Entsiegelung im Straßenbau: Einsatz von TTE-Pflaster in Hamburg-Nord Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion
Die Entsiegelung befestigter Flächen ist ein wichtiger Baustein einer klimaangepassten Stadtentwicklung. Das wird auch im vor kurzem beschlossenen Klimaanpassungskonzept des Bezirkes mehrfach betont. Wasserdurchlässige Befestigungen können Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickern lassen, den Oberflächenabfluss reduzieren und die Wasserversorgung des Stadtgrüns verbessern. Im Umfeld bestehender Straßenbäume kommt hinzu, dass Bauweisen mit geringeren Aufbauhöhen Eingriffe in den Wurzelraum reduzieren können .
Hamburg hat aus den bisherigen Erfahrungen mit lastverteilenden Systemen aus modularen Verbundplatten (z.B. das TTE-System) inzwischen Konsequenzen für das Straßenregelwerk gezogen. Die aktuelle Fassung der “Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen” (ReStra) führt ein Verbundsystem aus Kunststoffgittern als Standardmaterial für Flächenbefestigungen mit Platten oder Pflastersteinen ein und sieht bei versickerungsfähigen Verkehrsflächen einen vorrangigen Einsatz entsprechender Systeme vor.
Bei aktuellen Straßenplanungen in Hamburg-Nord, beispielsweise Heilwigstraße, Wellingsbütteler Landstraße, Eppendorfer Marktplatz) stellt sich die Frage, ob und wie dieser inzwischen etablierte Standard umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, nach welchen Erwägungen das Bezirksamt bei geeigneten Flächen zwischen Verbundsystemen aus Kunststoffgittern (z.B. TTE-Systemen) beziehungsweise vergleichbaren versickerungsfähigen Befestigungen und konventionellen, nicht versickerungsfähigen Pflaster- und Plattenbelägen entscheidet. Dabei sind neben den Auswirkungen auf Entsiegelung, Regenwasserbewirtschaftung und Baumwurzeln auch die Herstellungskosten sowie die laufenden Pflege- und Unterhaltungskosten von Bedeutung.
Fragen:
Wir bitten das Bezirksamt daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Vorbemerkung
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wendet bei Straßenplanungen die jeweils geltenden Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) einschließlich der dort eingeführten technischen Regelwerke an. Hieraus ergibt sich kein pauschaler Vorrang von TTE-Systemen oder vergleichbaren Kunststoffgittersystemen für alle Parkstände oder Nebenflächen.
Die Wahl der Bauweise erfolgt projekt- und standortbezogen. Dabei werden insbesondere technische Eignung, Verkehrsbelastung, Tragfähigkeit, Entwässerung, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Baumschutz, Leitungsbestand, Unterhaltung, Wiederherstellbarkeit nach Aufgrabungen sowie Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Die Vorgaben der ReStra zu Oberbau, Pflasterdecken, versickerungsfähigen Verkehrsflächen und Entwässerung werden in der Planung regelhaft berücksichtigt. Versickerungsfähige Befestigungen werden nach den in der Vorbemerkung genannten Kriterien geprüft.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein, TTE-Systeme oder funktional vergleichbare Befestigungen werden nicht pauschal standardmäßig vorgesehen. Die ReStra schreibt kein bestimmtes Herstellersystem als Regelbauweise vor. Konventionelle Pflaster- oder Plattenbeläge werden aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen gewählt.
Zu den Fragen 4-6:
Nach aktuellem Planungsstand sind bei der Geffcken- und Heilwigstraße konventionelle Pflasterbauweisen vorgesehen. Die Materialwahl richtet sich nach den in der Vorbemerkung genannten Kriterien, wobei im weiteren Planungsprozess bis zur Schlussverschickung entsprechend des steigenden Detaillierungsgrades noch Anpassungen erfolgen können.
Unterschiede zur Wellingsbütteler Landstraße können sich insbesondere aus Planungsumfang, Querschnitt, Baumbestand, Wurzelraum, Leitungsbestand, Aufbauhöhen, Nutzung, Belastung und Entwässerung ergeben. Da es sich bei der Maßnahme zur Wellingsbütteler Landstraße um eine Planung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) handelt, liegen dem Bezirksamt hierzu jedoch keine weiteren belastbaren Erkenntnisse vor.
Seit Inkrafttreten der aktualisierten ReStra wurden keine neuen Straßenbaumaßnahmen in eigener Zuständigkeit des Bezirksamts so weit planerisch fortgeführt, dass eine abschließende Entscheidung über TTE-Systeme oder vergleichbare Befestigungen getroffen wurde.
Eine entsprechende Auflistung kann daher nicht erfolgen.
Dem Bezirksamt liegen keine aktuellen belastbaren Kostenkennwerte und keine systematisch erhobenen Pflege- oder Unterhaltungskosten für TTE-Systeme oder vergleichbare Systeme vor.
Aus früheren Einzelfällen ist bekannt, dass TTE-Systeme in der Herstellung deutlich teurer waren als konventionelle Betonwaren.
Kostenunterschiede werden im Rahmen der jedem Planungsprozess zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt, sind aber nicht das alleine entscheidende Kriterium für die Materialwahl.
Beim Eppendorfer Marktplatz handelt es sich um eine Maßnahme des LSBG. Dem Bezirksamt liegen keine eigenen belastbaren Erkenntnisse zur dortigen Prüfung oder Nichtberücksichtigung von TTE-Systemen oder vergleichbaren Befestigungen vor.
Die Erfahrungen im Borgweg spiegeln die allgemeinen Systemgrenzen wider. Die ökologische Versickerung funktioniert temporär gut, allerdings führt die intensive Nutzung und Verschattung zu Verunkrautung und Verschlämmung der Kammern. Zudem ist uns von Nutzern vereinzelt der mangelnde Gehkomfort zugetragen worden.
Dr. Bettina Schomburg 29.09.2026
Bezirksamtsleitung
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