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Bei Überschwemmungen nicht nur reagieren! Prävention durch Flächenversieglungsbilanz bereits vor dem ersten Spatenstich. Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.3

Sachverhalt

Sollen Fahrradbügel, Parkplätze oder Bäume im Rahmen baulicher Maßnahmen ausgewiesen, angelegt, zurückgebaut oder gefällt werden, wird die jeweilige Anzahl in den jeweiligen Planungsunterlagen standardisiert angegeben. Diese Rohdaten allein sind allerdings vielfältig zu interpretieren und geben daher immer wieder Anlass zur Diskussion, nicht nur in der Politik! Besonders die Anwohner sind häufig irritiert und erkennen erst im Nachhinein die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Plus-/Minus-Maßnahmen.

 

Zuletzt so geschehen in der Haldesdorfer Straße, die derzeit umgestaltet wird. Viele Bürger trauern um den Charakter der Straße, in der viele Bäume gefällt wurden. Aber nicht nur die Baumfällungen werden kritisiert. Die bislang vorhandenen Parkflächen, die vielfach unbefestigt waren und damit eine Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlag boten, werden nun befestigt hergestellt.

 

Viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang der Verlust an Versickerungsflächen!
Die Folgen der Reduzierung von Versickerungsflächen sind gravierend, wie uns die letzten Starkregenereignisse in Wandsbek leider offenbarten. Der aktuelle Fokus auf Regenmenge, Versickerungsflächen, Binnenhochwasser ist gut und sinnvoll, geht aber nicht über die Theorie hinaus.

 

So werden derzeit in der Bauprüfung weder Niederschlagsdaten, Senken oder Fließrichtungen zur Beurteilung einer Planung berücksichtigt. Die Verantwortung hierfür liegt einzig und allein beim Bauherrn selbst.

Wenn diese Art von Selbstständigkeit zwar bei Vertretern des öffentlichen Sektors mittlerweile zu erwarten ist, gilt dies leider nicht zugleich für den privaten Akteur. Die Eingaben und Anliegen in den öffentlichen Fragerunden seitens der von Überschwemmungen betroffenen Anwohner haben dies überdeutlich gezeigt. Der Hinweis, diese hätten im Vorfeld besagte Unterlagen einfordern können und sich vor Bau über die Gefahrenlage informieren sollen, nützt rückwirkend leider wenig.

Hier muss dringend nachgebessert werden, um künftige Schäden an Natur und Eigentum zu verhindern.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, 
 

  1. in der Bauprüfung die mit einer Ver- oder Entsiegelung in Verbindung stehenden Daten (Starkregenkarte, Fließrichtung, Senken etc.) des Landesbetrieb Vermessung und weiterer Behörden und Landesbetrieben bei Planungen heranzuziehen und dem Antragsteller – bis zu einer einheitlichen Landesregelung in der HBauO – zur Verfügung zu stellen,             
     
  2. in allen künftigen bezirklichen Planungen die Bilanz der Ver- oder Entsiegelung von Flächen in dem Erläuterungsbericht unter dem Punkt Oberflächen-entwässerung darzulegen,

 

  1. sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die HBauO dahingehend erweitert wird, dass die entsprechenden Daten (Punkt 1) fester Bestandteil der Bauprüfung werden,

 

  1. sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die Bilanz der Ver- oder Entsiegelung von Flächen durch die jeweiligen Maßnahmen der Landesbehörden – vornehmlich des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) – landesweit und standardmäßig in die Erläuterungsberichte unter dem Punkt Oberflächenentwässerung aufgenommen wird.             
     

 

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