Versickerungsfähige Befestigung bei der Umgestaltung der Alsterdorfer Straße prüfen - Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 02.11.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.3
Mit der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie Alsterdorf sollen die Alsterdorfer Straße und der Heubergredder umfassend aufgewertet werden. Die derzeit vorliegende 1. Verschickung sieht dabei eine Neuordnung und teilweise grundlegende Erneuerung der Nebenflächen vor[1]. Für die Planung gelten die aktuellen Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen, ReStra, in der Fassung vom 23. März 2026[2]. Abweichungen von ihren Regelungen sind auf begründete Fälle beschränkt und planungsbegleitend zu begründen.
Die Frage der Flächenversiegelung besitzt im Planungsgebiet besondere Bedeutung. Das Entwicklungskonzept für den Gewerbestandort Alsterdorfer Straße[3] weist für die gewerblich geprägten Bereiche einen Versiegelungsgrad von 70 bis 90 Prozent aus. Einzelne Grundstücke sind nahezu vollständig versiegelt. Zugleich stellt das Konzept auf vollständig versiegelten Verkehrsflächen einen ausgeprägten Wärmeinseleffekt fest. Bei intensivem Starkregen können sich im Untersuchungsgebiet Wassertiefen von bis zu 30 cm, punktuell bis zu 100 cm bilden.
Das Entwicklungskonzept leitet daraus einen besonderen lokalen Handlungsbedarf zur Klimafolgenanpassung ab. Trotzdem sind laut Erläuterungsbericht für die Alsterdorfer Straße neue Längsparkstände aus konventionellem Wabensteinpflaster sowie neue Gehwege aus herkömmlichem Rechteckpflaster im Format 25/25/7 cm vorgesehen. Auch im Heubergredder sollen neue Gehweg- und Parkflächen mit entsprechenden Pflasterbauweisen hergestellt werden.
Versickerungsfähige Pflaster- und Befestigungssysteme können dort, wo eine befestigte und belastbare Oberfläche benötigt wird, dazu beitragen, Niederschlagswasser unmittelbar vor Ort aufzunehmen und den Anteil vollständig versiegelter Flächen zu reduzieren. Das Bezirksamt hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 22-2577) bestätigt, dass versickerungsfähige Befestigungen bei Straßenplanungen nach Kriterien wie technischer Eignung, Entwässerung, Barrierefreiheit, Baumschutz, Unterhaltung und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Vor dem Hintergrund der Starkregen- und Hitzebelastung, des hohen Versiegelungsgrades, der Vorgaben der ReStra und der Zielsetzungen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr sollte neben konkreten Entsiegelungsmaßnahmen das vorhandene Potenzial zur wassersensiblen Gestaltung der Nebenflächen im Planungsgebiet vollständig ausgeschöpft werden. Vor der Schlussverschickung bietet sich daher eine systematische Prüfung aller neu herzustellenden Parkstände, Gehwege und sonstigen Nebenflächen auf den Einsatz versickerungsfähiger Befestigungssysteme an. Bei technisch und funktional geeigneten Flächen sollen versickerungsfähige Bauweisen als Vorzugsvariante geprüft und – soweit keine überwiegenden Gründe entgegenstehen – vorgesehen werden.
[1] https://fussverkehr-alsterdorf.beteiligung.hamburg/#/
[2]https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/193072/34178351da128e832be75bb3c3fcc405/restra-data.pdf. Die ReStra misst der Klimaanpassung im Straßenraum erhebliches Gewicht bei. Zu ihren Zielen gehört die Schaffung resilienter Infrastruktur, um Schäden infolge von Starkregen und Hitze zu minimieren. Klimaangepasste Infrastruktur soll grundsätzlich bei jeder Straßenbaumaßnahme angestrebt werden. Die ReStra verweist hierfür ausdrücklich auf die Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung und verlangt die Berücksichtigung der Starkregengefahrenkarte. Für Park- und Ladeflächen enthält die ReStra eine konkrete Vorgabe. Bei der Wahl der Befestigungsart ist zu prüfen, ob in Parkbuchten und Seitenräumen anstelle versiegelter Flächen wasserdurchlässige und bei Wahrung der Barrierefreiheit gegebenenfalls begrünte Oberflächenstrukturen verwendet werden können. Als mögliches System werden ausdrücklich Verbundsysteme aus Kunststoffgittern genannt. Für versickerungsfähige Pflasterdecken geht die ReStra noch weiter. Dort kommt ein Verbundsystem aus Kunststoffgittern entsprechend den Hamburger Standardmaterialien vorrangig zur Anwendung. Genannt werden dabei insbesondere die geringere Konstruktionshöhe sowie eine hohe Versickerungsleistung und Wasserspeicherfähigkeit. Diese Eigenschaften können zugleich zur Verbesserung von Baumstandorten beitragen. Pflastersteine aus Beton, Klinker und Naturstein sind für diesen Anwendungsfall nachrangig vorgesehen. Auch für Gehwege sieht die ReStra den Einsatz solcher Systeme ausdrücklich vor, sofern die Ausfachungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit mit geeigneten Betonformsteinen gefüllt werden.
[3]https://www.hamburg.de/resource/blob/1073374/8fe01f96b42f19f9b29373602e186497/d-alsterdorfer-strasse-data.pdf
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:
Für die Volt-Fraktion: Dr. Jörg Bormann (Bezirksabgeordneter Volt-Fraktion), Simon Rennfanz
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