Eingabe: uneindeutige Verkehrsregelung Leinpfad Klärchenstraße / nicht umgesetzte Anordnung der Straßenverkehrsbehörde
Letzte Beratung: 10.01.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.1
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich heute als Fahrradfahrer auf dem Leinpfad an der Ecke Klärchenstraße/Goernestraße von einem Taxi angefahren wurde, habe ich mich noch einmal ausführlich über die dortige Vorfahrtsregelung informiert und war froh, über den abgesenkten Bordstein und die daraus resultierende Vorfahrt für Fahrräder auf dem Leinpfad eindeutiges auf der unten angegebenen Internetseite zu finden. Allerdings wundert es mich, dass trotz Beschluss vom 19.8.2019 an dieser Stelle zur Verdeutlichung der Situation eine entsprechende Beschilderung anzubringen, dies heute, also über 2 Jahre später, noch nicht umgesetzt wurde. Ich würde es, auch nach der heutigen unangenehmen, aber zum Glück glimpflich verlaufenen Gefahrensituation, sehr begrüßen, wenn die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde bald umgesetzt würde.
https://bv-hh.de/hamburg-nord/documents/strassenverkehrsbehoerdliche-anordnungen-fuer-den-regionalbereich-eppendorf-winterhude-1917 ("Der Leinpfad ist eine Fahrradstraße. Der Straßenzug Klärchenstraße - Goernestraße kreuzt den Leinpfad. Die Vorfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein nach § 10 StVO geregelt, wodurch der Verkehr im Leinpfad vorfahrtberechtigt ist. Täglich ist festzustellen, dass viele Verkehrsteilnehmer die dortige Vorfahrtregelung nicht eindeutig erkennen oder verstehen. Dieses führt zu erheblicher Verunsicherung bei den Verkehrsteilnehmern und damit einhergehenden Gefährdungen andere Verkehrsteilnehmer, vorwiegend der Radfahrenden. Um Unsicherheiten vorzubeugen und die Verhaltensregel des § 10, Satz 1 zu verdeutlichen wird für die Ausfahrenden aus der Klärchenstraße und der Goernestraße in Absprache mit VD 5 jeweils einseitig das VZ 205 angeordnet.“ Auszug vom 19.8.2019) Mit freundlichen Grüßen
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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