21-0010

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.08.2019
Sachverhalt

1. Breitenfelder Straße 28

Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

 

2. Preystraße 5

Aufheben eines Sonderparkplatzes einer Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

 

3. Dorotheenstraße 134

Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

4. Peter-Marquard-Straße 13

Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

5. Hahnemannstraße 17

Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

 

6. Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße

Aufstellen je eines VZ 205 in der Klärchenstraße und in der Goernestraße.

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Die vorhandenen VZ-Träger mit VZ 244.1-40 + ZZ 1000-30 u. ZZ 1020-30 sind zu verlängern und über den vorhandenen VZ das VZ 205 in Größe 1 zu montieren.

 

Begründung:

Der Leinpfad ist eine Fahrradstraße. Der Straßenzug Klärchenstraße - Goernestraße kreuzt den Leinpfad. Die Vorfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein nach § 10 StVO geregelt, wodurch der Verkehr im Leinpfad vorfahrtberechtigt ist. Täglich ist festzustellen, dass viele Verkehrsteilnehmer die dortige Vorfahrtregelung nicht eindeutig erkennen oder verstehen. Dieses führt zu erheblicher Verunsicherung bei den Verkehrsteilnehmern und damit einhergehenden Gefährdungen andere Verkehrsteilnehmer, vorwiegend der Radfahrenden. Um Unsicherheiten vorzubeugen und die Verhaltensregel des § 10, Satz 1 zu verdeutlichen wird für die Ausfahrenden aus der Klärchenstraße und der Goernestraße in Absprache mit VD 5 jeweils einseitig das VZ 205 angeordnet.

 

7. Leinpfad / Klärchenstraße / Goernestraße

Wartelinien in der Klärchenstraße und Goernestraße; je zwei (2) Sinnbilder „Radverkehr“ pro Richtung als Piktogramm im Kreuzungsbereich Leinpfad.
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Aufbringen der Wartelinien (nach RMS) und der Piktogramme auf die Fahrbahn gem. angefügtem Plan von VD 5 (AR Fahrrad).

 

Begründung:

Der Leinpfad ist eine Fahrradstraße. Der Straßenzug Klärchenstraße - Goernestraße kreuzt den Leinpfad. Die Vorfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein nach § 10 StVO geregelt, wodurch der Verkehr im Leinpfad vorfahrtberechtigt ist. Täglich ist festzustellen, dass viele Verkehrsteilnehmer die dortige Vorfahrtregelung nicht eindeutig erkennen oder verstehen. Dieses führt zu erheblicher Verunsicherung sowohl bei den Radfahrenden als auch bei den Kraftfahrzeugführern und damit einhergehenden Gefährdungssituationen. Die Wartelinien sollen dazu beitragen, an den Linien zu halten, damit die Radfahrenden im Leinpfad größere Gewissheit haben, dass ihr Vorrang beachtet wird und sie nicht durch ein missverständliches Verhalten der ggf. Wartpflichtigen verunsichert werden. Die Piktogramme dienen für den einfahrenden und querenden Verkehr zur Visualisierung der Verkehrsfläche als Radverkehrsfläche. Für die Radfahrenden im Leinpfad verdeutlicht es zusätzlich das Recht des Nebeneinanderfahrens. Die Maßnahmen werden in Absprache mit A3 und VD5 von PK 332 angeordnet.

 

8. Braamkamp 5

Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

9. Gertigstraße 64

Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

10. Lehmweg 40

Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

 

11. Semperstraße / Mühlenkamp

Aufbringen eines VZ 299 auf Fahrbahn und Wegordnung eines VZ 283-20.

 

Begründung:

Ab Herbst 2019 sollen Fahrzeuge des Typs CapaCity L mit einer Gesamtlänge von ca. 21 Metern und einem Wendekreis von 25 Metern auf der Metrobuslinie 6 eingesetzt werden. Um die Anfahrbarkeit der Haltestelle Goldbekplatz, Fahrtrichtung Borgweg für diese Fahrzeuge und ein gesichertes Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu gewährleisten, muss das Buskap um 5 Meter verlängert werden. Aufgrund des Einbiegeradius vom Mühlenkamp in die Semperstraße ist es erforderlich, den Einmündungsbereich durch eine Grenzmarkierung von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Um eine Doppelbeschilderung in diesem Bereich zu vermeiden wird im Zuge der Aufbringung des VZ 299 die Entfernung des vorhandenen VZ 283-20 angeordnet.

