Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.08.2024: Wartenau 12a
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Hinzufügen des fehlenden VZ 1022-10 unter dem vorhandenen VZ 209-30 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz