dem Widerspruch stattgegeben.
Die Vorsitzende bedankt sich für die Eingabe.
Die Eingabe wurde zur Kenntnis genommen.
Frau Bartling erwähnt, dass sie diesbezüglich eine 27-er Anfrage gestellt habe, welche umfassend beantwortet worden sei. Sie möchte den Antrag daher zurückziehen.
Herr Taheri berichtet, dass der Antrag nach Rücksprache mit den Grünen und der SPD vertagt werden solle.
Die Vorsitzende erwähnt, dass eine digitale Wahl nicht möglich sei. Der Antrag wird daher vertagt.
Frau Steinwender freut sich sehr, dass die Polizei die Mobilitätswende unterstützt. Weiterhin würde Sie es begrüßen, wenn die Polizei zukünftig anwesend sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schumacher fragt, um welche Straße es sich handelt.
Die Vorsitzende erklärt, dass es sich um den Grasweg handelt und weist auf die in der Drucksache enthaltenen Informationen hin.
Frau Steinwender weist darauf hin, dass die Straßen künftig im Titel der Drucksache enthalten sein sollen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.