 

12. Borgweg 10

Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

13. Ohldorfer Straße / Himmelstraße

Aufstellen von Zeichen 239 StVO mit Mast

 

Begründung:

In der Ohlsdorfer Straße ist ab dem Knoten Ohlsdorfer Straße/ Braamkamp / Jahnring in Fahrtrichtung Winterhuder Marktplatz bis zur Einmündung Ohlsdorfer Straße/ Himmelstraße ein baulicher Radweg vorhanden. Dieser unterliegt nicht der Radwegbenutzungspflicht. An der Einmündung Ohlsdorfer Straße/ Himmelstraße wird der Radverkehr vor der dortigen LSA auf die Fahrbahn geführt. Im weiteren Verlauf der Ohlsdorfer Straße ist lediglich ein 1,5m schmaler Gehweg vorhanden. Dieser Gehweg wird vereinzelnd von Radfahrern/innen genutzt, um in Richtung Winterhuder Marktplatz zu fahren. Um zu verdeutlichen, dass es sich hier um einen Gehweg handelt und nicht dem Radverkehr zur Verfügung steht, ist das Aufstellen von Zeichen 239 StVO erforderlich. Diese Anordnung ist mit der Verkehrsdirektion 51 abgestimmt.

 

14. Ohlsdorfer Straße 6

Abbau von Zeichen 1022-10 StVO

 

Begründung:

In der Ohlsdorfer Straße befindet sich vom Winterhuder Marktplatz bis zur Hausnummer 6 in Fahrtrichtung Jahnring ein baulich angelegter Radweg. Dieser endet abrupt vor der Hausnummer 6, da die Flächen ab der Hausnummer 6 bis zur Ulmenstraße nicht ausreichen, um dort einen Radweg und einen Gehweg anzubieten. Der Gehweg hat in dem Bereich lediglich eine Breite von 1,5m. Eine Ableitung des Radweges auf die Fahrbahn ist im Bereich der Hausnummer 6 nicht möglich, da die Fahrbahnbreiten dieses ausschließen. Um dem Radverkehr etwas anbieten zu können, wurde in Absprache mit der obersten Straßenverkehrsbehörde das Zeichen 1022-10 StVO angeordnet. Die Situation für Fußgänger hat sich allerdings durch die Mitnutzung des Radverkehrs auf dem Gehweg stark verschlechtert. Es kam immer wieder zu Konflikten zwischen dem Radverkehr und dem fußläufigen Verkehr, da die Gehwegbreite nicht ausreicht, um beiden gerecht zu werden.

Zum Schutz der Fußgänger wird das Zeichen 1022-10 StVO jetzt wieder entfernt, um den Gehweg wieder ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion 51 und A 320. In der Ohlsdorfer Straße besteht keine Radwegenutzungspflicht, so dass der Radverkehr die Fahrbahn nutzen kann.

 

15. Maacksgasse 10

Aufheben eines Sonderparkplatzes einer Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

 

16. Saarlandstraße / Höhe Freilichtbühne

Versetzung VZ 283/10/20 mit Zusatzz 1042-33, Anbringung VZ 283/30

 

Anordnung

Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Saarlandstraße / Höhe Freilichtbühne folgendes an:

 

Fahrtrichtung Schleidenstraße:

Das VZ 283/20 sowie die VZ-Kombination 283/10 mit Zeitzusatz „Mo-Fr. von 07-09 und 16-17 h" und der VZ­ Träger werden versetzt.

Anbringung VZ 283/30 an LM Nr.91

 

Fahrtrichtung Jahnring:

Das VZ 283/10 sowie die VZ-Kombination 283/20 mit Zeitzusatz „Mo-Fr. von 07-09 und 16-17 h" werden ver setzt.

 

Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

Fahrtrichtung Schleidenstraße:

Abbau der VZ 283-20 sowie VZ 283-10 mit entsprechendem Zusatzzeichen samt VZ-Träger und Aufstellung hinter LM Nr. 89.

Anbringung des VZ 283-30 an Lichtmast Nr.91

 

Fahrtrichtung Jahnring:

Abbau der VZ 283/10 sowie die VZ-Kombination 283/20 mit Zeitzusatz „Mo-Fr. von 07-09 und 16-17 h". Anbringung der VZ 283/10, VZ 283/20 mit Zusatzzeichen an LM Nr. 90.

 

Begründung

Nach der Inbetriebnahme der FLSA Saarlandstraße im Bereich zum Eingang Freilichtbühne ist eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs notwendig, um eine uneingeschränkte Sichtbarkeit auf das Grundsignal jederzeit zu gewährleisten und dadurch eine Gefährdung der kreuzenden Verkehre auszuschließen.

 

17. Geschwister-Scholl-Straße 29

Einrichtung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

 

18. Breitenfelder Straße 76

Aufhebung eines personengebundenen Kfz-Stellplatzes

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.