21-3023

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Alsterdorfer Straße 14

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 10.01.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Schreiben Polizei

 

Lokalisation Beta

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